Ablauf eines Hexenprozesses

Der Hexenprozess

Im Mittelalter konnte man nahezu jeden der Hexerei beschuldigen und somit den Hexenprozess in Gang bringen. Falls ein der Hexerei Beschuldigter daraufhin nicht direkt ohne Verfahren hingerichtet wurde, so wurde er zumindest der peinlichen Befragung unterzogen (pein = Schmerz) – das bedeutet, er wurde gefoltert.

Es war im Mittelalter zwar festgelegt, dass ein Geständnis während der Folter nicht gültig war. Aber das umgingen die Folterknechte, indem sie die Beschuldigten unter Androhung weiterer Bestrafung in einen gesonderten Raum brachten. Mit der Aussicht, den Qualen ein Ende zu bereiten, gestanden viele Menschen sogar ein Vergehen, das sie nicht begangen hatten.

War man erst einmal denunziert, führte der weitere Weg des Hexenprozesses meistens zum Tod. Die Nennung weiterer Namen während der Folter gewann immer mehr an Bedeutung. Man versprach den Hexen vor der Verbrennung einen leichteren Tod durch den Strick oder das Schwert. Da ein Versprechen an eine Hexe allerdings nicht bindend war, musste man sich daran natürlich nicht halten. Die Benennung durch eine Hexe konnte zur sofortigen Verhaftung der genannten Person führen; und danach auch zum Hexenprozess mit Folter und schließlich dem Tode.

Folterkammer, in der zwei verschiedene Streckfoltern angewandt werden

„Folterkammer im 16. Jahrhundert mit Darstellung eines Gefolterten auf der Streckbank sowie im Hintergrund beim Aufziehen“. Aus Schöppner, Alexander & König, Leo: Charakterbilder aus der Weltgeschichte – Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker (Band 3), Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz, Buch- und Kustdruckerei, Regensburg 1931, S. 252


Inhalt

Ablauf des Hexenprozesses

1. Anklage
Der eigentlichen Anklage ging meist eine Denunziation oder Besagung voraus. Den Beschuldigten wurde selten ein Recht auf Verteidigung zugesprochen.

2. Inhaftierung
Damit die Hexe keine Zaubermittel mit in das Gefängnis (Turm, Keller, Gewölbe) brachte, wurde sie vor der Inhaftierung vollständig entkleidet und rasiert (Depilation), auch um ihre Zauberkraft zu brechen. Anschließend wurde sie am ganzen Körper nach einem Hexenmal untersucht.

3. Verhör
Das Verhör wurde in drei Teilschritte unterteilt:

  • 1) gütliche Befragung: detaillierte Befragung durch den Hexenrichter nach der Teufelsbuhlschaft, Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, Zauberei etc.
  • 2) Territion: Sofern die gütliche Befragung kein Geständnis hervorgebracht hat, wurden die Beschuldigten bedroht und eingeschüchtert durch Vorzeigen der Folterinstrumente.
  • 3) peinliche Befragung: Als letztes Mittel, um ein Geständnis zu erreichen, wurde die peinliche Befragung durchgeführt. Die peinliche Befragung ist nur ein anderes Wort für Folter, die dann aufgrund der großen Qualen zu einem Geständnis führte. Der Name kommt von Pein bzw. peinigen – Schmerzen zufügen.

Für sonstige Prozesse galten Schutzvorschriften wie z. B. die Folter dürfe nur eine Stunde dauern, die Folter dürfe nur drei Mal durchgeführt werden etc. Hexenprozesse galten als crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen), gegen welches mit besonderer Härte vorzugehen war.

4. Geständnis
Ohne ein Geständnis durfte in der frühen Neuzeit niemand verurteilt werden. In Hexenprozessen war allerdings aufgrund der Foltermethoden mit einem solchen ziemlich wahrscheinlich zu rechnen.

5. Besagung (Befragung nach anderen Hexen)
In einem weiteren Verhör, eventuell unter nochmaliger Folter, befragte man die Beschuldigten nach weiteren Hexen und forderte sie auf, diese zu benennen, da man auf den Hexenzusammenkünften ja mit ihnen in Kontakt käme. Dies führte oftmals zu Kettenprozessen.

6. Verurteilung
Eine Hexe wurde grundsätzlich zum Feuertod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.

7. Hinrichtung
Um die Seele zu reinigen, wurden die Verurteilen lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Hexe wurde an einen Pfahl gefesselt, der inmitten eines Haufen Holzes stand, der angezündet wurde. Manchen Hexen wurde die Gnade zuteil, vor der Verbrennung enthauptet oder erdrosselt zu werden. Manchmal wurde auch ein Säckchen Schwarzpulver um den Hals gebunden; wenn dieses explodierte, starb die verurteilte Hexe schneller.

Folter: Die Unterbringung im Gefängnis

Gefängnisse waren: Gewölbe, Keller, Gruben, dicke Hexentürme

An einem Pfahl befanden sich zwei oder drei starke Holzbalken mit Löchern, durch die Arme und Beine gesteckt wurden und dann zusammengezogen wurden, damit die Gefangenen sich nicht bewegen konnten. Zusätzlich wurden den Gefangenen schwere Eisen an die Füße gekettet, so dass sie diese nicht einmal mehr ausstrecken konnten. Oder Gefangene wurden in enge Nischen in den Mauern gesteckt, in denen sie sich auch kaum bewegen, geschweige denn ausstrecken konnten.

Weiter gab es enge brunnenähnliche Vertiefungen im Boden von 15 bis 30 Klaftern Tiefe (1 Klafter entspricht laut Der Große Brockhaus 1955: 1,7 m), in die die Gefangenen mit einem Seil hinab gelassen und bei Bedarf wieder hoch geholt wurden. Am Boden ist es so kalt, dass den Gefangenen die Füße unter irrsinnigen Schmerzen abfroren und diese Menschen nach ihrer eventuellen Freilassung ihr Leben lang Krüppel blieben.

Durch die eingeschränkten bzw. unmöglichen Bewegungen hatten die inhaftierten Menschen bald ihre Gliedmaßen nicht mehr unter Kontrolle. Sie saßen in absoluter Dunkelheit ohne zu wissen, wie spät es ist, ob es Tag oder Nacht ist. Sie lagen in ihrem eigenen Unrat, erhielten natürlich ungenügend Verpflegung, und wurden befallen von Parasiten. Da sie sich nicht bewegen konnten, konnten sie Ungeziefer (Ratten, Kakerlaken, Mäuse) nicht ausweichen oder dieses verscheuchen und wurden manches Mal sogar angefressen von den Tieren.

Zu dieser misslichen Unterkunft kam noch hinzu, dass die Menschen von den Henkern gefoltert und verspottet wurden. Diese Behandlung dauerte Monate, manchmal Jahre; da verzweifelte selbst der stärkste Charakter. Um diesen Qualen zu entfliehen, wurden den Menschen oft falsche Geständnisse entlockt. Wenn das Gefängnis allein nicht zu einem Geständnis führte, gab es ja immer noch die Foltermethoden, die an grausamen Ideen nicht zu übertreffen sind.

Ein Auszug aus einem Protokoll einer Hexenverhandlung zeigt, wie viel den Angeklagten angedichtet wurde, um sie zu Teufelsbuhlen zu machen und die Folter und Hexenverfolgung in ganz Deutschland zu rechtfertigen:

„Die Angeklagte hat
1) Die Hexerei und Zauberei von ihrer Mutter vor etlich 30 Jahren gelernt.
2) Sich dem leidigen Teufel mit ihrem Blut verschrieben.
3) Auf viel und unterschiedliche Teufelstänz gefahren.
4) Den heiligen Leib Christi nach Reichung desselben wieder aus dem Mund genommen, und dem Teufel gar oft gebracht.
5) Dagegen aber wieder ein teufelisch Nachtmahl genommen.
6) Mit schweren und seelenverderblichen Vermaledeiungen ihre begangenen Missetaten geleugnet.
7) Von dem bösen Geist sich umtaufen lassen.
8) Einen sonderen menschlichen Buhlen auf dem Heuberg gehabt.
9) Durch ihre Teufels-Salben und andere zauberische Mittel Menschen umgebracht 9, darunter 2 ihrer eigenen Kinder.
10) Sich von dem leidigen Teufel auf dem Rücken zwischen den Schulterblättern bezeichnen lassen.
12) Behexe und bezaubert auf unterschiedliche weiß 24 Personen, darunter ihre eigene Mutter.
13) An unterschiedlichem Vieh durch Beschmierung ihrer Salbe umgebracht 8 Stück.
23) Von dem Teufel zu verschiedenen Malen Geld empfangen.
24) In Keller und verschlossene Ort gefahren.
25) Etlichen Personen Haar in den Leib gezaubert.“

Hexenproben

Um herauszufinden, ob eine vermeintliche Hexe wirklich schuldig ist, gab es diverse fragwürdige Mittel während des Hexenprozesses:

1. Wasserprobe
Die beschuldigte Frau wurde an Händen und Füßen zusammengebunden und ins Wasser geworfen. Schwamm die Person oben, meinte man, erwiesen zu haben, dass es eine Hexe war, da man glaubte, dass das Wasser nur reine Menschen aufnehme. Die Person wurde sodann verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ging sie unter, war ihre Unschuld bewiesen. Da sie allerdings meist ertranken, hatten sie davon nichts mehr.

2. Wägeprobe
Um fliegen zu können, so dachten die Menschen des Mittelalters, mussten Hexen wohl leichter sein, als normale Menschen. Also wog man die Menschen mit nichts an als einem Hemd, damit sie keine zusätzlichen Gewichte unter der Kleidung verstecken konnten. Lag ihr Gewicht unter einem festgelegten Maß, war ihre Schuld erwiesen. Viele Menschen holten sich ein entsprechendes Zertifikat rein vorsorglich, womit ein für allemal bewiesen war, dass sie keine Hexen waren.

3. Feuerprobe
Die Feuerprobe zählte zu den Gottesurteilen, wie oben beschrieben. Eine Person musste ein Kohlestück in Händen halten oder über glühende Kohlen laufen. Wenn nach einigen Tagen noch Verletzung oder eine eitrige Wunde zu sehen war, war die Schuld erwiesen, da Gott ja keine ungerechtfertigte Bestrafung zulassen würde.

4. Nadelprobe
Wenn man in ein „Hexenmal“ (z. B. ein Muttermal) mit einer „Hexennadel“ stach und es nicht blutete, war man der Hexerei schuldig. Laut Wikipedia sind noch Nadeln erhalten, die für die Suche des Hexenmals zum Einsatz kamen. Darunter befinden sich auch solche, die eindeutig zum Betrug an den Opfern dienten, denn bei ihnen weicht bei Druck die Nadel in den Schaft zurück, sodass logischerweise weder Schmerz noch Blutfluss entstehen konnte.

Hexe oder Heilige?

Ob man dank seiner Gaben, wie z. B. vermeintliche Hellsichtigkeit, zu einer Heiligen wurde oder als Hexe verleumdet wurde, entschied meist nur der Zufall. Als armes Bauernkind über hellseherische Fähigkeiten zu verfügen, konnte eher dazu führen, als Hexe verbrannt zu werden. Wuchs man mit den gleichen Fähigkeiten in einem Kloster auf, konnte man unter Umständen als heilig gelten. Als Beispiel hierfür kann man Jeanne d´Arc (Johanna von Orléans) nennen. Von der Kirche wurde sie zuerst dank ihrer Maria-Erscheinungen benutzt und später als Hexe verbrannt. Erst lange nach ihrem Tod wurde sie heilig gesprochen.


Quellen

    • Dies ist ein Teil einer Seminararbeit. Die Quellenangaben zu allen Teilen der Arbeit finden sich unter der entsprechenden Seite.

Die folgende Werbung zeigt ein Buch zum Thema Hexenprozesse, das z. B. auf amazon gekauft werden kann:


15 Kommentare:

  1. Hallo, ich schreibe meine Seminararbeit über Hexenprozesse. Könnten Sie mir evtl. bitte Ihre Quellen per E-Mail schicken, da Sie wichtige Punkte nennen, die mir noch fehlen.
    LG

    • Hallo, leider wurden bei einem Hackerangriff alle Angaben über Autoren gelöscht. Wir konnten sie nicht wiederherstellen :(
      Laut APA benötigst du aber für Website-Quellen keine Autorenangabe, wenn diese nicht verfügbar ist. Es reicht dann
      – Titel des Artikels
      – Datum
      – Name der Website
      – Internetadrese

  2. Daniel Niedermeier

    Ebenso wie andere Leser hätte ich gern weitere Angaben zu Autor, Titel Seminararbeit,…. um diese entsprechend in meiner Komplexen Leistung zitieren zu können. Wäre es möglich, mir diese Informationen zukommen zu lassen?
    Herzliche Grüße und vielen Dank!
    Daniel Niedermeier

    • Hallo, leider sind bei einem Hackerangriff die Angaben der Autoren gelöscht worden und konnten bei den Wiederaufbauarbeiten nicht wieder hergestellt werden.
      Laut APA benötigst du aber für Website-Quellen keine Autorenangabe, wenn diese nicht verfügbar ist. Es reicht dann
      – Titel des Artikels
      – Datum
      – Name der Website
      – Internetadrese

      • Wie Hackerangriff?!

      • Wir haben eine Mitteilung des Webhosters erhalten, dass alle unsere Websites runtergenommen wurden aufgrund eines Hackerangriffes.

  3. Arno Treiber

    6. Verurteilung
    Eine Hexe wurde grundsätzlich zum Feuertod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
    7. Hinrichtung
    Um die Seele zu reinigen, wurden die Verurteilen lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
    Die Hexe wurde an einen Pfahl gefesselt, der inmitten eines Haufen Holzes stand, der angezündet wurde.
    WARUM schreiben Sie immer die HEXE, und nicht die „vermeindliche Hexe“. so sagen Sie ja indirekt, dass die Frauen , die so viel Leid unschuldig erdulden mussten, wirklich „Hexen“ waren

  4. Ich schreibe meine Seminarfacharbeit in dem Thema „Verlauf eines Hexenprozesses anhand einer Quelle.“ dürfte ich die zugehörigen Quellen haben, um sie verwenden zu können?

  5. Finde die quellen nicht

  6. Vielen dank. Endlich verstehe ich das ganze:)

  7. GFS GESCHICHTE

    Das alles ist sehr hilfreich! Es ist echt interessant, was es hier alles zu lesen gibt!
    Heilig sei der, der das alles zusammentrug!

  8. Kann ich die anderen Kommentare sehen ?

  9. Ich schreibe meine vorwissenschaftliche Arbeit über Hexenprozesse. Es wäre wirklich hilfreich, wenn Sie die genauen Quellen veröffentlichen könnten, oder sie mir per Mail schicken könnten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Isidora S.

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