Die Ehre Friedrich Barbarossas – Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert

1 Einführung: Barbarossas Ehre

Knut Görich befasst sich in seiner Habilitationsschrift “Die Ehre Barbarossas – Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert“ mit dem Begriff der Ehre im Zusammenhang mit dem Wirken und Handeln des Staufenkaisers Friedrich Barbarossas.Anhand ausgewählter politischer Konflikte, in die der Staufer im Hochmittelalter verwickelt war, werden die Auswirkungen der Ehre dargestellt und analysiert. Besonderen Wert legt der Autor hierbei darauf, dass die Ehre nicht als Ideologie, sondern vielmehr als „Zugang zum spezifischen Verhältnis der Zeitgenossen zu ihrer Welt“ gesehen werden soll, worauf er in seiner Einleitung ausdrücklich hinweist.Nach der Einführung in das Thema (S. 1-16), in die er sowohl eine Darstellung des aktuellen Forschungsstandes über den „honor imperii“, als auch einige methodische Überlegungen integriert, befasst sich der Autor in seinem ersten Kapitel mit einer einführenden Darlegung der Verhaltensmuster in Interaktion und Kommunikation mit dem Kaiser (S 17-57) und wendet sich in den darauf folgenden Kapiteln den Konflikten mit den Erzbischöfen von Salzburg (S. 58-91), den Päpsten (S. 92-185) und den lombardischen Städten (S. 186-302) zu. Anknüpfend vor allem an das letzte Kapitel behandelt er ferner die Themenkomplexe „Recht, Gericht, Verfahren und Ehre“ in einem fünften Kapitel (S. 303-330), sowie „Geld und Ehre“ im sechsten und letzten Kapitel (S. 331-363). Anschließend folgt ein etwa 200 Seiten langer Anmerkungsapparat, sowie ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis.Meine Arbeit soll nun eine zusammenfassende Darstellung und eine kurze Rezension dieses Werkes beinhalten, wobei ich besonders auf die Frage eingehen werde, ob es sich aufgrund dieser Untersuchung belegen lässt, dass Friedrich I., entgegen einiger Darstellungen, kein kühl kalkulierender Politiker im modernen Sinne, sondern vielmehr ein von Ehre und Stolz geleiteter Kaiser war.

2. Darstellung des Inhalts

In den einleitenden 16 Seiten des Buches, macht der Autor darauf aufmerksam, dass die „Ehre des Reichs“ (honor imperii) ein zentrales Motiv in Barbarossas Kampf gegen Mailand, die lombardischen Städte und Papst Alexander III. war. Dies lässt sich auch aus mehreren Kaiserurkunden herauslesen: an den Abt Wibald von Stablo ließ der Staufer beispielsweise schreiben, dass er die Niederdrückung der „Ehre des Reichs“ durch Mailand nicht mehr länger mit seiner Ehre vereinbaren könne und dürfe.Zu Forschungsstand und Fragestellung in Bezug auf den Begriff honor imperii bemerkt der Autor, dass die germanistische Mediävistik die Wahrung und Erwerbung der Ehre als zentrales Handlungsmotiv der epischen Charaktere schon lange erkannt hat und weist darauf hin, dass Handlungen aus solch einer Motivation heraus auf den modernen Leser jedoch höchst widersprüchlich wirken. Um das Verhalten Friedrichs I. und seiner Zeitgenossen zu verstehen, sollte ihnen, laut Autor, nun das Recht eingeräumt werden, „anders zu sein, anders zu denken, zu fühlen, zu handeln, als es die Moral der modernen Ideen und die Beförderung des Vernunftzwecks erlauben“ . Dazu gehörte auch ihr gutes Recht, vor der Ehre alles andere gleichgültig werden zu lassen. Bevor Görich im weiteren Verlauf seines Werkes versuchen wird, einige von Barbarossas Handlungen aus eben diesem Blickwinkel zu betrachten, gibt er zuerst die genaue Wortbedeutung der Ehre, bzw. des lateinischen Begriffs des honor wieder. Der Lexikograph Papias verfasste bereits um 1050 eine Erklärung über die Wortbedeutung des honor, der seiner Meinung nach die Haltung bezeichnet, die dem Würdenträger und seinem Rang im Verkehr der Menschen mit ihm entgegengebracht werden muss.Dies spiegelt auch die Meinung Görichs wieder, der das Zeichensystem des honor in seinen methodischen Überlegungen auf die öffentliche Wahrnehmung bezieht. Eine Ehrverletzung des Kaisers war daher vor allem als öffentlich vollzogene, sichtbare Beschädigung der Statusqualität wahrnehmbar und führte nicht selten zu Konfliktfällen. Dies verdeutlicht den Vorgang des Autors, die Untersuchung der Ehrfunktion anhand bereits oben genannter Konflikte zu verfolgen. Denn aufgrund der relativ günstigen Überlieferungslage dieser Konflikte ist die Ereignisgeschichte überwiegend geklärt und der Kontext der jeweiligen Ehrverletzung scheint daher relativ leicht rekonstruierbar zu sein.

2.1. Kapitel I: Ehre in Interaktion und Kommunikation mit Friedrich Barbarossa

Bevor Görich allerdings auf die einzelnen Konflikte eingeht, möchte er zuerst einige Rahmenbedingungen aufzeigen, die die integrierende und handlungsmotivierende Funktion von Ehre, sowie die Konsequenzen ehrgebundenen Verhaltens für die Kommunikation mit Friedrich Barbarossa beinhalten.In diesem Kapitel wird deutlich, dass keine Notwendigkeit darin besteht, eine Wendung wie honor imperii als ein vom Herrscher propagiertes Ideologem aufzufassen, das die Fürsten entgegen ihrer eigenen Interessen einbinden sollte und konnte. Der honor imperii war vielmehr der honor derer, deren Gemeinschaft das Reich darstellte – also der Gemeinschaft von Kaiser und Fürsten. Um die handlungsmotivierende Funktion des Appells an den honor imperii näher erfassen zu können, erinnert der Autor daran, dass honor nicht nur die Verhaltensnormen und Lebensformen eines einzelnen bezeichnet, sondern auch die der Gruppe, der er zugehört; im Fall des Kaisers handelt es sich hierbei um den Adel und vor allem um die Fürsten an dessen Spitze.Aufgrund des Gegenspiels von Ehre in ihrer integrierenden und handlungsmotivierenden Funktion, erkennt der Autor ein hohes Maß an Erwartungssicherheit, die sich aus der Voraussehbarkeit bestimmter Handlungsmuster und Verhaltensweisen einstellen lässt.Welche Erwartungen, sowohl von Seiten der Großen an den Kaiser, als auch von Kaiser und Reich an die Großen hiermit verknüpft waren, will der Autor genauer untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass diejenigen, die dem imperium mit besonders bereitwilliger Ergebenheit dienen, auch mit der geschuldeten Ehrerweisung geachtet werden. Umgekehrt wird zur Erhaltung der Reichsehre gefordert, die Feinde des Reichs zu bekämpfen. Wird dies nicht eingehalten, so kann man von einer Verletzung des herrscherlichen honor sprechen.Auch in der Kommunikation mit dem Kaiser war stets darauf zu achten, bestimmte Gesten und Haltungen, bzw. ein sprachliches Verhalten anzunehmen, das zur Ehrerbietung gegenüber dem Herrscher notwendig war. Dies gilt für zum einen für die Bitte um eine Gunst im Rahmen einer von Huldverlust ungestörten Beziehung und zum anderen auch für das konfliktbeendende Bittritual der deditio.Die Entscheidung um Vergebung oder Ablehnung einer Bitte lag allerdings nicht ganz allein in Barbarossas Hand, da die ausgesprochene Bitte gleichzeitig ein Appell an die Einlösung ganz grundsätzlicher Pflichten seiner Herrschaftsausübung, wie belohnen, schützen, Recht und Frieden wahren, darstellte.Die immer wieder erneut sichtbare Konkretisierung dieser gegenseitigen Bindungen und Erwartungen zwischen Herrscher und Beherrschten schuf und verstärkte die Erwartungssicherheit auf beiden Seiten. Diese Art der Verhaltensregulierung war für die Stabilisierung der mittelalterlichen Ordnung ebenso typisch wie unverzichtbar. Sie war gleichzeitig eine Angelegenheit der Ehre, die den Herrscher zur Erfüllung der aus gegenseitigen Bindungen entstandenen Ansprüche verpflichtete.

2.2. Kapitel II: Friedrich Barbarossas Ehre und der Konflikt mit den Erzbischöfen von Salzburg (S. 58-91)

In diesem zweiten Kapitel werden die Brüche in den gegenseitigen Bindungen zwischen dem Reich und den Erzbischöfen dargestellt und unter genauer Betrachtung von Ehrverletzung und Ehrwiederherstellung des Kaisers analysiert.Der Autor zieht hierfür die Konflikte mit den Erzbischöfen Eberhard I., Konrad II. und Adalbert III. heran und gibt jeweils Konfliktauslöser,-verlauf und -vermittlung, sowie ein kapitelabschließendes Resümee an. In meiner Arbeit werde ich, um nicht zu ausführlich zu werden, exemplarisch den Konflikt mit dem 1147 zum Erzbischof von Salzburg gewählten Eberhard I. genauer darstellen.Eberhard I. stand am Hof des 1152 zum König gewählten Staufers in hohem Ansehen und in wichtigen Auseinandersetzungen mit Papst Hadrian IV. war auf seine Unterstützung stets Verlass. Dies änderte sich jedoch nach dem Tod des Papstes am 1. September 1159 in Rom. Die daraus folgende Wahlversammlung der Kardinäle war jedoch gespalten, so dass nach der Wahl der bisherige Kanzler Roland Bandinelli als Alexander III. für die „italienische“ und der Kardinal Octavian als Viktor IV. für die kaiserliche Seite das Papstamt beanspruchten. Alexander wurde von den meisten Kardinälen unterstützt, während Viktor vom römischen Volk zum Papst ausgerufen worden war. Daraufhin berief Friedrich im Januar 1160 ein Konzil nach Pavia ein, um die Papstfrage zu klären. Auch Eberhard brach nach Italien auf, kehrte aber aufgrund einer angeblich plötzlichen Erkrankung wieder um. Indessen hatte er schon seine Entscheidung für Alexander III. getroffen. Nachdem sich das Konzil jedoch zu Viktor IV. als Papst bekannte, forderte Barbarossa auch den Salzburger dazu auf, der Entscheidung des Konzils „zum Frieden der ganzen Kirche und zum Heil des Reiches“ zuzustimmen.Alexander III. reagierte auf das Konzil mit der Exkommunikation des Kaisers und löste den Erzbischof von Salzburg vom Treueeid. Eberhard sollte Barbarossa von nun an nicht mehr gehorchen und auch im Konflikt mit Mailand, mit dem Alexander rasch Verbindungen geknüpft hatte, nicht mehr unterstützend zur Seite stehen. Seit dem Frühjahr 1159 belagerte Barbarossa die Stadt zu zweiten Mal und nachdem Eberhard bereits an den Italienzügen 1154 und 1158 weder persönlich, noch durch Entsendung seiner Vasallen, teilgenommen hatte, entbrannte nun ein zunehmend scharfer Streit zwischen Erzbischof und Kaiser. Nachdem Eberhard der Aufforderung, er solle persönlich mit seiner Mannschaft in Pavia erscheinen, mehrere Male keine Folge leistete, setzte beim Kaiser ein deutliches Befremden über den bisherigen Ungehorsam ein und er forderte mit drohenden Worten die Erfüllungen der klassischen Lehnspflichten von Rat und Tat. Eberhard reagierte darauf mit dem Vorschlag einer Ablösesumme und beharrte darauf, dass er zwar gerne dem Reich dienen wolle, nicht jedoch zu einer Heerfahrt oder einem persönlichen Erscheinen vor dem Kaiser bereit sei. Aus einem Brief an den Kaiser, lässt sich jedoch besonders deutlich erkennen, dass der Bischof trotz der Verweigerung dieser Dienste, dennoch um die Gunst des Kaisers bemüht war. Er versicherte, dass er stets das Heil und die Ehre des Kaisers wünsche und ihm weiterhin, wenn in diesem Fall auch nur durch verbale Demonstration, treu ergeben sein will. Der mittlerweile jedoch sehr erzürnte Kaiser ließ sich nicht auf das Angebot einer Ablösesumme ein und forderte den Bischof dazu auf, für seine Verletzung des honor imperii Genugtuung zu leisten.Die Form, in welcher diese Genugtuung zu leisten war, akzentuiert Görich nun besonders und betrachtet sie als Beispielsangabe für die Leistung zur Wiederherstellung der Ehre Barbarossas. Unverzichtbarer Bestandteil der Genugtuung in diesem Fall war das oft geforderte und bisher nie eingehaltene persönliche Erscheinen Eberhards I. am Hof des Kaisers. Dieser Bitte kam Eberhard nun nach um die Huld des Kaisers nicht gänzlich zu verlieren und seiner Lehnspflichten nachzukommen, was dazu führte, dass sich die politische Ordnung nach außen hin als wieder intakt und unversehrt erwiesen hat. Barbarossas Position scheint insoweit von einer gewissen Nachgiebigkeit gekennzeichnet zu sein, als er in diesem Fall auf einer offenen Demütigung Eberhards nicht beharrte, was möglicherweise mit dem fortgeschrittenen Alter des Bischofs zusammenhängen könnte. Im Normalfall war jedoch eine Form öffentlich demonstrierter Anerkennung des Kaisers unverzichtbar.Im Resümee macht Görich darauf aufmerksam, dass der Konflikt im Medium der Ehre gelöst wurde. Erst, wenn es der honor imperii dulde, wollte Barbarossa Eberhards Dienst wieder annehmen. Geld alleine war also definitiv kein taugliches Mittel, um die verletzte Ehre wiederherzustellen.Sowohl dieser, als auch die beiden anderen Konfliktfälle zwischen Bischof und Kaiser, in denen die Forderung des Kaisers in der Art der Wiedergutmachung deutlich variieren, verdeutlichen, dass die Behauptung der kaiserlichen Ehre je nach politischer Opportunität mit einer ganzen Bandbreite verschiedenartiger, und auf den jeweiligen Konfliktauslöser bezogener, Genugtuungsleistungen zu vereinbaren war.Anhand der Darstellung der Konflikte mit den Bischöfen von Salzburg verdeutlicht der Autor also, dass die Wahrung des honor imperii bzw. honor imperatoris, durchaus von der jeweiligen Konfliktsituation abhängig und keinen starren Formen unterworfen war.

2.3. Kapitel III: Friedrich Barbarossas Ehre und der Konflikt mit den Päpsten (S. 92-185)

In diesem Kapitel möchte Görich auf die Frage aufmerksam machen, welche Rolle die Vorstellungen von einer dem Kaiser geschuldeten Ehre in Barbarossas konfliktreichem Verhältnis zu den Päpsten seiner Zeit gespielt haben und untersucht dies in folgenden Unterpunkten:

  1. Die Begegnung von Sutri,
  2. Der Eklat von Besançon 1157,
  3. Neue Gegensätze mit Hadrian IV.,
  4. Der Streit um die Papstwahl 1159,
  5. Die Frage um die Anerkennung Alexanders III. und in Punkt
  6. folgt abschließend ein kurzes Resümee.

Die Begegnung von Sutri wurde vom Autor als Fallbeispiel für eine von Barbarossa ausgelöste Ehrverletzung ausgesucht. Dieser Zwischenfall fällt in den Zusammenhang mit den Vorbereitungen und Verhandlungen zur Kaiserkrönung Friedrich I. Barbarossas. Mit dem Vertrag von Konstanz zwischen Barbarossa und Papst Eugen III. vom 23. März 1153, in dem sich beide Seiten unter anderem verpflichteten, den gegenseitigen honor zu achten, zu vermehren und zu fördern, wurde der Weg zur Kaiserkrönung Barbarossas frei gemacht. Nachdem der König und zukünftige Kaiser mit seinem Gefolge im Herbst 1154 zu seinem Krönungszug nach Italien aufgebrochen war, wurde der Vertrag von Unterhändlern beider Seiten erneuert und eine erste Begegnung zwischen den beiden Würdenträgern für den 08. Juni 1155 bei Gresanno in der Gegend von Sutri vereinbart.Bei diesem Aufeinandertreffen beging Barbarossa in seinem Begrüßungsverhalten gegenüber dem Papst einen Fehler, der anschließend zum Eklat führte. Er hat dem Papst den nach altem Brauch üblichen Stratordienst nicht geleistet, bei dem er normalerweise das Pferd des Papstes für eine kurze Strecke beim Bügel halten und ihm anschließend den Steigbügel beim Absteigen halten sollte. Der Papst bestand jedoch vehement auf diese Ehrerweisung und sah sie als Prämisse für den Friedenskuss. Am darauf folgenden Tag wurde deshalb durch Fürstenbeschluss festgelegt, dass sich die Zeremonie wiederholen und der Kaiser den geforderten Dienst leisten sollte, zu dem er bei diesem Male auch „vor dem ganzen Heer mit Freude“ bereit war.Görich versucht nun, die Gründe für dieses Verhalten des Kaisers herauszufinden und stellt die Frage, ob der Kaiser, mit dem Wissen um die Verletzung des honor papatus, tatsächlich in Absicht gehandelt hatte, gleichzeitig jedoch auch schon einen Kompromiss vor Augen hatte um nicht den vollständigen Bruch mit dem Papst zu riskieren. Unter diesen Bedingungen hätte der zukünftige Kaiser, laut Görich, also ein eindeutiges Zeichen gesetzt, dem demütigenden und für Rang, Ansehen und Status Barbarossas gefährlichen Verlangen nach Ehrerweisung von Seiten des Papstes nicht gänzlich nachzugeben, um somit der Betrachtung als Lehnsmann des Papstes zu widersprechen. Der Ausgleich war möglich, nachdem in den Beratungen zwischen den geistlichen und weltlichen Großen Barbarossas sowie den Kardinälen ein Konsens über die Bedeutung des Ehrendienstes als nur dem Apostelfürsten geschuldet befunden und damit sichergestellt worden war, dass seine Leistung den honor Barbarossas nicht verletzte. Barbarossa konnte sich durch den Konsens seiner Großen wiederum sicher sein, dass sie seine Geste nicht als Verletzung seines und ihres honor wahrnehmen würden.Nicht weniger berühmt und berüchtigt als die Begegnung von Sutri ist der Eklat auf dem Hoftag von Besançon im Oktober 1157.Zu diesem Eklat führte eine eher beiläufige Bemerkung in einem Brief Hadrians IV., in der das Kaisertum als beneficium bezeichnet wurde. Rainald von Dassel, seit 1156 Reichskanzler und einer der engsten Vertrauten Friedrichs, übersetzte dies mit Lehen, wobei auch die anwesenden päpstlichen Gesandten keinen Einspruch erhoben. Der Begriff beneficum ist jedoch nicht nur eine Bezeichnung für den aktuellen Gegenstand, das Lehen an sich, sondern auch für die damit verbundene Rechtsbeziehung. Für diejenigen Anwesenden, die das Latein der päpstlichen Legaten verstanden, musste es sich also so anhören, als sei das Kaisertum als Lehen und der Kaiser als Lehnsmann des Papstes bezeichnet worden. In den darauffolgenden tumultartigen Szenen konnte nur durch das persönliche Eingreifen Barbarossas, der den mit dem gezückten Schwert auf den päpstlichen Legaten Kardinal Roland eindringenden bayerischen Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach zurückhielt, noch schlimmeres verhindert werden.Der Staufer empfand diese Bezeichnung vor der Öffentlichkeit des Hoftages als äußerst provokant und forderte den Papst daraufhin dazu auf, satisfactio zu leisten. Dazu war der Papst in Form eines Entschuldigungsschreibens auch bereit und der zuvor verletzte honor imperii war in diesem Falle schließlich wieder hergestellt.Auf diesen Konflikt mit Hadrian IV. folgten jedoch noch weitere Gegensätze, wie etwa Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung der Territorien nach Barbarossas Sieg über Mailand im Jahre 1158, auf die Görich im 3. Unterpunkt näher eingeht.In Punkt 4 wird der bereits oben erwähnte Streit um die Papstwahl 1159 unter Einbeziehung der Vorstellung des honor imperii noch einmal genauer erläutert. Barbarossa lag aufgrund der Konflikte mit Hadrian IV. besonders viel daran, dass der zukünftig neue Papst im Umgang mit dem Kaiser den honor imperii wahren sollte, den sein Vorgänger zuvor verletzt hatte. Da sich Alexander III. während des Hoftages von Besançon dem Kaiser gegenüber sehr unhöflich verhalten hatte, indem er die Legaten demonstrativ entehrend behandelte und den üblichen Abschied und die Geschenke verweigerte, war dieser bereits schon zu diesem Zeitpunkt beim Kaiser in Ungnade gefallen und der Weg für die kaiserliche Unterstützung Viktors IV. war geebnet. Görich erläutert, dass die Parteilichkeit Barbarossas sich in diesem Fall also grundsätzlich aus der Wahrung, bzw. Verletzung seiner Ehre schließen lässt. Anders als Alexander III. brauchte Viktor IV. dem honor imperii verpflichtete Erwägung nicht zu fürchten. Als päpstlicher Legat hatte er sowohl durch sein Auftreten, wie auch durch seine Zustimmung zum Schiedsgericht den kaiserlichen honor nicht verletzt und wurde somit zum ausgewählten Adressat der kaiserlichen Unterstützung.Im anschließenden Unterpunkt, in dem das aus der Doppelwahl herausgehende Schisma näher untersucht wird, verfolgt Görich diese Entwicklung weiter und stellt die Beleidigung von Alexander III., die der Kaiser in Besançon ertragen musste, als Hauptgrund für Barbarossas spätere Verweigerung der vom Papst verlangten reverentia dar. Nachdem Viktor IV. nämlich am 20. April 1164 gestorben war, stand dem Ende des Schismas scheinbar nichts mehr im Wege. Barbarossa weigerte sich allerdings nach wie vor vehement dagegen, Alexander III. die päpstliche Ehre zu erweisen. Zu einer Beendung des Schismas war er auch nach dem Tod Viktors IV. nur zu seinen eigenen Bedingungen bereit und die definierten sich über die Absetzung Alexanders. Anhand von Quellen aus der unmittelbaren Umgebung des Kaisers verknüpft Görich dieses Ziel mit der Wahrung des honor imperii. Mit dem honor imperii spricht er einen Faktor der Konfliktsituation an, dessen Bedeutung für die Dauer des Schismas nicht unterschätzt werden sollte. Nach Meinung Görichs stellt Barbarossas jahrelange Auseinandersetzung mit Alexander III. eindeutig eine Frage der Ehre dar. Was der honor imperii verlangte, hatte sich unter dem Druck politischer Umstände allerdings gewandelt: War die Anerkennung Alexanders zunächst völlig ausgeschlossen, so wurde nach einem knappen Jahrzehnt immerhin seine Duldung ohne persönliche Anerkennung denkbar und nach weiteren acht Jahren schließlich eine persönliche Begegnung in Venedig und die Unterzeichnung eines Friedensvertrags möglich.In seinem Resümee macht Görich darauf aufmerksam, dass die konkreten Umstände, die zur Einlenkung Barbarossas führten, jedoch konsequent verschwiegen wurden und begründet dies darin, dass deren Wahrnehmung durch die damaligen Zeitgenossen des Kaisers womöglich nicht gelenkt werden konnte. Leicht konnten sie den honor imperii verletzt und damit das kaiserliche Ansehen geschädigt sehen, was zu vermeiden schließlich ein, das ganze Schisma andauerndes Motiv, wenn nicht sogar das Leitmotiv Barbarossas war.

2.4. Kapitel IV: Friedrich Barbarossas Ehre und der Konflikt mit den lombardischen Städten

Um eine Vorstellung darüber zu gewinnen, welche Funktion der Ehre in dem rasch eskalierenden Konflikt zwischen Barbarossa und den mit Mailand verbündeten oberitalienischen Städten zukam, untersucht Görich in diesem Kapitel drei verschiedene Konfliktstränge. Es handelt sich hierbei um die Belagerung und Zerstörung von Tortona 1155, um die Belagerung und Unterwerfung Mailands 1158 und 1162 und schließlich um den Konflikt mit dem lombardischen Städtebund zwischen 1174 und 1183.Exemplarisch wird in dieser Arbeit der erste Unterpunkt „Honor imperii und die Zerstörung von Tortona 1155” näher betrachtet. Für die Analyse der Auseinandersetzungen mit Tortona greift der Autor auf verschiedene zeitgenössische Quellen zurück, welche den Verlauf der Ereignisse darstellen sollen, wenn es sich, aufgrund verschiedener Motivationen und Sichtweisen der Quellenverfasser auch als schwierig erweist, den tatsächlichen historischen Ablauf der Ereignisse darzustellen. Der Konflikt mit Tortona kann als geeignetes Beispiel stehen, um die Bedeutung des honor Barbarossas zu belegen. Der Autor benutzt ihn ebenso als Beleg für die Schwierigkeit, mit der Barbarossa in Norditalien stets zu kämpfen hatte. Er nahm Einfluss auf Auseinandersetzungen zwischen italienischen Kommunen, wurde aber regelmäßig von einer Seite nicht akzeptiert, da man ihn für einen parteilichen Richter hielt. Die Belagerung Tortonas entsprang einer Auseinandersetzung der Kommune mit Pavia, die von Pavia vor das Gericht Barbarossas gebracht wurde. Eine Ladung vor das Gericht lehnte Tortona jedoch ab, denn die Tortonesen hielten den Staufer für einen Freund der Pavesen und damit für parteiisch, was sie ein gerechtes Urteil bezweifeln ließ. Das sah Barbarossa als eine Verletzung des honor imperii an und reagierte mit einem fehdeartigen Kriegszug gegen Tortona, der in einer Belagerung endete. Aus kaiserfeindlichen Quellen ergibt sich, dass der Abt Bruno von Chiaravalle als Vermittler in diesem Konflikt auftrat, ein Mann, der das Gehör beider Konfliktparteien besaß und dem es gelang, eine Beilegung der Auseinandersetzung herbeizuführen. Das erschien, wie der Autor zeigt, Barbarossa auch dringend geboten: Die Belagerung Tortonas war schwieriger als gedacht, der Romzug zur Kaiserkrönung verzögerte sich dadurch erheblich. Die Vermittlung durch den Abt bot dem Staufer die Möglichkeit, den Konflikt zu beenden, ohne sein Gesicht zu verlieren, denn hätte er die Belagerung einfach abgebrochen und wäre nach Rom gezogen, hätte dies anderen Kommunen gezeigt, dass der Ungehorsam gegen den Herrscher trotz dessen Auftreten als friedensstiftender Ordnungsmacht straflos möglich war. Vereinbart wurde die Übergabe Tortonas in regis potestatem. Sie sollte durch die deditio erfüllt werden, die „um des Ruhms und der Ehre des Königs und des Reiches willen“ unverzichtbar war. Weiteres sollte Tortona nicht zu befürchten haben. Doch es kam anders: Die Stadt wurde am folgenden Tag gestürmt, geplündert und bis auf den Grund zerstört. Die Bürger ließ man am Leben. Da die Tortonesen auf die mit Barbarossa getroffene Vereinbarung gänzlich vertraut hatten, erschien der Kaiser in deren Augen nun als wortbrüchig und sie warfen ihm vor, er habe die von Abt Bruno geführten Verhandlungen und ihr Ergebnis nur aus Gründen der List akzeptiert. Görich legt zwar Wert darauf, dass sich die Quellen, auf die er sich bezieht, in einigen Punkten widersprechen und oft entweder kaiserfreundlich, oder aber kaiserfeindlich auszulegen sind, in dem Punkt der Verantwortung für dieses Geschehen lassen jedoch beide Seiten keine Zweifel an der Schuld des Kaisers. Die Machtverhältnisse in der Lombardei ließen es offenbar zur Zerstörung Tortonas kommen, die dem honor Barbarossas nicht entsprach und somit sogar von seinen Anhängern kritisiert wurde. Der Autor belegt dies mit der Gesta Frederici von dem Chronisten Otto von Freising. Die Parteilichkeit des Herrschers bewältigte der Chronist aber, in dem er Barbarossa als gerechten Richter pries. Zugleich kommt in Ottos Darstellung aber auch die Bedrängnis Barbarossas zum Ausdruck: Will er seine italienische Herrschaft durchsetzen, dann muss er immer Partei in den Konflikten der italienischen Kommunen ergreifen und damit jegliche unparteiische Gerechtigkeit ablegen, was einen eindeutigen Widerspruch zum honor imperii und dem Gedanken des rex iustus darstellt. Wurde der Vorwurf der Parteilichkeit auch von Otto von Freising verworfen, so war er zur damaligen Zeit dennoch in der Öffentlichkeit stark präsent und schädigte das Ansehen und den honor des stolzen Kaisers erheblich, da der honor eben auch auf der Rechtswahrung gründete.Im Konflikt mit Mailand hebt Görich im anschliessenden Punkt die Verletzung der kaiserlichen Ehre durch die abschätzige Behandlung Barbarossas und seines Heeres durch die Mailänder hervor und beschreibt die erneute Anstrengung Barbarossas, sein Gesicht zu wahren. In diesem Fall war es für den Kaiser unumgänglich, Genugtuung für die erlittene öffentliche Ehrverletzung zu erhalten und forderte von Mailand eine vor möglichst großer Öffentlichkeit stattfindende satisfactio.Ähnlich verhielt es sich auch in den Konflikten mit dem Lombardenbund, der zur Wiedererlangung der kaiserlichen Huld und zur Wiederherstellung des Friedens sogar mehrere Male eine satisfactio leisten musste.

2.5. Kapitel V: Recht, Gericht, Verfahren und Ehre

In diesem Kapitel macht Görich auf die Gefahr aufmerksam, dass die Historiker, trotz des Wissens um die Differenz zwischen den damaligen Rechtsverhältnissen und den modernen heutigen, dennoch Gefahr darin laufen, der Rechtstheorie vom 12. Jahrhundert unsere heutigen Vorstellungen von Rechtsgeltung und Rechtszwang überzustülpen.In diesem Zusammenhang erklärt er, dass für das Verständnis des Konflikts zwischen Barbarossa und den lombardischen Städten eine vollkommen andersartige Geltungsstruktur des mittelalterlichen Rechts zu berücksichtigen ist und führt den Aufbau dieser Struktur im weiteren Verlauf des Kapitels anhand mehrerer Beispielen, in denen der Rechtsgebrauch im Reich zu erkennen ist, deutlich aus.Besonders deutlich wird hierbei, dass die Frage nach der Beilegung eines Konflikts nicht nur eine Frage nach dem Recht, sondern vielmehr auch eine Frage nach der Ehre war, denn die Stellung des Kaisers, sein Rang und seine Ehre mussten stets in einer adäquaten Stellung im Verfahren geachtet werden. In Folge dieser Aussage untersucht der Autor die für eine Konfliktlösung entscheidende Entstehung von Recht im Wechselspiel zwischen herrscherlicher Autorität und Akzeptanz bei gleichzeitig prinzipieller Wahrung von Rechtsanspruch und Ehre des Herrschers.Die Argumentation zur Belegung dieser These folgt in den drei Kapitelunterpunkten „1. Herrscherliche Autorität und fehlende Akzeptanz“, „2. Herrscherliche Autorität und Konsenssuche“ und „3. Zur Wechselbeziehung von Recht und Ehre“.Im weiteren Verlauf des Kaptitels wird erkennbar, dass Barbarossa zwar eine überlegene Machtposition inne hatte und es ihm somit zunächst möglich war, die Durchsetzung einseitiger Rechtsansprüche zu erheben, er jedoch, wie die zum Beispiel die Konfliktverläufe von Mailand und Tortona zeigten, oft auch auf Widerstand traf. Um diese Weigerung der gegnerischen Mächte Barbarossas sich seinem Gericht zu unterwerfen, verständlich zu machen, stellt Görich zunächst die Grundlagen der Rechtsfindung im Königreich und die Funktion des Urteils dar.Wichtigster Aspekt hierbei stellt sicherlich das mündliche, aus dem kollektiven Gedächtnis abzurufende Rechtswissen, das sich im Wechselspiel des Richtens zwischen der Frage nach Rechtsauskunft und der Rechtsantwort ausdrückte, wobei der Ort des Findens kein Gesetzbuch war, sondern Bräuche, deren beständige Ausübung ihnen die Qualität einer Rechtsgewohnheit gab.Was das Urteil angeht, stand es meist weder am Ende eines Konflikts, noch war es die einzige Möglichkeit der Konfliktbeilegung, denn selbst nach der Verhängung eines Urteils war noch weiterhin eine Suche nach gütlicher Einigung möglich. So demonstrierte die Bereitschaft zur Unterordnung unter das Königsrecht beispielsweise auch die Bereitschaft zur Unterwerfung unter den Herrscher, was oft schon genügte, um den Konflikt vom Gerichtsverfahren auf eine gütliche und außergerichtliche Einigung zu verlagern.Im Falle einer Rechtsverletzung, wie sie der Autor anhand der Beispiele Tortona und Mailand demonstriert, wird erkennbar, dass dies auch immer eine Verletzung der kaiserlichen Ehre mit sich zog. Rechtsverletzung war also auch Ehrverletzung und umgekehrt; eine subjektives und objektives Recht waren nicht voneinander zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang erwähnt Görich schließlich noch einmal, dass das Recht nicht verschriftlicht wurde und somit auch die mit Barbarossas Ehre verbundenen Ansprüche nicht auf Verschriftlichung beruhten. Über Ehre wurde vielmehr dann gesprochen, wenn sie verletzt wurde und das Reden über verletzte Ehre wurde dann auch zum Reden über einen verletzten Rechtsanspruch.

2.6. Kapitel VI: Geld und Ehre

In diesem abschließenden Kapitel möchte Görich auf Funktion und Bedeutung der Geldwirtschaft in der Herrschaft des Staufenkaisers eingehen. Hierbei schickt er zunächst einige allgemeine Überlegungen zur Beziehung zwischen Geld und Gesellschaft heraus und macht anschließend darauf aufmerksam, dass das 12. Jahrhundert für das Aufkommen der Geldwirtschaft eine Schwellenzeit darstellte und dass Kaiser und Hof durch die Begegnung mit dem geldwirtschaftlich weiter entwickelten Italien beispielsweise für neue Möglichkeiten des Einsatzes von Geldes sensibilisiert wurden. Laut Görich veränderte dieser Umbruch die kaiserlichen Gewohnheiten jedoch nicht, oder zumindest nicht abrupt. So wundert es auch nicht, dass er die vom Erzbischof Eberhard von Salzburg angebotene Geldsumme nicht annehmen konnte mit der Begründung, es sei nicht seine Gewohnheit, von jemandem Geld anzunehmen, gegen den er in seinem Herzen Groll hege. Somit macht Görich deutlich, dass also auch die Annahme und Ablehnung von Geld eng mit der Wahrung und Verletzung von Barbarossas Ehre verknüpft ist. Dabei bezieht sich Görich auf Ulf Dirlmeier, der in seinen Ausführungen über den „Wirtschaftspolitiker“ Friedrich Barbarossa beschreibt, dass der Kaiser bei der Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Geldangeboten „an bestimmten, uns im einzelnen nicht überlieferten Grundpositionen festhielt, die nicht in Geld konvertierbar waren“.Anhand der Begründung der Ablehnung des Geldangebotes von Eberhard beispielsweise, glaubt Görich diese von Dirlmeier formulierte nicht überlieferte Grundposition erkannt zu haben: der Grund für die Ablehnung dieses Geldangebotes war eindeutig die im Vorfeld verletzte Ehre Barbarossas, woraus sich also schließen lässt, dass es der honor des Kaisers war, der das Geld zur Nebensache machte. Der Geldgabe allein, so Görich, fehlte die Eindeutigkeit einer demonstrativen Selbstdemütigung, die voraussetzend für die Wiederherstellung des kaiserlichen honor und die Wiedererlangung der Huld war.

3. Rückblick und Ausblick

Zum Abschluss des Werkes geht der Autor noch einmal auf die thematischen Schwerpunkte ein und hebt erneut die Bedeutung der Ehre im Walten und Handeln des Kaisers hervor.Wichtig ist es ihm hierbei, noch einmal zu erwähnen, dass eine Gesellschaft nicht zuletzt durch die Vorstellung konstituiert wird, die sie sich von sich selbst macht und dass die Ehre hierbei eine zentrale Rolle spielt. Hierin sieht Görich den Schlüssel zum Verständnis von Barbarossas politischem Verhalten. Die Begrüßung in Sutri, das öffentliche Sprechen vor dem Kaiser in Besançon oder auch Barbarossas Erwartung gehorsamer Unterordnung Tortonas und Mailands führten jeweils zu Situationen, in denen ein bestimmtes Verhalten als Anerkennung des Kaisers erwartet wurde.Ein offen ausgebrochener Interessenkonflikt wurde auf kaiserlicher Seite nicht als sachlich-materielle Meinungsverschiedenheit wahrgenommen, sondern, wie Görich gezeigt hat, als Ehrverletzung. Nicht der sachliche Gegensatz des Konflikts rückte ins Zentrum, sondern Ansehen, Prestige und die Ehre des Kaisers. Handlungsbestimmend wurde für Barbarossa deshalb vor allem der Anspruch auf Wiederherstellung seiner verletzten Ehre, was den Herrscher, sowie auch seine Politik in verändertem Licht erscheinen lässt.4. Kurze RezensionMeiner Meinung nach ist Knut Görich seine Habilitationsschrift sehr gut gelungen und darf durchaus zu Recht als neuer Meilenstein auf dem Forschungsgebiet Friedrich I. Barbarossas gesehen werden. Dadurch, dass Görich einige bisher unerklärliche Verhaltensweisen des Kaisers auf dessen Ehre bezieht, stellt er die Person Barbarossa unter ein neues Licht und gibt der zukünftigen Forschung einen Anlass, ihre bisherige Ansicht von Friedrich I. als kühl kalkulierendem Staatsmann auf eine ehrgebundenere und menschlichere Sichtweise zu verlagern.

Quellenangaben

  • Goerich, Knut: Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert, Darmstadt 2001.
  • Fischer, Hubertus: Ehre, Hof und Abenteuer in Hartmanns „Iwein“. Vorarbeiten zu einer historischen Poetik des höfischen Epos (Forschungen zur Geschichte der älteren deutschen Literatur) München 1983, S. 11.
  • Stürner, Wolfgang: Salvo debito honore et reverentia. Der Königsparagraph im Papstwahldekret von 1059, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung 85, 1968, S. 10.
  • Die Urkunden Friedrichs I., hrsg. von Heinrich Appelt u.a., MGH Diplomata regum et imperatorum Germaniae 10.1-5, Hannover 1975-1990, 307, S. 124 Z. 39f.
  • Güterbock, Ferdinand: Le lettere del notaio imperiale Burcardo intorno alla politica del Barbarossa nello scisma ed alla distruzione di Milano, Bulletino dell’istituto storico italiano per il medio evo 61, 1949, S. 55.
  • Boso,Vita Hadriani IIII, in: Le Liber Pontificalis, Bd. 2, ed. Louis Duchesne, Paris 1892, S. 392 Z. 5.
  • De ruina civitatis Terdonae, ed. Adolf Hofmeister, Eine neue Quelle zur Geschichte Friedrich Barbarossas, Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 43, 1922, S. 155f.
  • Otto von Freising und Rahewin, Gesta Frederici seu rectius Cronica, übers. von Adolf Schmidt, hrsg. von Franz-Josef Schmale (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 17) Darmstadt 1965.
  • Die Urkunden Friedrichs I., hrsg. von Heinrich Appelt u.a., MGH Diplomata regum et imperatorum Germaniae 10.1-5, Hannover 1975-1990, 346, S. 185 Z. 24-26.
  • Dirlmeier, Ulf: Friedrich Barbarossa – auch ein Wirtschaftspolitiker?, in: Friedrich Barbarossa. Handlungsspielräume und Wirkungsweisen des staufischen Kaisers, hrsg. von Alfred Haverkamp (Vorträge und Forschungen 40) Sigmaringen 1992, S. 510.

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