Das Rechtssystem im Mittelalter

Herkunft der mittelalterlichen Rechtsprechung

Anfänglich sprach man Recht nach Gewohnheit und früheren Fällen. Denn das alte Recht lebte in der mündlichen Überlieferung fort. In jedem deutschen Stamm erfolgte die Rechtssprechung nach seinem alten Recht. Später wurden die einzelnen Stadt- und Landrechte, die Gewohnheitsrechte, gesammelt und im Sachsen- und Schwabenspiegel aufgezeichnet.

Inhalt

Herrscher als Richter

Das oberste Gericht war das Königs- oder Hofgericht, das von den Herrschern abgehalten wurde. Die sächsischen Kaiser haben oft dort, wo sie sich gerade aufhielten, selbst Recht gesprochen. Auch die Herzöge hielten Gericht ab, meist aber lag die Gerichtsbarkeit in den Händen der Grafen. Sie erstreckte sich auf alle schweren Verbrechen.

Die Urteilsfindung

In den Städten gab es bald besondere Stadtgerichte. Über die geringeren Vergehen urteilten die Schultheißen in den Gemeinden. Den Gerichtsherren standen die Urteilsfinder und Schöffen zur Seite. Schuld oder Unschuld wurde in schweren Fällen entschieden durch Gottesurteile. Mit besonderer Grausamkeit wurden „Hexen“ zu dem Geständnis gebracht, dass sie mit dem Teufel im Bunde stünden, und dann verbrannt. Wenn der Verklagte die Wasser- oder Feuerprobe, die Probe des geweihten Bissens, die Bahrprobe usw. oder den Zweikampf siegreich bestand, so hatte Gott selbst seine Unschuld bezeugt und er wurde frei gesprochen.

Weiterentwicklung des Rechtssystems

Die gewöhnlichste Strafe blieb lange Zeit die Geldbuße. Die alten Grafengerichte gingen aber nach und nach ein und es entstanden meist landesherrliche Gerichte. Als in den Fehden und Kämpfen zwischen Kaiser und Papst die Rechtsunsicherheit wuchs, da nahm man die Zuflucht zu den aus diesen alten Volksgerichten entstandenen, besonders in Westfalen gehaltenen Femgerichten.

Die Femgerichte

Diese Freigerichte fanden in der Regel öffentlich und bei Tage statt. Wer als Ketzer, Zauberer, Ehebrecher, Dieb und Mörder berüchtigt wurde, fand plötzlich einen Vorladebrief mit sieben Siegeln an der Tür oder dem nächsten Heiligenbild. Konnten sich die Angeklagten vor dem Freigrafen und den Schöffen auf der Malstätte am Freistuhl nicht rechtfertigen oder folgten sie der Vorladung gar nicht, so wurden sie verfemt. Über kurz oder lang fand man sie tot an einem Baum aufgeknüpft. Der Kaiser war ältester Stuhlherr; der Hauptstuhl befand sich in Dortmund, wo man noch heute die uralte Femlinde zeigt. Später artete diese Art der Rechtspflege in Willkür aus und wurde aufgehoben.

Das Rechtssystem im Spätmittelalter

Als die Gottesurteile im späteren Mittelalter seltener wurden, wandte man die Tortur an. Durch die vielfältigsten und schrecklichsten Folterqualen versuchte man, das Geständnis der Verbrechen zu erpressen. Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts drang das römische Recht ein. Das mündliche und öffentliche Verfahren in der Rechtsprechung hörte auf, dafür trat das schriftliche und geheime ein. Die Rechtsprechenden aus dem Volk wurden durch gelehrte Richter ersetzt.

Quelle:

  • Pollack, Friedrich. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte. Ausgabe A. 16. Auflage. Gera: Verlag von Theodor Hofmann, 1896.
  • Ein Kommentar:

    1. Die Femgerichte
      Diese Freigerichte fanden in der Regel öffentlich und bei Tage statt. Wer als Ketzer, Zauberer, Ehebrecher, Dieb und Mörder berüchtigt wurde, fand plötzlich einen Vorladebrief mit sieben Siegeln an der Tür oder dem nächsten Heiligenbild. Konnten sich die Angeklagten vor dem Freigrafen und den Schöffen auf der Malstätte am Freistuhl ni

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