Thüringisch-Hessischer Erbfolgekrieg

Im thüringisch-hessischem Erbfolgekrieg, der von 1247 bis 1264 andauerte, ging es um die Herrschaftsnachfolge für Großteile Thüringens und die hessischen Grafschaften.

1247 verstarb der Landgraf Heinrich Raspe. Da er kinderlos war, nahm damit auch die männliche Erbfolgelinie der Ludowinger ein frühes Ende. Der thüringer Herrscher Raspe besaß nicht ausschließlich enorme Teile Thüringens, sondern auch hessische Grafschaften, die er sich durch die weibliche Erbfolgelinie angeeignet hatte.

Insgesamt vier Parteien stellten Ansprüche auf das Erbe von Heinrich Raspe. Sophie von Brabant, die Tochter von Landgraf Ludwig IV und Nichte von Heinrich Raspe, wollte das Erbe für ihren Sohn Heinrich antreten. Heinrich der Erlauchte, ein Neffe von Ludwig IV wollte das Erbe ebenfalls antreten. Und auch Hermann – Graf von Hennenberg, ein weiterer Neffe Ludwigs, und Graf Siegfried von Anhalt, der ebenfalls ein Neffe von Ludwig, allerdings Sohn einer anderen Schwester war. Doch Hermann und Siegfried schieden aus dieser Auseinandersetzung schnell aus. Hermann wurde die Herrschaft über Schmalkalden zugesprochen und Siegfried ging leer aus. Der eigentliche Erbfolgekrieg fand also nur zwischen Sophie von Braband und Heinrich dem Erlauchten, dem Markgrafen von Meißen, statt.

Der Krieg dauerte 17 Jahre an und niemandem gelang es, ihn eindeutig für sich zu entscheiden. Sophie gewann für ihren Sohn die Grafschaft Hessen. Auch das Erzbistum Mainz stellte Ansprüche auf dieses Gebiet, doch in den Langsdorfer Verträgen von 1263 sprach man, in Friedensverhandlungen, Sophie von Brabant dieses Gebiet zu. 1265 trat sie ihre Herrschaft an ihren Sohn ab. Somit wurde Heinrich der erste Landgraf von Hessen. Die Wettiner, also die Markgrafen von Meißen, eigneten sich Thüringen an und wurden somit zu den Landgrafen Thüringens.

Quellen

  • Heßler, Carl: Geschichte von Hessen – Mit Ausschluss der beim Tode Philipps des Großmütigen abgetrennten Gebiete, Verlag von Gustav Klaunig, Cassel 1891, S. 38-39

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