1329 – 1333 herrschte eine Auseinandersetzung zwischen Pommern und Brandenburg.
Vorgeschichte
Am Anfang des 13. Jahrhunderts verlor Dänemark die Oberhoheit über Pommern und die Markgrafen von Brandenburg erhoben Ansprüche auf die Lehnshoheit. Sie wurden zunächst in Verträgen geregelt, doch als die Wittelsbacher an die Macht kamen, keimten die alten Forderungen wieder auf. Allerdings vergeblich, denn die Pommern wiesen die Forderungen immer wieder aufs Neue ab.
Seit 1295 regierte in Pommern Herzog Otto I. Ab 1320 stand ihm dabei offiziell sein Sohn Barnim III zur Seite, der 1344, nach dem Tod seines Vaters, die Alleinherrschaft über Pommern-Stettin übernahm.
1323 wurde Ludwig V Markgraf von Brandenburg. Die Herrschaft der Wittelsbacher über Brandenburg ließen die alten Forderungen wieder aufleben, was zu einer allgemein angespannten Situation führte. Es kam zu verschiedenen Unruhen und Aufständen, die dazu führten, dass Papst Johannes XXII über Berlin ein Interdikt, also die Einstellung aller gottesdienstlichen Handlungen, verhängte und so die Stettiner Herzöge davon zu überzeugen, dass ein Krieg gegen Brandenburg unausweichlich war.
Pommern und Mecklenburg hatten ähnliche Interessen, deshalb verbündeten sie sich gegen Brandenburg. Denn auch Mecklenburg hatte 1323 bereits gegen Brandenburg gekämpft und verloren.
Kriegsverlauf
1329 kam es zu zahlreichen Gefechten. Darauf folgte 1330 ein Waffenstillstand, der bis 1332 andauerte. Doch der Waffenstillstand diente lediglich dazu, dass beide Parteien neue Verbündete suchen konnten. Pommern verbündete sich mit den Herzögen von Mecklenburg, dem Grafen von Schwerin und dem Herrn von Werle. Erst gegen Mitte des Jahres 1332 kam es zu erneuten Gefechten. Barnim III zog mit seinem Heer gegen die Brandenburger in die Schlacht. Erst überfiel er sie unerwartet und heimtückisch, dann kam es zum offenen Kampf, den der pommersche Führer für sich entschied. Ein Jahr später, also Mitte 1333 mischte sich Ludwig IV in die Handlungen ein. Er zwang Barnim III dazu seine Angriffe einzustellen und seinen Sohn, Ludwig V, dazu seine Ansprüche gegenüber Pommern im Gegenzug fallen zu lassen. Es kam zum Landfrieden von Lippehne.
Folgen des Krieges
Barnim III nutzte das Entgegenkommen von Ludwig IV, um weitere Verhandlungen zu führen. So gelang es ihm 1338 eine Reichsunmittelbarkeit für Pommern-Stettin zu erwirken. Dies bedeutet, dass sie keiner anderen Herrschaft, sondern direkt dem Kaiser unterstanden. Im Gegenzug dafür gestand Barnim dem Markgrafen von Brandenburg ein, dass beim Aussterben seiner Erbschaftslinie Pommern-Stettin automatisch an Brandenburg gehen würde.
Zehn Jahre später, als nicht mehr Ludwig IV Kaiser war, sondern Karl IV, sicherte sich Barnim auch noch die Belehnung aller pommerschen Teilherrschaften.
Auch Mecklenburg festigte seine Herrschaften durch Verhandlungen mit dem neuen Kaiser.
Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, mit dem Stettiner Erbfolgekrieg, keimten die Auseinandersetzungen zwischen Pommern und Brandenburg wieder auf.
Quellen:
- Petersohn, Jürgen: Barnim III. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 1, Artemis & Winkler, München/Zürich 1980, Sp. 1475–1476
- Wehrmann, Martin: Geschichte von Pommern. Bd. 1, 2. Auflage, Friedrich Andreas Perthes, Gotha 1919–21. Reprint: Weltbild Verlag 1992, S. 136