Der Hoftag zu Metz 1356

I. Einleitung

Das Jahr 1356 sah eine Situation, die das Reich seit über einhundert Jahren nicht gekannt hatte. Erstmals seit den Tagen Friedrichs II. gab es in Deutschland einen in seiner Legitimität unbestrittenen römischen Kaiser. Karls IV. Vorgänger, Ludwig der Bayer, der sich vom römischen Volk gegen den Willen des Papstes hatte zum Kaiser krönen lassen, war bis zu seinem Ende im Konflikt mit der Kurie gestanden. Die Situation war so unerträglich geworden, dass schließlich ein Teil der Kurfürsten den Luxemburger Karl zum Gegenkönig erhob. In den folgenden Jahren hatte dieser sich gegen die Widerstände der Wittelsbacher durchzusetzen. Als ihm das gelungen war zog er 1355 nach Rom und wurde dort, mit Zustimmung des Papstes, zum Kaiser gekrönt.

Mit Hilfe seiner neuen kaiserlichen Autorität erreichte er die Ausarbeitung der Goldenen Bulle als ausgeklügeltes Regelwerk in dessen Zentrum die Wahl des römischen Königs stand, wodurch künftig ein Gegenkönigtum verhindert und eine geregelte Nachfolge erreicht werden sollte. Verkündet wurde die Goldene Bulle in zwei Teilen auf den beiden Hoftagen in Nürnberg 1355/56 und in Metz 1356/57. Dies bringt uns zu der Bedeutung der Hoftage im spätmittelalterlichen Gefüge des Reiches. Mit den Hoftagen zu Nürnberg und Metz sehen wir den Höhepunkt spätmittelalterlicher Hoftagskultur. Beide, besonders jedoch der Metzer Hoftag auf Grund der Anwesenheit bedeutender auswärtiger Gäste und der erstmaligen Ausübung der Ehrendienste durch die Kurfürsten entsprechend der Bestimmungen der Goldenen Bulle, können in Bezug auf politische Wirkung und Inszenierung politischer Macht als geradezu idealtypische Beispiele für einen Hoftag gelten.(1)

Deshalb soll anhand einer Untersuchung des Metzer Hoftages der Versuch unternommen werden, dem Begriff „Hoftag“ selbst näher zu kommen.

Zu diesem Zweck soll zunächst das Feld der Teilnehmer des Metzer Hoftages untersucht werden. Es folgt eine detaillierte Darstellung des Ablaufs, beginnend mit der Vorgeschichte, die bis zum Nürnberger Hoftag zurückreicht. In diesem Teil werde ich mich, was die Literatur betrifft, vor allem an Bernd-Ulrich Hergemöllers Aufsatz „Der Abschluss der Goldenen Bulle zu Metz 1356/57“ orientieren.(2) Bei den Quellen wird, vom Weihnachtstag abgesehen, hier ein Schwerpunkt auf die Regesta Imperii gelegt, da nur aus diesen der Ablauf des Hoftages rekonstruiert werden kann, da sich die erzählenden Quellen fast ausschließlich auf die Feierlichkeiten des Weihnachtsages konzentrieren.(3) In einem dritten Schritt wird dann eben diese Schilderung des Hoftages durch die Chronisten untersucht.

Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse soll herausgearbeitet werden, was man konkret unter dem Begriff „Hoftag“ verstehen kann, insbesondere in Abgrenzung zu dem späteren Reichstag und zum zeitgenössischen „täglichen Hof“. In einem abschließenden Fazit soll dann die Bedeutung der Repräsentation in ihren verschiedenen Formen untersucht werden. Es soll dabei deutlich werden, dass der Hoftag vor allem als Forum der Repräsentation Gestalt annimmt.

Die Quellenarbeit stützt sich, wie bereits angedeutet, einerseits auf die Regesta Imperii und andererseits auf die Chronisten, wobei auch nichtdeutsche Quellen zu Wort kommen werden.

Inhalt
  • I. Einleitung
  • II. Der Hoftag zu Metz 1356
    • II. 1. Teilnehmer
    • II. 2. Ablauf
      • II. 2.a. Vorgeschichte
      • II. 2. b. Der Hoftag bis zum Weihnachtstag
      • II. 2. c. Weihnachtstag und Ende des Hoftages
    • II. 3. Die erzählenden Quellen
  • III. Kriterien des feierlichen Hoftages
  • IV. Die Bedeutung der Repräsentation auf dem Hoftag
  • Quellenverzeichnis
  • Literaturverzeichnis

II. Der Hoftag zu Metz 1356

II. 1. Teilnehmer (4)

Neben dem Kaiser und allen Kurfürsten stechen bei der Liste der Teilnehmer vor allem 2 auswärtige Besucher heraus: Kardinal Talleyrand de Périgord als Gesandter von Papst Innozenz VI. und der Dauphin Karl, Sohn des in der Schlacht von Maupertuis im September 1356 vom Schwarzen Prinzen gefangengenommenen Königs von Frankreich, Johann II., und seit dessen Gefangennahme Regent Frankreichs, ein Neffe Kaiser Karls IV. Ebenfalls als Gesandter des Papstes nahm Androin de Roche, der Abt von Cluny am Hoftag teil.

Aus England war eine Gesandtschaft Edwards III. erschienen, die jedoch nur in einer Quelle, der Cronica di Matteo Villani, erwähnt wird. Aus dem Reich selbst waren der Stiefbruder des Kaisers, Wenzel von Luxemburg, sowie Herzog Johann I. von Mecklenburg, Markgraf Friedrich III. von Meißen und der im Verlauf des Hoftages in den Herzogsstand erhobene Wilhelm von Jülich in Metz erschienen.

Neben dem bereits erwähnten Kardinal Talleyrand und dem Abt von Cluny waren außerdem 6 weitere Bischöfe und 3 Äbte erschienen, wobei hier die Geistlichen aus dem Westteil des Reiches dominierten, unter ihnen die Bischöfe von Metz, Toul und Verdun.

Darüberhinaus erschienen eine Vielzahl an Grafen und Herren. Unter den Städten, die Gesandtschaften entsandt hatten, waren unter anderem Frankfurt, Mainz, Speyer, Straßburg und Worms. Auch hier sieht man das Übergewicht der Teilnehmer aus dem Westteil des Reiches.

II. 2. Ablauf

II.2.a. Vorgeschichte

Die Vorgeschichte des Hoftages zu Metz beginnt schon mit dem Ende des vorherigen Hoftages zu Nürnberg. In dem dort promulgierten ersten Teil der Goldenen Bulle findet sich in Kapitel 12, wo festgesetzt wird, dass sich die Kurfürsten einmal im Jahr, vier Wochen nach Ostern in einer Reichsstadt treffen sollten, um über Angelegenheiten des Reiches zu sprechen, die Bestimmung, dass noch 1356 das erste Treffen dieser Art in Metz stattfinden solle.(5) Entsprechend war somit der Hoftag zu Metz zunächst auf den 22. Mai 1356, also 4 Wochen nach Ostern, gelegt.(6)

Der Kaiser konnte diesen Termin jedoch aus verschiedenen Gründen nicht wahrnehmen und musste so den Hoftag mehrfach verschieben.

Die erste Verschiebung, zunächst um lediglich eine Woche auf den 29. Mai,(7) wurde auf Grund unerwarteter Verhandlungen mit König Ludwig von Ungarn notwendig. In einem schon seit längerem bestehenden Konflikt zwischen dem Markgrafen Johann Heinrich von Mähren, einem Bruder Karls, und den Habsburgern sollte der Ungar die Rolle des Schiedsrichters übernehmen.(8) Zu diesem Zweck reiste Karl bereits im Februar nach Ungarn.(9) Zwar scheiterte der Vermittlungsversuch und der Konflikt konnte erst ungefähr ein Jahr später in Wien gelöst werden, doch gab es noch einen weiteren Grund für Karls Ungarn-Reise.(10)

Ludwig von Ungarn plante für das Jahr 1356 einen Feldzug gegen Venedig und suchte dafür die Rückendeckung Karls nachdem er zuvor schon die Zustimmung Habsburgs erlangt hatte.(11) Als Gegenleistung erreichte Karl die, später nicht erfüllte, Vereinbarung, dass Elisabeth, die Nichte des Ungarnkönigs, Jobst von Mähren, den Neffen Karls, heiraten sollte, und so eine engere Verbindung zwischen den Häusern Anjou und Luxemburg.(12)

Doch auch der zweite Termin konnte nicht verwirklicht werden, da Anfang Mai überraschend der polnische König Kasimir Karl IV. in Prag besuchte, was zu einer Verschiebung des Hoftages um unbestimmte Zeit führte.(13) Gegenstand seiner Anwesenheit war zum einen der Streit mit seinem Schwiegervater Landgraf Heinrich von Hessen um die noch nicht bezahlte Mitgift, zum anderen der Abschluss mehrere Verträge zu territorialen Fragen zwischen Böhmen und Polen.(14)

Nach der Abreise Kasimirs von Polen am 8./9. Mai fasste Karl ein Treffen mit Albrecht von Habsburg ins Auge.(15) In diese Zeit fiel die endgültige Verschiebung des Hoftages zu Metz auf einen unbestimmten Zeitpunkt. Gegenstand des Treffens zwischen Karl und Albrecht war wohl neben des Konfliktes zwischen Österreich und Mähren, der Ungarnpolitik und weiteren Abmachungen bezüglich der Ehe zwischen seiner Tochter Katharina und Albrechts Erstgeborenem Rudolf der Beschluss der Goldenen Bulle auf dem Hoftag zu Nürnberg, an dem die Habsburger nicht teilgenommen hatten.(16)

Nach dem Treffen mit dem Habsburger hätte eigentlich kein weiterer Grund für einen weiteren Aufschub des lange geplanten Metzer Hoftages gesprochen. Dass Karl IV. seine Reise nach Metz trotzdem erst Anfang September antrat, mag damit zusammenhängen, dass Ludwig von Ungarn in seinem Feldzug gegen Venedig in die Defensive geraten war.(17) Erst als Ludwig im August den Rückzug angetreten hatte, wurde deutlich, dass daraus keine Probleme für das Reich entstehen würden.(18)

In Ladungsschreiben berief er den Hoftag auf den 19. Oktober nach Metz.(19) Doch er selbst erschien erst ungefähr 4 Wochen später am 17. November. Ursache für die

erneute Verspätung waren erneute Kämpfe zwischen Österreich und Mähren und ein Erdbeben im Oberrheingebiet am 18. Oktober mit ungefähr 1000 Toten.(20) Wie Hergemöller, der von einer ursprünglich weniger glanzvoll geplanten Durchführung des Hoftages ausgeht, annimmt, führte darüberhinaus die Niederlage Frankreichs auf den Feldern von Maupertuis gegen den Schwarzen Prinzen dazu, dass Karl den Hoftag zu Metz angesichts der aktuellen Schwäche Frankreichs und der Kurie völlig neu im Sinne einer Darstellung der imperialen Stärke konzipierte.(21)

Der Kaiser erschien in Metz in Begleitung seines Stiefbruders, Wenzels von Luxemburg-Brabant, und der Kurfürsten von Sachsen, Brandenburg und Trier.(22)

II. 2. b. Der Hoftag bis zum Weihnachtstag

Da eine offizielle Eröffnung und Schließung des Hoftages fehlt, muss als äußerste Grenzen des Hoftages die Ankunft und die Abreise des Kaisers gewählt werden, der Hoftag ist somit an die Präsenz des Kaisers in Metz gebunden und beginnt dementsprechend am 17. November 1356.(23)

Da die Erzbischöfe von Köln und Mainz erst einige Zeit nach dem 17. November in Metz ankamen, konnte in dieser Zeit nichts beschlossen werden, was die Zustimmung aller Kurfürsten betraf.(24) Da auch der Dauphin und Kardinal Talleyrand erst circa 5 Wochen später in Metz ankamen, konnte in dieser Zeit auch nicht die auswärtigen Themen besprochen werden.(25)

So wurden zunächst vor allem Fragen behandelt, die vor allem die bilaterale Beziehung zwischen Kaiser und einzelnen Reichsfürsten bzw. Städten betrafen.

So erfolgte am 22. November mehrere Privilegienvergaben an den Pfalzgraf bei Rhein. So wurden dem Pfalzgraf Privilegien über eine Erhöhung seiner Reichspfandschaft um 3000 Mark sowie der Zölle zu Mannheim und Germersheim und das dazu gehörige Geleit erteilt.(26)

5 Tage später erlässt Karl das große Aachen-Privileg, dass Aachen „alle von Karl dem großen verliehenen Freiheiten“ bestätigt.(27) Die Bedeutung, die Karl dem Privileg beimaß kann man an der Zeugenliste erkennen. Neben drei Kurfürsten, denen von Trier, Pfalz und Brandenburg erscheinen hier 2 Bischöfe, ein Abt, der Markgraf von Meißen und 5 Grafen.(28) Am 29. November erteilten die anwesenden Kurfürsten in Willebriefen ihre Zustimmung zur Eingliederung Plauens in das Königreich Böhmen.(29) Der Willebrief des Mainzers erfolgte nach dessen Ankunft in Metz.(30)

Der Mainzer Erzbischof ist erstmals am 11. Dezember in Metz nachgewiesen. An diesem Tag bestätigt er, wie die anderen 5 Kurfürsten, dem böhmischen König in einem lateinisch-deutsch verfassten Willebrief das Kurrecht.(31) Die Willebriefe bestätigen nahezu sämtliche Bestimmungen der Goldenen Bulle, das Stimmrecht des Böhmers bei der Königswahl, das Admissionsrecht, das heisst, das Recht, einen Vertreter oder Boten an seiner statt zu schicken, das Reichsschenkenamt, das Recht, bei der Ausübung des Reichsschenkenamtes nicht die böhmische Krone tragen zu müssen sowie das Recht, bei offiziellen Anlässen die Krone zu tragen.(32)

Neben dieser Bestätigung der kurfürstlichen Rechte des Königs von Böhmen steht der westliche Teil des Reiches, das heißt vor allem die Herzogtümer Lothringen und Bar, im Zentrum dieser Tage. Ziel der Bemühungen war vorrangig die Wiederherstellung der Autorität des Reiches in diesen an Frankreich grenzenden Gebieten. Was Lothringen betrifft wurde dabei vor allem das Problem das von dem Statthalter Burchard von Finstingen ausging gelöst. Dieser war, wie seine Brüder, nicht der Landfriedensvereinbarung vom Mai 1354 beigetreten, weigerte sich jedoch sein Amt, das er auf Grund des nichterfolgten Beitritts zur Landfriedenvereinbarung verloren hatte, niederzulegen.(33)

Dieser Konflikt wurde gelöst, indem die, zunächst gebannten, Finstinger-Brüder vom Kaiser wieder in Gnade aufgenommen wurden, nachdem diese ihren Beitritt zur Landfriedensvereinbarung erklärt hatten, worauf Burchard von Finstingen wieder als Statthalter in Lothringen walten konnte.(34)

Im Falle des Herzogtums Bar war eine feste Eingliederung in das Reichsgefüge von besonderer Dringlichkeit nachdem der minderjährige Herzog Robert, unter Druck des französischen Königs, sich bereit erklärt hatte, bis zu seiner Volljährigkeit Henri de Pierrefort et l’Avantgard zum Statthalter zu ernennen.(35) Demgegenüber stellte sich Karl IV. auf die Seite von Roberts Mutter Yolande, setzte Henri de Pierrefort ab und Yolande am 21. Dezember wieder in die Herrschaft über Bar ein, darüberhinaus wurde sie in „tutela, custodia et cura“ für ihren inzwischen mündigen Sohn eingesetzt.(36)

Am selben Tag traf Kardinal Elias Talleyrand de Périgord in Metz ein, mit 2 Neffen und 400 Mann im Gefolge.(37) Einen Tag später erschien auch der Dauphin Karl, der Neffe des Kaisers und seit der Gefangennahme seines Vaters Johann in Folge der Niederlage von Maupertuis der Regent Frankreichs.(38) In seinem Gefolge befanden sich, trotz der desolaten Lage der französischen Finanzen, 2000 Reiter.(39) Mit der Ankunft des Dauphins und des Kardinals konnten nun endlich die auswärtigen Fragen, so das Verhältnis zwischen Kaiser und Frankreich, die Lage Frankreichs nach der Niederlage von Maupertuis und das Verhältnis des Kaisers zur Kurie behandelt werden.

Hergemöller vermutet, dass in den Gesprächen zwischen Kaiser und Kardinal wohl auch der österreichisch-mährische Konflikt, für dessen Beilegung sich Papst Innozenz VI. in mehreren Briefen eingesetzt hatte, besprochen wurde.(40)

Die Problematik die sich zwischen Kurie und Kaiser um die Festung Donaustauf herausgebildet hatte wurde wohl ebenfalls besprochen ohne jedoch gelöst werden zu können.(41) Dagegen kam es über die Frage der Besetzung des seit fast einem Jahr verwaisten Bistums Konstanz zu einer Einigung. Hier hatte zunächst Uneinigkeit zwischen dem Kaiser einerseits und Kurie und Konstanzer Kapitel andererseits geherrscht.(42) Am 6. März erfolgte dann jedoch die Zustimmung der Kurie, den bisherigen Bischof von Bamberg, Lupold von Bebenburg, einen scharfen Kritiker kurialer Theorien, nach Konstanz zu versetzen.(43)

Dieses Zugeständnis an den Kaiser war wohl Folge der Dankbarkeit für die Hilfe, die Karl IV. päpstlichen Plänen in einer anderen Frage auf dem Hoftag geleistet hatte. Bei dieser Frage handelte es sich um finanzielle Forderungen seitens des Papstes gegenüber den Bischöfen des Reiches. Zur Finanzierung der Rückeroberung des Kirchenstaates forderte Innozenz VI. für drei Jahre den zehnten Teil aller kirchlichen Einkünfte.(44) Gegen diese Forderung stellte sich das deutsche Episkopat geschlossen, doch kam es auf dem Metzer Hoftag zu einer überraschenden Einigung.(45)

II. 2. c. Weihnachtstag und Ende des Hoftages

Unbestrittener Höhepunkt des Hoftages war das Weihnachtsfest am 25. Dezember. In diesem wurde erstmals die in den Kapiteln 26 bis 29 der Goldenen Bulle festgelegten Ehrenämter ausgeübt.(46)

Unklarheiten über die Aufgabenverteilung führte jedoch schon vor Beginn des zeremoniellen Aktes zu Streit. Zwar wies das 22. Kapitel der Goldenen Bulle eindeutig dem Pfalzgraf bei Rhein das Schwertträgeramt zu, doch bezog sich Kapitel 22 ausschließlich auf das Tragen des Schwertes bei feierlichen Aufzügen, dagegen blieb unklar, wer das Schwert des Kaisers tragen sollte, wenn der Pfalzgraf, wie in der Goldenen Bulle bestimmt, sich nach der Ausübung der Ehren-

ämter durch alle Kurfürsten zu Tisch gesetzt hatte.(47) Darauf berief sich, dies vermutet zumindest Hergemöller, nun Wenzel von Luxemburg-Brabant, der Stiefbruder des Königs, der damit einen alten Streit aus den Jahren 1338 und 1340 zwischen den Herzögen von Brabant und Sachsen-Wittenberg wieder aufnahm.(48)

Karl entschied diesen Streit im Sinne eines Kompromisses, ohne ihn damit endgültig zu beenden. Entsprechend der Goldenen Bulle verblieb am Weihnachtstag 1356 das Schwertträgeramt bei Rudolf von Sachsen-Wittenberg, doch erfolgte 2 Tage darauf eine kaiserliche Urkunde, die Wenzel zusicherte, dass sein Recht, das Schwert zu führen und zu halten, durch die Entscheidung vom 25. Dezember nicht berührt worden sei, da Wenzel zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Herzogtum Brabant, an das seine Forderung gebunden war, belehnt worden war.(49) Aus dieser Begründung schließt Hergemöller, dass der Streit morgens vor Beginn des ersten feierlichen Aufzuges stattfand, die Belehnung Wenzels mit dem Herzogtum Brabant dagegen erst nachmittags erfolgte.(50)

Eine interessante Frage war auch die, nach dem Vorrang unter den geistlichen Kurfürsten bei dem Recht der ersten Messe. Entsprechend des ältesten Weihedatums hätte dies eigentlich dem Mainzer Gerlach zugestanden, allerdings befand sich Gerlach erst seit 1353 im realen Besitz seines Bistums, im Gegensatz zum Kölner Erzbischof, der bereits seit 1350 amtierte.(51)

Für den Trierer Erzbischof sprach die Tatsache, dass sein Erzbistum das älteste war und, dass er Metropolitan und zuständiger Erzkanzler von Metz war.(52)

Scheinbar widersprechen sich die Quellen in dem Punkt, wie dieser Konflikt gelöst wurde. Während Benesch von Weitmühl berichtet, dass der Kölner Erzbischof die heilige Messe feierte, nachdem Kardinal de Périgord eine Matutin abgehalten und Kaiser Karl IV. das Weihnachtsevangelium gelesen hatte, feierte laut dem Rechnungs- und Reis tagebuchs vom Hofe Erzbischof Boemunds II. von Trier,

dieser die Messe, wobei nicht klar wird, ob er eine oder die Messe feierte.(53) Hergemöller, und man kann ihm hier wohl folgen, nimmt an, dass das Trierer Reisetagebuch auf „seinen“ Erzbischof fokussierte und ausblendete, was Benesch, wohl richtig, berichtete, nämlich, dass die erste Messe vom Kölner gefeiert wurde.(54)

Der Ablauf des Weihnachtstages nimmt sich also wie folgt an: Nach dem ersten feierlichen Zug in die Kirche, vor dem zunächst der Schwertträgerstreit gelöst worden war, hielt Kardinal de Périgord eine Matutin ab.(55) Der Kaiser las mit blankgezogenem Schwert das Weihnachtsevangelium und der Kölner Erzbischof feierte das Hochamt.(56) Nach dem Ende der Gottesdienste zogen alle mit dem Kaiser auf das Champ-a-Seille, wo ein großes Fest abgehalten wurde.(57) Hier übten die Kurfürsten die in der Goldenen Bulle aufgeführten Ehrenämter aus.(58) Nach dem Ende des Festmahles erfolgten diverse feierliche Belehnungen, so die Karls, des französischen Regenten, mit der Dauphiné, die Erhebung Wilhelms V. von Jülich in den Herzogsstand,(59) und wohl auch die Belehnung Wenzels mit dem Herzogtum Brabant.(60) Abgeschlossen wurde die Feier mit der Promulgation des Metzer Teils der Goldenen Bulle.(61)

In den folgenden Tagen wurden die Verhandlungen mit dem Dauphin zu einem Ende gebracht. Schon in vorhergehenden Verhandlungen im Jahr 1356, noch zwischen Johann, dem französischen König und Vater des Dauphins, und Karl IV, hatte der Kaiser mehrere Bedingungen gestellt, die Johann II. nicht bereit gewesen war zu erfüllen.(62) Nach der Niederlage von Maupertuis und der Gefangennahme seines Vaters befand sich Karl von Frankreich in einer ganz veränderten Situation als er seinen kaiserlichen Onkel in Metz aufsuchte.(63)

Dies hatte zur Folge, dass die Forderungen Karls IV. erfüllt wurden. Mit der Belehnung Karls von Frankreich mit der Dauphiné am Weihnachtstag hatte dieser bereits die Lehnshoheit des Reiches über die Dauphiné anerkannt, auch die Lehnshoheit des Reiches über die Grafschaft Burgund wurde durch einen entsprechenden – in Vertretung – erbrachten Treueeid Philipp de Rouvres‘ am selben Tag bestätigt.(64)

Am 26. Dezember erklärte Kaiser Karl IV. alle Schirmverträge Frankreichs sowie der Grafen von Bar und Luxemburg für Verdun für ungültig.(65) In weiteren Privilegien für Verdun unterstrich Karl IV. in den folgenden Tagen den Herrschaftsanspruch des Reiches über die Stadt im Westen.(66)

Gegenüber diesen weitgehenden Zugeständnissen des Dauphins machte sich die vom Kaiser gewährte Hilfe für seinen in einer Notlage befindenden Neffen eher bescheiden aus. Am 26. Dezember bestätigte er ihm alle Gold- und Silbermünzen, Zölle und Geleite in der Dauphiné.(67) 2 Tage darauf wurde ein Freundschaftsvertrag geschlossen, der sich in seinem Inhalt an einem mehrere Monate alten Vorschlag Johanns II. von Frankreich orientierte und in seinem Wortlaut so vage formuliert war, dass sich daraus für den Kaiser keine Verpflichtungen entnehmen ließen.(68) Darüberhinaus erhielt der Dauphin von seinem Onkel 50.000 Gulden zur Finanzierung des Krieges gegen England.(69)

Noch am Tag des Vertragsschlusses, am 28. Dezember, verließ der Dauphin Metz, einen Tag später reiste auch Kardinal de Périgord ab.(70) Die Abreise der bedeutendsten auswärtigen Gäste symbolisiert deutlich, dass der Hoftag seinen Höhepunkt mit dem Weihnachtstag überschritten hatte und nun am Ausklingen war.

In dieser Situation konnten nun auch die Angelegenheiten der Städte, die bisher auf Grund wichtigerer Themen im Hintergrund gestanden hatten, besprochen werden. Allerdings blieb Karl IV. in der Frage des Pfahlbürgerverbots hart und auch darüberhinaus erklärte er sich nur zu kleineren Privilegierungen bereit.(71) Die letzten Tage des Jahres 1356 waren von Gerüchten um einen bevorstehenden Umsturz in Metz erfüllt, die sich jedoch nicht bewahrheiteten, auch weil Karl IV. Umstürzler, die seine Unterstützung suchten an die Stadtherren auslieferte.(72)

Die letzten Tage des Hoftages sahen die Ausfertigung der Goldenen Bulle für Sachsen, in der Rudolf II. von Sachsen-Wittenberg als Kurfürst, Pfalzgraf und Anwärter auf das Herzogtum Lüneburg bestätigt wurde sowie die Ausstellung weiterer Privilegien.(73) Am 7. Januar 1357 verließ Kaiser Karl IV. Metz in Begleitung des Brandenburger Kurfürsten, des Erzbischofs von Trier, seines Stiefbruders Wenzel von Luxemburg-Brabant und des neu erhobenen Herzogs von Jülich.(74) Die Erzbischöfe von Köln und Mainz hatten Metz schon zuvor, wohl am 6. Januar, verlassen.(75)

Mit der Abreise des Kaisers endete der Hoftag zu Metz.

II. 3. Die erzählenden Quellen

In der Metzer Chronik des Jacques d’Esch über die Kaiser und Könige des luxemburger Hauses findet sich eine detaillierte Auflistung der Besucher des Hoftages.75 Darüber hinaus berichtet sie, dass Karl und die Kaiserin am 18. November in Metz ankamen,(76) wobei die Ankunft in Wirklichkeit bereits ein Tag früher lag. Über den Hoftag selbst enthält die Chronik keine weiteren Angaben.

Die ausführliche Beschreibung Beneschs von Weitmühls konzentriert sich auf die Darstellung des Weihnachtsfestes mit der der Hoftag geradezu gleichgesetzt wird.

Neben dem Weihnachtsfest findet nur noch der feierliche Einzug des Kaisers in Metz Erwähnung. Benesch berichtet vom Empfang des Kaisers durch die Großen der Stadt: „et cum maxima solempnitate a principibus, a nobilibus et civibus suscipititur“.(77) Die Bürger der Stadt zogen ihm 3 Meilen entgegen und übergaben ihm die Schlüssel zur Stadt.(78) Vom gesamten Klerus und Volk der Stadt wurde er daraufhin zum Haus des Bischofs begleitet, wo er in der Zeit seines Metzer Aufenthalts wohnte.(79)

Darauf folgt bei Benesch die Legung des Hoftages auf den Weihnachtstag, was er wie folgt beschreibt: „Demum dominus imperator ibidem moram faciens curiam imperialem et concilium principibus imperii in eadem civitate…“(80) Bei der Auflistung der Teilnehmer des Hoftages beschränkt sich Benesch, im Gegensatz zu Jacques d’Esch, auf die bedeutendsten. Er erwähnt lediglich die Kurfürsten sowie den Herzog von Luxemburg, „representans personam regis Boemie“, sowie, in seiner Aufführung noch vor den Kurfürsten genannt, Kardinal Talleyrand de Périgord und den Abt von Cluny als Gesandte des Papstes sowie den Erst- und Zweitgeborenen des französischen Königs, „sororini domini imperatoris.“(81)

Im Anschluss folgt eine ausführliche Beschreibung des Weihnachtsfestes, in deren Vordergrund ganz klar die durch die Kurfürsten dem Kaiser geleisteten Ehrendienste stehen, ohne dabei auf den Hinweis zu verzichten, dass „dominus imperator indutus imperialibus insigniis“.(82)

In Beneschs Beschreibung endet der Hoftag, und der Bericht über Karls Metz-Aufenthalt damit, dass Karl nach dem Fest den verschiedenen verschiedenes schenkte und alle in großer Heiterkeit auseinandergingen.(83)

Legislative Akte finden somit bei Beneschs Hoftagsbericht keine Erwähnung, nicht einmal die Promulgation des zweiten Teils der Goldenen Bulle wird erwähnt, statt dessen steht die Beschreibung der zur Schau gestellten imperialen Macht und des Glanzes des Hoftages im Zentrum. Der Hoftag erscheint bei Benesch nicht als Ort politischer Verhandlungen und Beschlüsse, sondern als Forum kaiserlicher Selbstdarstellung in feierlich-festlichen Rahmen.

Neben Beneschs Chronik enthalten die Chroniken der Stadt Metz, herausgegeben von J. F. Huguenin, die ausführlichste Beschreibung von Karls Aufenthalt in Metz. Der Bericht setzt mit dem Einzug von Kaiser und Kaiserin in Metz ein. Besonders wird die zahlreiche bedeutende Begleitung des Kaiserpaares betont. In der detaillierten Beschreibung fehlt weder der Hinweis, dass Kaiser und Kaiserin über die Brücke der Toten nach Metz kamen, noch die namentliche Aufzählung der Ritter, die den Baldachin über Kaiser und Kaiserin trugen.(84) Nach der Feier eines Gottesdienstes zieht Karl, so berichten die Chroniken der Stadt Metz hierin mit Benesch einig, zum Haus des Bischofs.(85)

Es folgt ein Bericht über die Beendigung der Finstinger-Affäre.(86) Daran schließt sich der Bericht über die Ankunft Kardinal de Périgords, des Dauphins und dessen 15-jährigen Bruder an.(87) Die Valois-Brüder statten ihrem Onkel einen Besuch ab „pour avoir son advis et opinion sur la prinse dudit roy Jehan, leur pere, et aussy ledit daulphin, pour faire reprinse de sondit daulphine“, also um kaiserlichen Rat für die Situation Frankreichs nach der Gefangennahme ihres Vaters zu erhalten und, im Falle des älteren Valois, die Dauphiné erneut aus den Händen des Kaisers als Lehen zu erhalten.(88)

Der Bericht über das Weihnachtsfest unterscheidet sich lediglich darin von Benesch, dass die Belehnung Karls von Frankreich und die Promulgation der Goldenen Bulle erwähnt wird. Die Chroniken erwähnen den genauen Tag der Abreise von Dauphin und Kardinal, den Mittwoch und Donnerstag nach Weihnachten.(89)

Nach einer Beschreibung der Münzprägung Karls während seiner Anwesenheit in Metz endet der Bericht mit einer ausführlichen Beschreibung drohender Unruhen und Verschwörungen in Metz, die jedoch abgewendet werden können.(90) Am Ende wird somit noch einmal ein lokaler Schwerpunkt gelegt, der aus der Sicht der Metzer Chroniken von besonderer Bedeutung ist.

Die Chronik Heinrichs Taube zu Selbach bietet im Wesentlichen eine Kurzfassung von Beneschs Bericht. Es wird davon berichtet, dass Kaiser Karl die Herren und Städte des Reiches nach Metz berufen hat.(91) Von den Teilnehmern werden nur die beiden wichtigsten auswärtigen, der päpstliche Gesandte Talleyrand de Périgord und der Sohn des französischen Königs, auf dessen verwandtschaftliches Verhältnis zum Kaiser und militärische Notlage im Krieg gegen England hingewiesen wird, erwähnt.(92) Darüberhinaus wird bezüglich der Teilnehmer lediglich verallgemeinernd von einer „multitudo magna principum Alamanie et Francie“ gesprochen.(93) Nicht einmal die Kurfürsten finden hier eine besondere Erwähnung. Inhaltliche Angaben, die über die Übergabe der Schlüssel der Stadt und der Ausübung kaiserlicher Rechte durch den Kaiser hinausgehen, sind in der Chronica Heinrici surdi de Selbach nicht zu finden.

Heinrich von Dissenhofen berichtet von der Ankunft des Kaisers und der Kaiserin am 17. November und dem feierlichen Empfang.(94) Unter den Gästen nennt er namentlich den Abt von Cluny und erwähnt weitere Gesandte des Papstes.(95)

Direkt danach folgen in seiner Aufzählung, in dieser Reihenfolge, die 7 Kurfürsten und „unus filius Johannis regis Francie“, auf dessen besondere Situation, die Gefangennahme des französischen Königs, auch hier hingewiesen wird.(96) Die übrigen Gäste werden verallgemeinernd unter „alii multi nobiles et barones tam Theutunici quam Gallici, episcopi et prelati“ zusammengefasst.(97)

Für das Weihnachtsfest vermerkt Heinrich von Dissenhofen, dass 33 Fürsten am Hofe des Kaisers waren. Die inhaltliche Beschreibung des Weihnachtsfestes beschränkt sich auf die Erwähnung der durchgeführten (Wieder-)Belehnungen und die Ausübung der Ehrenämter.(98) Der Bericht über den Hoftag zu Metz endet mit der Beschreibung des warmen Klimas.

Die Chronik des Matthias von Neuenburg blendet sogar die Anwesenheit der auswärtigen Gäste vollkommen aus und beschränkt sich auf die Betonung des Glanzes des Weihnachtsfestes und die Feststellung, dass die Kurfürsten ihre Ehrendienste ausübten, ohne allerdings auf diese konkret einzugehen, und danach ihre Pferde den „hystrionibus et mimis“ schenkten.(99) Diese Angabe, die sich in den sonstigen Quellen nicht wiederfindet, fällt dadurch auf, dass sie Kapitel 27, 6 der Goldenen Bulle widerspricht, wo festgehalten wird, dass die Pferde der weltlichen Kurfürsten den Stellvertretern der Kurfürsten in ihren Erzämtern übergeben werden sollen.(100)

Allerdings entspricht sie den Angaben Jakob Twingers von Königshofen, bei dem es heisst „und wenne einre abe fas so gap men das roß den spielleiten und den fahrenden leiten“.(101) Darüberhinaus beschränkt sich Jakob Twinger von Königshofen darauf, festzustellen, dass die Kurfürsten dem Kaiser entsprechend ihrer Ämter dienten und, dass es ein großes Fest war, „dovon were vil zu sagene.“(102)

Unter den Chroniken sticht Levolds von Northof Chronik der Grafen von der Mark heraus. Nicht nur, dass sie, im Gegensatz zu den vorhergenannten, erwähnt, dass „ibi imperator fecit publicari diversas constitucionibus per ipsum editas“, sondern sie zitiert auch vollständig ein Kapitel der Goldenen Bulle, allerdings das Kapitel 17, das bereits in Nürnberg veröffentlicht worden war.(103)

Darüberhinaus unterscheidet sich die Chronik der Grafen von der Mark allerdings nicht von den anderen Chroniken. Wie bei Benesch liegt der Augenmerk der übrigen Hoftagsbeschreibung auf den kurfürstlichen Ehrendiensten und der Anwesenheit der wichtigen auswärtigen Gäste.(104)

Die Viten der Päpste in Avignon berichten an zwei Stellen vom Hoftag zu Metz. An beiden Stellen werden die – erfolglosen – Bemühungen Karls um einen Frieden zwischen Frankreich und England in den Vordergrund gerückt, während diese, wohl auch wegen ihrer Erfolglosigkeit, in den übrigen Chroniken keinen Widerhall finden.(105) Dass sie in den Papst-Viten trotzdem erwähnt werden, mag daran liegen, dass die Kurie den anderen auf dem Hoftag besprochenen Themen keine oder nur geringe Bedeutung beimaß. Selbst die Einigung zwischen Kurie und deutschem Episkopat über die Subsidienzahlungen letzterer an den Papst wird nur mit einem Satz erwähnt.(106) Der feierliche Charakter, der in den obigen Chroniken zentral behandelt wird, tritt demgegenüber gar nicht in Erscheinung. Auffallend ist dagegen, dass in Bezug auf den Hoftag von einem „parlamentum“ gesprochen wird, ein Begriff, der in den deutschen Quellen kein einziges mal auftaucht.(107)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass, mit Ausnahme der Avignoner Papst-Viten, alle erzählenden Quellen besonderen Wert auf die Schilderung der Feierlichkeit und des Glanzes, insbesondere des Weihnachtsfestes aber auch des kaiserlichen Einzuges in Metz legen. Auch die Teilnehmer des Hoftages werden, zum Teil, wie im Falle der Chronik des Jacques d’Esch, ausführlich, behandelt. So wird auch die Rolle der Teilnehmer, deren Anzahl und Rang maßgeblich zum Gelingen der Inszenierung des Hoftages beitrugen, gewürdigt. Lediglich drei beschreibende Quellen fallen durch die Erwähnung inhaltlicher Ereignisse des Hoftages auf. Hierbei beschränken sich allerdings die Papst-Viten auf die Themen die für die Kurie von Bedeutung war, also die Friedensbemühungen zwischen Frankreich und England sowie die Subsidienzahlungen des deutschen Episkopats an die Kurie. Levold von Northof ist der einzige, der wortwörtlich aus der Goldenen Bulle zitiert, dies jedoch mit der lokalen Bedeutung dieser Stelle für seine Heimatregion Westfalen betont. Eine besondere Ausführlichkeit der inhaltlichen Beschreibung des Hoftages findet sich bei den Chroniken der Stadt Metz. Nicht nur die entscheidenden Akte des Weihnachtstages, die Belehnung des Dauphins und die Promulgation der Goldenen Bulle werden erwähnt, auch die Finstinger-Affaire und die Verhinderung mehrfach drohender Unruhen in Metz werden behandelt.

Handfeste politische Entscheidungen treten somit in den erzählenden Quellen zu Gunsten der Beschreibung von Teilnehmern und Glanz des Hoftages in den Hintergrund. Entweder auf Grund mangelnder Information oder auf Grund einer gezielten unterschiedlichen Bewertung tritt der Hoftag nicht als politische Konferenz oder Versammlung in Erscheinung, sondern als Veranstaltung in der sich Kaiser und Reich selbst feiern und feiern lassen.

III. Kriterien des feierlichen Hoftages

Zur Terminologie ist festzuhalten, dass die Chroniken den Hoftag als „curiam mperialem et concilium principibus“,(108) „solempnior curia“(109) und „sollemnem curia“(110) bezeichnen. Lediglich die Avignioner Papst-Viten sprechen, wie eben festgestellt, von einem „parlamentum“.(111)

Hervorgehoben wird somit, zumindest in den deutschen und böhmischen Quellen, der höfische (curia) und feierliche (sollemnem, sollempnior) Charakter des königlichen Hoftages.

Diese Beobachtung entspricht auch den Ergebnissen Peter Moraws in seinem „Versuch über die Entstehung des Reichstags“, wo er festhält, dass der Begriff „curia“ in den Quellen eindeutig dominiert und besonders in der Zeit Karls IV. andere Begriffe wie colloquium, conventus, consilium und eben auch parlamentum nahezu vollständig verdrängt.(112)

Gerade letzteres findet sich vor allem in der Korrespondenz mit romanischen Gebieten, was ich ja in den behandelten Quellen zum Metzer Hoftag darin bestätigt, dass sich der Begriff lediglich in den Avignioner Papst-Viten findet. Interessant ist hierbei, dass insbesondere in der Zeit des starken Königtums Karls IV. Begriffe wie „colloquium“ und „conventus“, die mehr den Gespächs- und damit Verhandlungscharakter des Hoftages betonen, in den Hintergrund treten und der Terminus „curia“, der die zentrale Stellung des Königs betont, hauptsächlich Verwendung findet. Diese Tatsache spiegelt sich auch in Alois Schmids Vermutung wider, wonach die konkrete Bezeichnung von Hoftagen in den Quellen eine Parteilichkeit der Schreiber widerspiegelt, demnach der schlichtere Begriff des parlamentums vor allem auf die Herabsetzung des den Hoftag abhaltenden Königs oder Kaisers abzielte, indem ihm der Glanz und die Herrscherzentriertheit einer curia abgesprochen wurde.(113)

Aus der bei den Chronisten vorherrschenden Vielfältigkeit der Umschreibung der curia durch Adjektive und Verben leitet, in der Tradition Moraws, Thomas Michael Martin die Vermutung ab, dass es sich beim Hoftag nicht um ein verfassungstechnisch fest umrissenes Konstrukt, vergleichbar mit dem späteren Reichstag, handelt, sondern eine besondere Ausformung des alltäglichen Hofes, des curia cottidiana.(114)

Als weiteres terminologisches Argument gegen eine Gleichsetzung von Reichstag und Hoftag führt Moraw weiter an, dass ersterer Begriff vor 1495 gänzlich unbekannt ist und dieser sich erst im Laufe des 14. Jahrhunderts aus dem Zusammenspiel zwischen traditionellen Hoftagen und den königslosen Tagen der Krisenjahre seit Wenzels Herrschaft entwickelt hat.(115)

Chronologisch beginnend steht fest, dass dem Metzer Hoftag Ladungsschreiben Karls IV. vorausgingen, die vom Kaiser erwünschte Teilnehmer des Hoftages zu einem bestimmten Tag an einen bestimmten Ort, nämlich Metz, luden.(116)

Diese convocatio kann verallgemeinernd als eines der den Hoftag konstituierenden Elemente angesehen werden.(117) Interessant ist hierbei, dass die Angabe eines konkreten Zieles des Hoftages in der Regel ausblieb, was dem Kaiser zugleich die Möglichkeit bot bis zum Schluss Herr der Lage zu bleiben und auch noch kurzfristig umzudisponieren.(118) Hier wird erneut deutlich, dass der Hoftag nicht gegen den Kaiser zu verstehen ist, wie später der Reichstag, sondern seinen Ausgang allein von diesem nimmt. Erst im Laufe der Zeit kam es zu einer Formalisierung und Regulierung des gesamten Hoftagsgeschehens, was vor allem die Macht des Königs einschränkte und so auch gegen diesen durchgesetzt werden musste, dies führte dann mit zur Entwicklung des Reichstages, allerdings erst im 14. Jahrhundert.(119)

Wenn man die Teilnehmer des Metzer Hoftages beobachtet, fällt die vollzählige Teilnahme der Kurfürsten, sowie die Anwesenheit hochkarätiger auswärtiger Gäste und auffallend vieler Vertreter von Adel und Klerus auf.

Im Großen und Ganzen lassen sich die Teilnehmer von Hoftagen in 4 Gruppen zusammenfassen: 1. Die Kurfürsten und auswärtige Gesandtschaften, wobei erstere nur in Ausnahmefällen wie dem Metzer Hoftag vollzählig teilnahmen, 2. Personen, die dem König/Kaiser nahe standen und häufiger in dessen Umgebung anzutreffen waren, 3. Besucher aus der Region in welcher der jeweilige Hoftag stattfand und 4. Teilnehmer, die aus persönlichen Anliegen heraus, den Weg zum König gesucht hatten.(120)

Diese große Zahl bedeutender Teilnehmer führt in Metz zu der prachtvollen und glänzenden Abhaltung des Hoftages, die, in den Quellen mehrfach hervorgehoben, es dem Kaiser erlaubt, sich im Glanz seiner imperialen Macht darzustellen, ein Charakteristikum auf das weiter unten noch ausführlicher eingegangen wird. Die glänzende Abhaltung des Hoftages verwirklicht sich vor allem in großen Feierlichkeiten, die zu jedem Hoftag gehören, in diesem Fall die Feier des Weihnachtsfestes, das in manchen Chroniken mit dem feierlichen Hoftag regelrecht gleichgesetzt wird. Gabriele Annas weist auf den Bedeutungswandel zu Beginn des 15. Jahrhunderts hin, als im Zuge der Krise des Königtums, das politische Element des Hoftages nahezu völlig verschwindet und das feierliche zum entscheidenden Charakteristikum wird.(121)

Inhaltlich wird auf einem königlichen Hoftag eine große Breite an Themen bearbeitet. Diese reicht von persönlicher Hausmachtspolitik des Kaisers über regionalen Themen wie der Privilegierung einzelner Städte und Klöster und die Landfriedenspolitik bis zu Themen die das ganze Reich betreffen wie die Promulgation der Goldenen Bulle oder die Außenpolitik des Reiches, im Metzer Falle vor allem in Bezug auf Frankreich.

Wenn man nun also eine Unterscheidung zwischen Hoftag und Reichstag sucht findet man diese vor allem in der bei ersterem fehlenden Formalisierung und Institutionalisierung und der damit unmittelbar zusammenhängenden dominieren-den Position des Königs oder Kaisers die sich in der Ladungspraxis, der Bestimmung der Agenda des jeweiligen Hoftages und der Beschlussfassung in Form traditioneller Königsurkunden, die für weitere Hoftagsteilnehmer nur in der Form der Zeugen Platz lässt, widerspiegelt.

Eine Unterscheidung zwischen Hoftag und täglichem Hof wird dagegen schwerer, wenn man mit Moraw in ersterem lediglich eine Steigerung des täglichen Hofes erkennt.(122) Hierfür spricht, worauf Martin hinweist, dass der Hoftag eben keine speziellen Kompetenzen besaß. Angelegenheiten, die im Rahmen eines Hoftages besprochen wurden, konnten, dies ein Zeichen für die völlig auf den König ausgerichtete Art des Hoftages, in einer anderen Situation auch vom König allein beschlossen werden, wenn dies ihm für seine Ziele nützlicher erschien oder Zeitmangel es erforderte.(123) Dies zeigt, dass es prinzipiell keinen Unterschied zwischen Hoftag und täglichem Hof gab, was noch dadurch unterstrichen wird, dass beide mit dem Begriff „curia“ bezeichnet wurden.(124)

Die Zusammensetzung des täglichen Hofes beschränkt sich im Wesentlichen auf den Hofmeister und die Mitglieder von Hofkapelle, Hofgericht und Hofkanzlei, also dem clericus, dem cancellarius, dem protonotarius, die secretarii und officiales sowie die Inhaber der Hofämter.(126) Aufgabe der am täglichen Hof tätigen Personengruppen war die Organisation des höfischen Lebens und die Unterstützung des Königs in seiner täglichen Arbeit.(127) Der wesentliche Unterschied zum Hoftag liegt nun in dem durchweg feierlichen Charakter des letzteren und der damit verbundenen Anwesenheit zumindest eines wesentlichen Teils der Kurfürsten und darüberhinaus weiterer Fürsten, Herren und Städten.(128)

IV. Die Bedeutung der Repräsentation auf dem Hoftag

Der Begriff „Repräsentation“ hat im Wesentlichen 2 Bedeutungsebenen. Die Ebene der reinen Darstellung und Verbildlichung und die Ebene der politischen (Stell-)Vertretung im modernen parlamentarischen Sinne. Dies muss zunächst bewusst sein, wenn man sich nun der Frage stellt, welche Bedeutung Repräsentation für die Hoftage des (Spät-)Mittelalters hatte.

Ein Blick in die Quellen zeigt, wie oben gesehen, dass speziell die Chronisten in ihrer Beschreibung der Hoftage ihren Fokus vor allem auf deren feierlichen Charakter und damit auf die erste Ebene der Repräsentation legten. Dies liese sich nun zum einen damit erklären, dass die Chronisten in der Regel keinen Blick hinter die Kulissen des Hoftages werfen konnten und so nur dessen äußeren Ablauf beschreiben konnten, da ihnen weitergehende Hintergrundinformationen fehlten.(129) So kommt es, dass sie nur die Beschlüsse und Ergebnisse der Hoftage erwähnten ohne auf deren Zustandekommen näher einzugehen, wenn sie überhaupt auf sie eingingen. Zum anderen gibt es aber auch noch eine weitere Erklärung, die weiter unten dargelegt wird.

Eine Art politischer Repräsentation im modernen Sinne, dass die Teilnehmer der Hoftage die Nichtanwesenden und ihre Interessen vertreten würden, gab es nicht. Dagegen spricht schon die regionale Zentrierung der Kurfürsten im Rheinland und im Osten des Reiches, demgegenüber Mittel- und Norddeutschland ein weißer Fleck blieb. Hinzukommt, dass sich die Teilnehmerschaft neben den Kurfürsten und auswärtigen Gesandtschaften vor allem aus Personen bildete, die entweder generell häufig in der Umgebung des Kaisers/Königs zu finden sind oder aus der Großregion stammten, in der der jeweilige Hoftag stattfand.(130)

Da bis auf den Hoftag in Eger 1389 alle Hoftage zwischen 1317 und 1398 im Westen und Süden des Reiches stattfanden ist davon auszugehen, dass der Norden und die Mitte des Reiches nicht nur unter den Kurfürsten sondern auch unter den restlichen Teilnehmern der meisten Hoftage unterrepräsentiert war, von einer repräsentativen Versammlung des Reiches kann also bei den Hoftagen keine Rede sein.(131) Hinzukommt, dass dem Hoftag keine Kompetenzen im eigentlichen Sinne zukam. Einfluss übten die einzelnen Teilnehmer nicht über den institutionellen Weg, den es wohl gar nicht gab, aus, sondern allein auf persönlichem Wege, wobei die Einflussnehmenden dabei nicht ihre Heimatregion, sondern zunächst einmal ihre persönlichen Interessen vertraten. Wie diese Einflussnahme konkret von statten ging kann heute nicht mehr entschlüsselt werden, dass es sie jedoch gab und von wem sie von Fall zu Fall ausging kann man auch aus den Zeugenlisten der Königsurkunden entnehmen.

Der Hoftag war also aus der Sicht der Teilnehmer vor allem eine Interessenvertretung in eigener Sache über den persönlichen Kontakt mit dem König/Kaiser.

Dazu sind 2 Punkte festzuhalten: Der Vorteil, den der Herrscher daraus zog, war die Dokumentation seiner Macht in der großen Anzahl derer, die seine Nähe suchen um ihren Interessen zu dienen. Dies erklärt zum einen, weshalb Fürsten, die in Opposition zum König standen, nicht versuchten auf Hoftagen eine Opposition gegen den König zu schmieden, sondern den Hoftagen schlicht fernblieben.(132)

Zum anderen erklärt es, weshalb sich zum Beispiel die Hoftage Ludwigs des Bayern auf dem Höhepunkt seiner Herrschaft Ende der 30er Jahre des 14. Jahrhunderts konzentrierten.(133) Der zweite Punkt ist die Feststellung, dass der Hoftag nicht die einzige Möglichkeit war, um in Kontakt mit dem König zu treten.

Ein Beispiel im Zusammenhang mit dem Metzer Hoftag Karls IV. ist hier der Habsburger Albrecht II. Dieser erschien weder auf dem Hoftag zu Nürnberg noch auf dem Hoftag zu Metz, doch traf er sich zwischen Juli 1355 und Juni 1357, also in dem Zeitraum in dem beide Hoftage stattfanden, dreimal mit dem Kaiser.(134)

Nun ist dieses Ausmaß des Kontaktes zwischen Kaiser und Fürst auf Grund der herausgehobenen reichspolitischen Bedeutung des Habsburgers sicherlich nicht zu verallgemeinern, allerdings bleibt festzuhalten, dass auch außerhalb eines Hoftages selbstverständlich die Möglichkeit bestand, mit dem Kaiser in Kontakt zu treten, um auf diese Weise seine Interessen zu vertreten.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es eine politische Repräsentation des Reiches als Ganzes im modernen Sinne des Parlamentarismus nicht gab, sehr wohl dagegen eine persönliche Interessenvertretung, die jedoch nicht an das Umfeld eines Hoftages gebunden war.

Dagegen gab es sehr wohl eine Repräsentation im Sinne der feierlichen Selbstdarstellung. Hier ist nun wichtig, dass die Kurfürsten als Gruppe den überpersönlichen Charakter des Reiches verkörpern, da sie als Wahlgremium des Nachfolgers den Fortbestand des Reiches über den Tod des Kaisers oder Königs hinaus garantieren.(135) Diese besondere Rolle wird gerade in der Goldenen Bulle ausführlich gewürdigt. Da die Goldene Bulle als feststehende Regelung der Wahl des Nachfolgers des Kaisers den überpersönlichen Charakter des Reiches geradezu festschreibt, kann man die Festschreibung der Ehrendienste als daraus folgende notwendige Zentrierung des Kaisers sehen.(136) In der Person der Kurfürsten erweist das Reich dem Kaiser den Ehrendienst und ordnet sich ihm unter, die darüberhinaus Anwesenden vervollkommnen das Bild lediglich als Statisten.

Es sollte nun deutlich sein, dass der Hoftag somit vor allem eine Funktion hat, die symbolische Unterordnung des Reiches unter den Kaiser und damit die Versinnbildlichung kaiserlicher Macht, die gerade durch deren Vergegenwärtigung eine verstetigende und verstärkende Wirkung hat. Der Hoftag ist somit gleichzeitig Versinnbildlichung und Multiplikator kaiserlicher Macht und vor allem vor diesem Hintergrund zu verstehen.

Der Hoftag zu Metz 1356 kann hierbei als Höhe- und Wendepunkt dieser Entwicklung angesehen werden. Nicht nur rein äußerlich im Sinne des dargestellten Glanzes war er der Höhepunkt kaiserlicher Selbstdarstellung, auch innerlich. Der Hoftag verstanden als Versinnbildlichung und Multiplikator kaiserlicher Macht, erreichte mit der Veröffentlichung der Goldenen Bulle und der erstmaligen Ausübung der Ehrendienste durch die das Reich repräsentierenden Kurfürsten in Metz seine abschließende symbolische Ausformung. Gleichzeitig wurde mit der Goldenen Bulle jedoch eine Gruppe, die Kurfürsten, endgültig als, vom Kaiser unabhängige, da diesen erst hervorbringende, Verkörperung des Reiches anerkannt.(137) Dies erzeugte einen latenten Dualismus zwischen Kaiser und den, das Reich repräsentierenden, Kurfürsten. Dieser latente Dualismus musste unweigerlich in einer Krisensituation hervorbrechen.(138) Mit der Veröffentlichung der Goldenen Bulle und mit der erstmaligen Ausübung, der in ihr festgeschriebenen Ehrendienste – der entscheidende Punkt ist hier das „festgeschrieben“, das eine Institutionalisierung bedeutet – wurde damit ein entscheidender Schritt in Richtung des Dualismus gemacht, der künftig für das Reich so charakteristisch sein sollte und als dessen Folge der Hoftag verschwinden sollte, um durch den, durch völlig verschiedene Umständen geformte, Reichstag ersetzt zu werden.

Dieses abschließende Fazit legt die zentrale Stellung des Metzer Hoftages für die Hoftagsgeschichte und für das Verständnis des Hoftages an sich dar und rechtfertigt die ausführliche Beschäftigung mit gerade diesem Hoftag im 2. Kapitel der vorliegenden Arbeit.

Quellenverzeichnis

  • Chronica Heinrici Sverdi de Selbach, MGH SS, NS I, Berlin 1922.
  • Chronik des Heinricus de Diessenhofen und andere Geschichtsquellen Deutschlands im späteren Mittelalter, hg. v. Alfons Huber, in: Fontes Rerum Germanicarum. Geschichtsquellen Deutschlands (Bd. 4), Stuttgart 1868.
  • Die Chronik des Grafen von der Mark von Levold von Northof, MGH NS, hg. von Fritz Zuschaeck, Berlin 1955.
  • Die Chronik des Matthias von Neuenburg (Chronica de Mathiae de Nuwenburg), I. Fassung B und VC, II. Fassung WAU, hg. von Adolf Hofmeister, Berlin 1924-1940.
  • Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV, zweiter Teil: Text der Goldenen Bulle und Urkunden zu ihrer Geschichte und Erläuterung, hg. von Karl Zeumer, in: „Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches Mittelalter und Neuzeit, hg. v. Karl Zeumer, Weimar 1908.
  • Die Metzer Chronik des Jaique Dex (Jacques D’Esch) über die Kaiser und Könige aus dem Luxmburger Hause, hg. von Georg Wolfram, Metz 1906.
  • Les Chroniques de la Ville de Metz, hg. von J. F. Huguenin, de Metz, Metz 1838.
  • Regesta Imperii VIII. die Regestern des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV. 1346-1378 aus dem Nachlasse Johann Friedrich Böhmer’s, hg. von Alfons Haber, Innsbruck 1877.
  • Vitae Paparum Avenonensium. Hoc est Historia Pontificium Romanorum qui in Gallia sederunt ab anno Christi MCCCV usque ad annum MCCCXCIV, Bd. I, hg. von G. Mollat, Paris 1914.

Literaturverzeichnis

  • Annas, Gabriele, Hoftag – Gemeiner Tag – Reichstag. Studien zur strukturellen Entwicklung deutscher Reichsversammlungen des späten Mittelalters (1349-1471), Bd. 1/2, in: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 68, Göttingen 2004.
  • Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“ zu Metz 1356/57, in: Studia Luxemburgensia, Festschrift Heinz Stoob zum 70. Geburtstag, hg. von F.B. Fahlbusch – P.Johanek, Warendorf 1989, S. 123-232.
  • Hergemöller, Bernd-Ulrich, Die „solempnis curia“ als Element der Herrschaftsausübung in der Spätphase Karls IV. (1360 bis 1376), in: Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter, hg. von Peter Moraw, in: Vorträge und Forschungen Bd. XLVIII, hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Stuttgart 2002, S. 451-476.
  • Martin, Thomas Michael, Auf dem Weg zum Reichstag. Studien zum Wandel der deutschen Zentralgewalt 1314-1410, in: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 44, Göttingen 1993.
  • Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, in: Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich, hg. von Hermann Weber, Wiesbaden 1980, S. 1-36.
  • Seibt, Ferdinand, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1378, München 2000.
  • Schmid, Alois, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, in: Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter, hg. von Peter Moraw, in: Vorträge und Forschungen Bd. XLVIII, hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Stuttgart 2002, S. 417-450.

Quellenangaben

  1. Martin, Thomas Michael, Auf dem Weg zum Reichstag. Studien zum Wandel der deutschen Zentralgewalt 1314-1410, in: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 44, Göttingen 1993, S. 115.
  2. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“ zu Metz 1356/57, in: Studia Luxemburgensia, Festschrift Heinz Stoob zum 70. Geburtstag, hg. von F.B. Fahlbusch – P.Johanek, Warendorf 1989, S. 123-232
  3. Chronica Heinrici Sverdi de Selbach, MGH SS, NS I, Berlin 1922. Chronik des Heinricus de Diessenhofen und andere Geschichtsquellen Deutschlands im späteren Mittelalter, hg. v. Alfons Huber, in: Fontes Rerum Germanicarum. Geschichtsquellen Deutschlands (Bd. 4), Stuttgart 1868. Chronicon Benessi de Weitmil, in: Fontes Rerum Bohemicarum, Bd. 4, hg. von Josef Emlera, Prag 1882. Die Chronik des Grafen von der Mark von Levold von Northof, MGH NS, hg. von Fritz Zuschaeck, Berlin 1955. Die Chronik des Matthias von Neuenburg (Chronica de Mathiae de Nuwenburg), I. Fassung B und VC, II. Fassung WAU, hg. von Adolf Hofmeister, Berlin 1924-1940. Die Metzer Chronik des Jaique Dex (Jacques D’Esch) über die Kaiser und Könige aus dem Luxmburger Hause, hg. von Georg Wolfram, Metz 1906. Les Chroniques de la Ville de Metz, hg. von J. F. Huguenin, de Metz, Metz 1838. Regesta Imperii VIII. die Regestern des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV. 1346-1378 aus dem Nachlasse Johann Friedrich Böhmer’s, hg. von Alfons Haber, Innsbruck 1877. Vitae Paparum Avenonensium. Hoc est Historia Pontificium Romanorum qui in Gallia sederunt ab anno Christi MCCCV usque ad annum MCCCXCIV, Bd. I, hg. von G. Mollat, Paris 1914.
  4. Die Metzer Chronik des Jaique Dex, S. 304-307; Annas, Gabriele, Hoftag – Gemeiner Tag – Reichstag. Studien zur strukturellen Entwicklung deutscher Reichsversammlungen des späten Mittelalters (1349-1471), Bd. 2, in: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 68, Göttingen 2004, S. 59-65.
  5. Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV, zweiter Teil: Text der Goldenen Bulle und Urkunden zu ihrer Geschichte und Erläuterung, hg. von Karl Zeumer, in: „Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches Mittelalter und Neuzeit, hg. v. Karl Zeumer, Weimar 1908, Kapitel 12, S. 28.
  6. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 128.
  7. Regesta Imperii VIII, nr. 2439.
  8. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 131.
  9. ebenda, S. 130.
  10. ebenda, S. 131.
  11. ebenda, S. 131.
  12. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 132f.
  13. Regesta Imperii VIII, nr. 2451, nr. 2452, nr. 2453.
  14. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 135-137.
  15. Regesta Imperii VIII, nr. 2453.
  16. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 137-142.
  17. ebenda, S. 145.
  18. ebenda.
  19. Regesta Imperii VIII, nr. 2509.
  20. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 147f.
  21. ebenda, S. 146.
  22. ebenda, S. 148.
  23. ebenda, S. 151.
  24. ebenda, S. 152.
  25. ebenda, S.151 .
  26. Regesta Imperii VIII, nr. 2522-2525.
  27. Regesta Imperii VIII, nr. 2528.
  28. ebenda.
  29. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 153.
  30. ebenda, S. 159.
  31. ebenda, S. 157.
  32. ebenda, S. 158.
  33. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S.160.
  34. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 98; Regesta Imperii VIII, nr. 2584; Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 162.
  35. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 163.
  36. ebenda.
  37. ebenda, S. 166.
  38. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 98.
  39. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 166.
  40. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 172, 174.
  41. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 174.
  42. ebenda.
  43. Heinrich von Diesenhofen, S. 108.
  44. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 174.
  45. Vitae Paparum Avenonensium, S. 336.
  46. Goldene Bulle, Kapitel 26-29, S. 41-46.
  47. Goldene Bulle, Kapitel 22, S. 37; Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 177f.
  48. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 177f.
  49. Regesta Imperii VIII, nr. 2562.
  50. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 178.
  51. ebenda, S. 179.
  52. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 179.
  53. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 180.
  54. ebenda.
  55. Benesch von Weitmühl, S.526.
  56. Seibt, Ferdinand, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1378, München 2000, S. 258.
  57. Heinrich von Diesenhofen, S. 107.
  58. Benesch von Weitmühl, S. 526.
  59. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 99.
  60. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 182.
  61. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 99.
  62. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 167.
  63. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 98.
  64. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 167f.
  65. ebenda.
  66. Regesta Imperii VIII, nr. 25559.
  67. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 170.
  68. Regesta Imperii VIII, nr. 2572; Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 170.
  69. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 170.
  70. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 99.
  71. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 185f.
  72. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 99-101.
  73. Regesta Imperii VIII, nr. 2553, nr. 2561.
  74. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S. 190.
  75. ebenda.
  76. Die Metzer Chronik des Jaique Dex, S. 304-307.
  77. ebenda.
  78. Benesch von Weitmühl, S. 526.
  79. ebenda.
  80. ebenda.
  81. ebenda.
  82. ebenda.
  83. ebenda.
  84. Benesch von Weitmühl, S.
  85. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 97f.
  86. ebenda, S. 98.
  87. ebenda.
  88. ebenda.
  89. ebenda.
  90. ebenda, S. 99.
  91. Les Chroniques de la Ville de Metz, S. 99-101.
  92. Chronica Heinrici Sverdi de Selbach, S. S. 101f.
  93. ebenda, S. 102.
  94. ebenda.
  95. Heinrich von Diesenhofen, S. 106.
  96. ebenda.
  97. Heinrich von Diesenhofen, S. 106.
  98. ebenda.
  99. Heinrich von Diesenhofen, S. 107.
  100. Matthias von Neuenburg, S. 486.
  101. Goldene Bulle Kapitel 27, 6.
  102. Jakob Twimger von Königshoven. S. 135.
  103. ebenda.
  104. Levold von Northof, S. 92-94.
  105. Levold von Northof, S. 92f.
  106. Vitae Paparum Avenonensium, S. 324, 336.
  107. ebenda, S. 336.
  108. ebenda.
  109. Benesch von Weitmühl, S. 526,
  110. Matthias von Neuenburg, S. 486.
  111. Levold von Northof, S. 92.
  112. Vitae Paparum Avenonensium, S. 336.
  113. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, in: Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich, hg. von Hermann Weber, Wiesbaden 1980, S. 6f.
  114. Schmid, Alois, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, in: Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter, hg. von Peter Moraw, in: Vorträge und Forschungen Bd. XLVIII, hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Stuttgart 2002, S. 422f.
  115. Martin, Thomas Michael, Auf dem Weg zum Reichstag. Studien zum Wandel der deutschen Zentralgewalt 1314-1410, in: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 44, Göttingen 1993, S. 317f.
  116. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 6.
  117. Regesta Imperii VIII, nr.2451f.
  118. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Die „solempnis curia“ als Element der Herrschaftsausübung in der Spätphase Karls IV. (1360 bis 1376), in: Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter, hg. von Peter Moraw, in: Vorträge und Forschungen Bd. XLVIII, hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Stuttgart 2002, S. 459.
  119. Schmid, Alois, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, S. 438f.
  120. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 22.
  121. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 21; Schmid, Alois, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, S. 436-438; Annas, Gabriele, Hoftag – Gemeiner Tag – Reichstag, Bd. 1, S. 299-318.
  122. Annas, Gabriele, Hoftag – Gemeiner Tag – Reichstag, Bd. 1, S. 107f.
  123. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 16f.
  124. Martin, Thomas Michael, Auf dem Weg zum Reichstag, S. 114.
  125. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 16.
  126. Schmid, Alois, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, S. 424.
  127. ebenda, S. 425.
  128. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Die „solempnis curia“ als Element der Herrschaftsausübung in der Spätphase Karls IV. (1360 bis 1376), S. 459.
  129. Martin, Thomas Michael, Auf dem Weg zum Reichstag, S. 318.
  130. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 21.
  131. Beilage zu: Martin, Thomas Michael, Auf dem Weg zum Reichstag.
  132. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 21.
  133. Schmid, Alois, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, S. 428.
  134. Hergemöller, Bernd-Ulrich, Der Abschluss der „Goldenen Bulle“, S.137-142.
  135. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 25f.
  136. Goldene Bulle, Kapitel 2, 27, S. 14-16, 42-44.
  137. Moraw, Peter, Versuch über die Entstehung des Reichstages, S. 25.
  138. ebenda, S. 19f, 24f.

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