Gegner der Hexenverfolgung

Gegner der Hexenverfolgung/Folter

Karl der Große hatte im Konzil von Reisbach-Freising 799 bereits verboten, Hexen willkürlich umzubringen und zu verbrennen. Man solle sie lieber bekehren. Papst Gregor VII. (Papst von 1073 bis 1085) war wie Karl der Große nicht gegen den Prozess an sich, sondern gegen die Methoden, ein Geständnis herbeizuführen. Gegen ein geordnetes Strafverfahren hatten sie nichts einzuwenden.

Die am 27.07.1532 in Kraft getretene Constitutio Criminalis Carolina schwächte die zuvor entstandene Hexenbulle von Papst Innozenz VIII. ab, in der für jede Zauberei die Todesstrafe vorgesehen war. Kaiser Karls V. so genannte Halsgerichtsordnung (1. Strafgesetzbuch Deutschlands) beschrieb die Todesstrafe lediglich für solche Verbrechen, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Für Zauberei, die lediglich mit Sachschaden verbunden war, wurden nur Reparationen gefordert. Allerdings wurde, vor Allem in protestantischen Gebieten, die Halsgerichtsordnung ignoriert, d. h. eine kaiserliche – weltliche – Anordnung wurde missachtet.

In Ländern, in denen die Inquisition herrschte (wie in Italien, Spanien und Portugal), wurden kaum Prozesse gegen Hexen geführt. Dort herrschte der Prozess gegen Ketzer vor. In Rom selbst, im Wirkungskreis des Papstes, wurde nie eine Hexe verbrannt.

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Cornelius Agrippa von Nettesheim

Holzschnitt von Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim, aus dem Jahr 1655
„Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim“, Holzschnitt, 1655, auf http://commons.wikimedia.org

Der erste, der gegen den Hexenwahn vorging, war Cornelius Agrippa von Nettesheim, Generaladvokat zu Metz, der sich selbst mit Schriften zu Magie beschäftigte. Nach seinen Studien kam er zu dem Entschluss, dass „Magie“ entweder auf Betrug beruhe oder auf einem außergewöhnlichen Wissen um die Natur. Er verfasste eine satirische Schrift über die seinerzeitigen Kenntnisse der Wissenschaft: „de incertitudine et vanitate scientiarum„. Seine weitere Schrift „de occulta philosophia“ (Paris, 1531, Köln 1533) richtete sich gegen Aberglauben und den Hexenglauben. Agrippa schaffte es auch, eine Bäuerin erfolgreich gegen den Inquisitor „Savin“ zu verteidigen. Dieser Erfolg und seine Schriften führten allerdings dazu, dass er selbst der Hexerei angeklagt wurde und ein Jahr lang gefangen gehalten wurde. Nach seinem Tod wurde voller Hass berichtet, dass ein Dämon in Gestalt eines schwarzen Hundes aus seinem Nacken gezogen wurde.

Johann Weier

Einer seiner Schüler, Johann Weyer (oder Weier), der spätere Leibarzt Herzog Wilhems von Kleve, ging jedoch den Weg Agrippas weiter. Weyer bereiste nach seinem Medizinstudium den Orient, Ägypten und die griechischen Inseln, um seine Kenntnisse zu vertiefen. 1545 kehrte er zurück und ließ sich als Arzt nieder. In seiner Schrift „de praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis“ (1563), welches in mehreren Auflagen erschien und sogar in die deutsche und französische Sprache übersetzt wurde, konterte er mit naturwissenschaftlichen Argumenten gegen die Verfolgung und verurteilte die Rohheit, mit der gegen angebliche Hexen vorgegangen wurde. Durch das Vorbild Herzog Wilhelms verurteilte er lediglich die erwiesene Giftmischerei. Er versuchte seine Zeitgenossen mit Erklärungen der Natur davon zu überzeugen, dass es das Hexenwesen, wie es sich die Menschen damals vorstellten, so nicht gab, wenn er auch der Meinung war, dass es den dunklen Geist gab. Dr. Weyer bekam immer mehr Zustimmung, wenn auch viele Widersacher ihm nach dem Leben trachteten. Seine Ansichten teilten z. B. Dr. Johann Ewich, Arzt in Duisburg, später Professor in Bremen, Johann Georg Gödelmann, Professor in Rostock, August Lerchheimer, Professor in Heidelberg, Cornelius Loos, Professor in Trier und Johann Greve, Pfarrer in Arnheim.

Eine weitere bedeutende Persönlichkeit gegen die Folter von Hexen war auch bereits der spanische Humanist Juan Luis Vives (gest. 1540; unter Papst Hadrian VI. – dem letzten deutschen Papst). Auch bedeutende Theologen der Jesuiten, Lahnmann und Tanner (oder auch Thanner) (nach ihm wurde lt. Wikipedia der Tannerus Krater auf dem Mond benannt), waren für eine mildere Behandlung der Angeklagten.

Adam Tanner

Adam Tanner verfasste ein vierbändiges Werk „Universa Theologia scholastica, speculativa, practica“ (1626/1627), in der er die Frage stellte, wie verheiratete Frauen mehrmals des Nachts von ihren Ehemännern getrennt sein könnten, ohne, dass diese etwas davon bemerkten. Dadurch, dass sie hinter Türen und Riegeln eingeschlossen seien, könne der Teufel sie nicht ohne großen Lärm herausholen. Er stellte die Wahrnehmungen der Ankläger, Hexen würden zu Hexensabbaten gehen und mit dem Teufel tanzen, als Träume und Sinnestäuschungen und Phantastereien hin. Er sprach Dämonen die Fähigkeit ab, von Menschen oder Tieren Besitz ergreifen zu können. Lediglich durch giftige Salben, die auf natürliche Weise wirkten, könnte Schaden gestiftet werden. Er verlangte von den Hexenrichtern, dass den Angeklagten die Möglichkeit gegeben werde, sich mit Hilfe eines Verteidigers von den Anschuldigungen frei zu machen, da es sich oft um einfache, einfältige Personen handele. Er weist darauf hin, dass viele Menschen, von deren Unschuld man überzeugt sei, absichtlich ein falsches Zeugnis geben, um der Foltertortur zu entgehen. Bei der Tortur sollte man darauf achten, das Schamgefühl der Person nicht zu verletzen.Tanner sah als erfolgreichstes Mittel gegen Teufelsbesessenheit und dunkle Gedanken einen starken Glauben an Gott, Gebete und werktätige Liebe, um so den Teufel mehr zu demütigen als Tausend Todesurteile, die nämlich rein gar nichts brachten. Er will erreichen, dass gegen den Hexenglauben mit geistigen Waffen vorgegangen wird und nicht mit leiblichen.

Friedrich Spee

Friedrich Spee (1591 bis 1635) kritisierte in seinem Buch „Cautio Criminalis“ die juristischen Methoden, vor Allem die Folter. Er machte bewusst keine Anspielung auf spezielle Hexenprozesse, um sich nicht in Gefahr zu bringen, da vor ihm schon viele Kritiker der Hexenprozessführung ihr Leben verloren hatten. Den Quellen zufolge kann man Spee eher als Menschenrechtler bezeichnen (Wikipedia zu Friedrich Spee – Diskussionsforum). Er schreibt in seinem Buch „Cautio Criminalis“: „Behandelt die Kirchenobern, Behandelt mich ebenso wie jene Unglücklichen, werft uns auf die selben Foltern – und ihr werdet uns alle als Zauberer erfinden.“ Er zitiert in seinem Buch Männer, die der Folter unterzogen wurden und die ihm erklärten, jedes erdenkliche Verbrechen gestehen zu wollen, nur um einer neuerlichen Folter zu entgehen, da es keinen Schmerz gebe, der schlimmer gewesen sei.Pater Spee war im Namen des Ordens der Gesellschaft Jesu als Seelsorger tätig. In Würzburg und Bamberg begleitete Spee die vom Hexengericht zum Tode verurteilten Menschen in ihren letzten Stunden. Während dieser Zeit überzeugte er sich immer mehr von der Unschuld der vermeintlichen Opfer, da er in keinem Fall irgendeine Zauberei erkennen konnte. Jedoch trat er zuerst nicht offen den Prozessen entgegen und wollte nicht mit seinem Werk „Cautio Criminalis“ in Verbindung gebracht werden. Die Traurigkeit und der Gram über so viele sinnlose Tote ließen ihn vor der Zeit altern. Später aber traut sich Spee endlich zuzugeben, der Verfasser der „Cautio Criminalis“ zu sein und geht öffentlich gegen die Prozesse vor, um in gutem Latein und Gründlichkeit die angeblichen Verbrechen zu widerlegen.Während des 30-jährigen Krieges half er Soldaten und Verwundeten, begleitete Sterbende, rettete Verletzte, bis er am 07.08.1635 einem Fieber, welches er sich in einem Lazarett holte, erlag (andere Quellen sprechen von der Pest). Sein Werk erschien auch in deutscher, holländischer, schwedischer und französischer Übersetzung. Zwar stoppte das Werk die Hexenverfolgung nicht sofort, jedoch brachte sie den Menschen, Landesherren und Kirchenfürsten nach und nach Einsicht in die Unsinnigkeit der Verfolgung.

Christian Thomasius

Seit 1701 bekämpfte erfolgreich auch Christian Thomasius in Halle den Hexenwahn auf protestantischer Seite, auch wenn nach wie vor viele Gemeinden (Leipzig und Jena) an der Verfolgung festhielten. In seiner „Dissertatio de crimine magiae“ bemängelt er das Fehlen von Beweisen für die Existenz von Hexen und ihrem Pakt mit dem Teufel.

Quellen

  • Dies ist ein Teil einer Seminararbeit. Die Quellenangaben zu allen Teilen der Arbeit finden sich unter der Indexseite der Seminararbeit.

Ein Kommentar:

  1. Christian Becker

    Wo finde ich die Seminararbeit?

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