Wie funktioniert das Lehnswesen?
Für Viele ist das Lehnswesen schwer verständlich. Aber wenn man es ohne Fachausdrücke formuliert, wird schnell nachvollziehbar, was damit eigentlich gemeint ist: Der Begriff „Lehen“ ist mit „leihen“ verwandt. Es wird nämlich ein Stück Land (oder etwas anderes) verliehen. Derjenige, der verleiht, nennt sich Lehnsherr und derjenige der sich etwas leiht, nennt sich Vasall. Da der Lehnsherr nicht aus Großzügigkeit wertvolle Sachen verlieh, bekam er vom Vasall etwas dafür zurück. Und zwar musste der Vasall dem Lehnsherrn Treue schwören und/oder ihm Abgaben von seinen Erzeugnissen geben.Beispiel: Ein Bauer lieh sich einen Acker von einem Landadligen. Dann pflanzte der Bauer darauf Gemüse an, erntete es und verkaufte es. Von dem so eingenommenen Geld musste der Bauer dem Landadligen einen beträchtlichen Teil abgeben. In diesem Beispiel ist der Bauer der Vasall und der Landadlige der Lehnsherr.
Abhängigkeit: Der Vasall ist vom Lehnsherren abhängig, denn ohne denn Landadligen könnte der Bauer keinen Acker bepflanzen. Und andersrum ist der Landadlige davon abhängig, dass der Bauer ihm Einnahmen erwirtschaftet. Und eben diese Abhängigkeit zog sich durch die gesamte mittelalterliche Gesellschaft hindurch.Auf der untersten Stufe stand dabei der Bauer, der kein Lehnsherr sein konnte. Über ihm stand der Landadlige, und über diesem standen Fürsten und Geistliche, und über diesen stand als oberster Lehnsherr der König. Und so war jeder von jedem abhängig – entweder als Lehnsherr oder Vasall. Und dieses Abhängigkeitsverhältnis ist ein starkes Merkmal des Lehnswesens.
Freie: Edle, Freie und Freigelassene
Das Lehnswesen entwickelte sich im Frühmittelalter und hatte seinen Höhepunkt im Hochmittelalter. Das Vorbild des Lehnswesens war das römische Klientelwesen und das germanische Gefolgschaftswesen. Man schreibt den Langobarden gewöhnlich die Einrichtung des Lehnswesens zu. Aber es findet sich nicht allein bei ihnen, sondern bei allen germanischen Völkern. Diese Völker bestanden aus Freien und Unfreien. Die Freien waren entweder Edle, gemeine (normale) Freie oder Freigelassene.
Dass die Edlen vor den gemeinen Freien und Freigelassenen viele Vorrechte hatten und reicher und mächtiger waren, versteht sich von selbst; aber alle drei Klassen hingen von sich selbst ab und konnten Ländereien besitzen. Anders war es mit den Unfreien.
Unfreie: Geleitsmänner und Leibeigene
Zu ihnen gehörten die Geleitsmänner und die Leibeigenen. Die Geleitsmänner waren frei geboren aber, entweder um Ruhm zu erwerben oder um Brot zu erwerben, in die Dienste eines Edlen getreten. Gefiel es diesem, so konnte er sie entlassen; auch stand es ihnen frei, ihm selbst den Dienst aufzukündigen. In beiden Fällen trat der Geleitsmann wieder in den Stand eines Freien zurück. Der Leibeigene dagegen war ein Eigentum seines Herrn, der mit ihm machen konnte, was er wollte.
Entstehung und Verteilung von „Lehnsland“
Wenn nun ein germanisches Volk ein Land erobert hatte, so teilten sich die verschiedenen Stände, die Leibeigenen ausgenommen, in die Ländereien und ließen sich darin nieder. Aber nicht jeder bekam den gleichen Teil; denn die Edlen hatten ja mit ihren Geleitsmännern mehr zur Eroberung beigetragen, als die einzelnen Freien oder Freigelassenen; auch hatten sie mehr Land nötig, um sich und ihr Gefolge zu unterhalten. Daher war es ebenso rechtens wie nötig, dass sie mehr Land erhielten, als die gemeinen Freien. Also waren die verschiedenen Anteile sehr ungleich und es war demnach ein großer Unterschied an Macht und Reichtum.
Aber dessen ungeachtet hatte der gemeine Freie auf seinem kleinen Besitztum eben so viel Freiheit wie der reiche Edle auf seinen weitläufigen Ländereien. Ein solches Gut oder Gütchen nannte man Alodium; es war ein besonderes Gebiet im Kleinen und der Besitzer konnte damit und darauf machen, was er nur wollte.
Das Land wird „verliehen“
Nachdem die Eroberung vollendet war, hätten die Edlen ihr Gefolge abdanken können; aber sie behielten es bei, weil es genügend Kriege gab und ohne Gefolge wäre der Edle eben so ohnmächtig wie ein gemeiner Freier gewesen. Von seinen weitläufigen Ländereien gab nun der Edle jedem seiner Geleitsmänner ein Stück zur Benutzung ab, aber nur für so lange, wie der Geleitsmann in seinem Dienst blieb. Solche abgetretenen Stücke Feld oder Land nannte man nun ein Lehen. Derjenige, der es erhielt, hieß Vasall oder Lehnsmann; derjenige, der es verlieh hieß der Herr oder Lehnsherr.
Der Leibeigene muss das verliehen Land beackern
Aber weder der eine noch der andere hatte Lust oder Zeit, selbst den Acker zu bebauen; das mussten die Leibeigenen tun, die man auch Hörige nannte. Noch eine Klasse von Einwohnern gab es; das waren die alten Bewohner des eroberten Landes. Die, welche bei dem Einfall der Feinde nicht ums Leben gekommen waren, mussten zum Teil als Leibeigene dem Edlen dienen, auf dessen Gebiet sie wohnten. Ein Teil von ihnen aber gehörte gewiss auch zu dem Freien, und vertrug sich mit den Siegern so gut es möglich war.
Auflösung des Lehnssystems
Am Anfang war klar geregelt, dass der Lehnsherr sein Land an den Vasall nur verlieh. Der Vasall musste dem Lehnsherrn dafür Treue schwören. Und er konnte nur ein Stück Land als Lehen nehmen. Sobald der Vasall starb, konnte der Lehnsherr sich einen neuen Vasallen suchen.
Da der Lehnsherr aber nicht immer Lust hatte, neue Vasallen zu suchen und die Söhne des Vasallen nichts anderes konnten, wurde das verliehene Stück Land allmählich erblich. Dadurch, dass es erblich wurde, hatte aber der Lehnsherr nicht mehr die Macht über das Land. Die Erben sahen es als immer selbstverständlicher an, das Land ihres Vaters zu übernehmen. Dadurch fühlten die Erben sich auch weniger an den Treueid gebunden, den ihr Vater dem Lehnsherr machte. Auch wenn sie selbst noch mal die Treue schwören mussten, das Land blieb erblich und, auch ohne die Treue zu halten, behielten die Erben das Land. So löste sich am Ende des Hochmittelalters allmählich das Lehnswesen auf und das Lehen war nur noch ein Stück Land ohne Verpflichtungen dem Lehnsherrn gegenüber.
Ein weiterer Grund für den Verfall des Lehnswesens war, dass ein Vasall mit der Zeit nicht nur ein, sondern mehrere Stücke Land, als Lehen nahm. Dadurch hatte er auch mehrere Lehnsherren. Was passierte nun, wenn ein Vasall zwei Lehnsherren die Treue geschworen hat, die gegeneinander Krieg führten? Solche Ungereimtheiten begünstigten den Verfall des Lehnssystems.
Quelle:
Du wirfst leider Grundherrschaft und Lehnswesen durcheinander. So stimmt das nicht.
Herzog Heinrich II und Bruder Bernhard I liessen einen Latbauern in Gerstenbuettel frei. War das auch ein Lehnsnehmer?
Juergen
ich kann mich nich beschweren denn ich brauche es in geschichte für einen kurzvortrag und es hat mir weitergeholfen . :)
Guter text
Gibt es nicht neuere Quellen als ein Lehrbuch für Töchterschulen von 1867?
Dieses Buch dient als Grundlage, wenn wörtliche Zitate übernommen wurden, um kein Problem wegen Urheberrechtsverstößen zu bekommen. Natürlich lassen wir trotzdem neue Erkenntnisse in die Artikel einfließen.
Ein Leibeigener und ein Höriger sind nicht das selbe,
Das habe ich zumindest auf vielen anderen Seiten gelesen.
Gruß Tommy