Autoritätenstreit und das richtige Wissen

1 Einleitung: Philosophie und Theologie

Im Zeitalter der Hochscholastik des 13. Jahrhunderts kam es in Europa zur Gründung und Etablierung von Universitäten, zur Verarbeitung von immer mehr Wissen und zur Rezeption neuer Wissensströmungen. Das geistige Leben Europas wurde im 12. Jahrhundert aufgrund von Rationalitätsschüben und der Förderung Kaiser Friedrichs II. stark beeinflusst(1). Dies führte zum Eindringen einer Fülle philosophischer und wissenschaftlicher Literatur griechischen, arabischen und jüdischen Ursprungs, wodurch das Denken zunehmend beherrscht werden sollte(2).Einen Großteil dieser komplexen Sammlung von Werken konnte als aristotelische Herausforderung bezeichnet werden(3). Die aristotelische Lehre von Anfangs- und Endlosigkeit der Welt bedeutete für die christliche Theologie die schärfste Herausforderung(4). Die damit beginnende Auseinandersetzung der Theologie mit der Philosophie war für die katholische Kirche, den Papst und andere kirchliche Autoritäten eine ganz neue Erfahrung.Im Mittelpunkt dieser neuen Situation stand die Pariser Universität, die sich zu einem wichtigen Lehrzentrum und zum zentralen Umschlagsplatz von Thesen und Theorien entwickelte(5). Diese Tatsache war deshalb von großer Bedeutung, weil die Universität in Paris für die katholische Kirche eine wichtige Doppelfunktion innehatte: Die Wissensverarbeitung auf höchster Ebene und die Funktion als höchste Instanz der Christenheit bei Überwachung und Zensur der Lehre(6). Die Vorgänge dort nehmen daher einen wichtigen Teil in der vorliegenden Hausarbeit ein.Dabei bedeutete die Aristotelesrezeption an der Artistenfakultät eine Grenzüberschreitung seitens des Lehrkörpers, da bisher der Lehrschwerpunkt auf der Theologie lag. Das Papsttum musste damit rechnen, dass der Anspruch des alleinigen Primats des Wissens und der Wahrheiten nicht mehr haltbar und seine Zentralautorität als höchste Gewalt in Fragen der Lehre gefährdet war. Daher sind die Reaktionen der Kurie auf diese Grenzerfahrung von großem Interesse.Es lässt sich ein 2-facher Autoritätenkonflikt aufzeigen: Zum einen die Auseinandersetzung der Wissenschaftsautoritäten Theologie und Philosophie, wozu die wichtigsten aristotelischen Strömungen in Paris als Grundlage kurz skizziert werden. Zum anderen geht es um die Entwicklung des Verhältnisses der Autorität zwischen Papst, Ortsbischof und Universität im Umgang mit den neuen Herausforderungen. In der Hausarbeit wird dabei vor allem die Konkurrenz zwischen Ortsbischof und Papst herausgearbeitet und anhand von zwei Leitthesen behandelt.Leitthese 1 lautet folgendermaßen: Indem das Papsttum gezielt die Zukunft der Universität und Autonomie der Professoren in Paris gegenüber Kanzler und Ortsbischof stärkte, wollte es verhindern, dass seine Stellung als Lehrautorität in Frage gestellt wurde. Die Überwachung der Lehre überließ man weitgehend dem Lehrkörper und die Versuche, mäßigend auf die Verbreitung neuer Lehren durch Richtlinien einzugehen, waren zunächst eher schwach ausgeprägt. Hauptziel war die Stärkung der Universitäten und die Nutzung ihrer Doppelfunktion für sich.Zur Überprüfung dieser Leitthese werden die Situation an der Pariser Universität und die Reaktionen des Papsttums genauer untersucht. Dort spitzte sich der Konflikt um theologisch-philosophische Ansichten immer mehr zu. Die Lage kulminierte 1277 mit der Verurteilung einer Vielzahl häresieverdächtiger Thesen durch den Pariser Ortsbischof Étienne Tempier, was zur Auseinandersetzung mit der zweiten Leitthese dieser Ausarbeitung führt:Der Fall von 1277 zeigte, dass die kirchlichen Autoritäten endgültig gezwungen wurden, durchzugreifen. Dem Bischof von Paris gab dies die Chance, seine Autorität als Hüter der moralischen Grundsätze zur Geltung zu bringen. Es ging ihm nur vordergründig um eine harte Strafmaßnahme gegen den radikalen Aristotelismus. Vielmehr war es für ihn ein geschickter Anlass, seine Autorität gegenüber der Universität und seine Unabhängigkeit vom Papst deutlich zu machen. Es offenbarte sich zwischen Papst und Ortsbischof ein besonderes Spannungsverhältnis.Für eine angemessene Bearbeitung der Ausarbeitung wurde auf einen ausreichenden Fundus an Überblicks- und Standardliteratur zur Kirchengeschichte und Wissenschaft im 13. Jahrhundert zurückgegriffen. Die Situation an der Universität in Paris wird ausführlich in der Literatur dargestellt, wobei für die Ausarbeitung Werke von Zimmermann, Van Steenberghen und Flasch herangezogen wurden(7). Besonders die Vorkommnisse um die Verurteilung um 1277 wurden in der Forschung kontrovers diskutiert. Hier lieferte Roland Hissette die ersten Ergebnisse, auf die sich die o.g. Monographien stützen.Für eine ausreichende quellenkritische Betrachtung der Fragestellungen stehen die Reaktionen des Papsttums auf die Situation in Paris in einigen Schriftstücken zur Verfügung. Speziell die Quellenedition über die Pariser Universität von Denifle lieferte eine sehr gute Grundlage(8). Das Verurteilungsdekret und die Thesen von 1277 wurden von Kurt Flasch zusammengestellt und ins Deutsche übersetzt.

Inhalt

  1. Philosophische Strömungen und christliche Lehre
  2. 2.1 Grundlagen zu Aristoteles und seiner Philosophie2.2 Lateinischer Aristotelismus2.3 Heterodoxer Aristotelismus2.4 Augustinismus

  3. Auseinandersetzung Theologie und Philosophie
  4. 3.1 Situation an der Universität Paris3.2 Umgang der Kirche mit den neuen Herausforderungen

  5. Verhältnis zwischen Universität, Ortsbischof und Kurie
  6. 4.1 Entwicklung des Verhältnisses bei Verbotsverfahren4.2 Die Verurteilung von 1277 als Höhepunkt der Autoritätenkonflikte

  7. Schluss
  8. Quellen – und Literaturverzeichnis
  9. 2 Philosophische Strömungen und christliche Lehre

    Um die Fragestellungen angemessen beantworten zu können, sollen in diesem Kapitel die beiden wichtigsten in Paris aufkommenden aristotelischen Strömungen beschrieben werden. Es handelt sich zum einen um den lateinischen Aristotelismus mit seinen wichtigsten Vertretern Albertus Magnus und Thomas von Aquin und zum anderen um den heterodoxen Aristotelismus mit seinem wichtigsten Vertreter Siger von Brabant. Der Aristotelismus stand klar im Widerspruch zur christlichen Lehre des Augustinismus, der im folgenden Kapitel ebenfalls behandelt wird. Besonders die radikale Form des heterodoxen Aristoletismus stellte einen klaren Gegensatz zum Augustinismus dar.Um einen geeigneten Einstieg ins Thema der Ausarbeitung zu haben, müssen zu Beginn des Kapitels die wichtigsten Grundlagen zu Aristoteles und seiner Philosophie erläutert werden.

    2.1 Grundlagen zu Aristoteles und seiner Philosophie

    Der Ursprung der europäischen Auseinandersetzung mit Aristoteles lag in der Eroberung der Araber des südlichen Mittelmeerraums im 7. Jahrhundert. Die Araber verstanden es, sich fremde Kulturen anzueignen, wie zum Beispiel die Philosophie des griechischen Denkens, und diese weiterzugeben. So konnte die Wissenschaft und die Philosophie der Griechen und Römer in den lateinischen Westen gelangen(9). Im 13. Jahrhundert kam es zur Vorrangstellung des Aristoteles innerhalb philosophischer und theologischer Schulen(10). Aristoteles verkörperte mit dem wissenschaftlichen Empirismus ein philosophisches System, das sich ausschließlich auf die Beobachtung der kosmischen Wirklichkeit und das menschliche Bewusstsein stützt.Besonders relevant für die Ausarbeitung sind dabei die Abhandlungen zur Naturphilosophie in den „libri naturales“. Aristoteles entwickelte als Begründer der metaphysischen Wissenschaft, die besagt, dass der erste Beweger nicht schöpferische Ursache ist, eine geniale Interpretation unseres Universums(11). Er vertrat in seiner Schrift „Über den Himmel“ die Ursprungslosigkeit der Materie und hatte daraus die Ewigkeit der Welt gefolgert, was bislang bei der christlichen Bevölkerung als undenkbar galt(12). Da er teilweise auf wissenschaftliche Erklärungen zurückgriff, ohne ihren ersten Ursprung zu bestimmen, entstanden Lücken in seinem System(13). Diese führten unter den Wissenschaftlern zu endlosen Diskussionen, was die Vorgänge in Paris zeigen.Die Ausstrahlkraft des Werkes von Aristoteles war ungeheuer groß, was an der Natur und am Wert seiner Arbeiten lag. Wissenschaft und Philosophie wurden, was Tiefe und Umfang angeht, zur höchsten Vollendung gebracht(14). Beide Begriffe waren für ihn gleichbedeutend, da sie sie in seinen Augen das gesamte Wissen und die alles umfassende Weisheit bezeichneten. Das Wissen sollte vor allem durch die Vernunft des menschlichen Denkens erfasst werden.Teile der 1277 verurteilten Thesen betonten den universellen Anspruch der Vernunft und sahen sie als die oberste Richterin an, gerade in Fragen der Lebensführung und der Religion(15). Mit Aristoteles als Autoritätsbezug übten die Thesen Religions- und Theologiekritik in den Zentralthemen Trinität und Unsterblichkeit, wie später zu sehen sein wird. Nach Van Steenberghen hat das Eindringen des Aristotelismus drei Hauptproblemfelder aufgeworfen(16): Das Problem der Aristotelesübersetzungen, da man nicht genau wusste, wann und durch wen Aristoteles übersetzt wurde. Die Frage der rechtlichen Stellung von Aristoteles, das heißt die Haltung von Papsttum und Universitäten gegenüber Aristoteles. Schließlich seine verschiedenen wissenschaftlichen Einflüsse auf die theologische Lehrentwicklung, wie die folgenden Teilkapitel zeigen.

    2.2 Lateinischer Aristotelismus

    Um 1240 stiftete Albertus Magnus, der 1200 geboren wurde, die Schule des lateinischen Aristotelismus. Er lehrte von 1242 bis 1248 als Theologiemagister in Paris und arbeitete an einer Neubewertung von Aristoteles(17). Den Studierenden erklärte er dessen gesamtes Werk und hatte dabei die Integration des Aristoteles in die abendländisch-christliche Kultur als Ziel. Seiner Meinung nach sollte man heidnischen Denkern wie Aristoteles mehr durch Reflexion und Diskussion begegnen, als durch Verbote. Er entwickelte ein enzyklopädisches Werk, welches das christliche Wissen mit allen wissenschaftlichen Entdeckungen der Griechen und Araber bereichern sollte(18). Albert war überzeugt, dass menschliches Wissen nur auf der Suche nach der Wahrheit wachsen kann. „Die Vernunft hat aber das Recht und die Pflicht, falls es den Glaubenssätzen und der Offenbarung nicht widerspricht, alles zu beweisen, was der Glaube nicht beweisen kann.“(19)Alberts Arbeit wurde von seinem Schüler Thomas von Aquin, der 1224 bei Neapel geboren wurde, fortgeführt. Von 1252 bis 1259 währte die erste Phase von Aquins theologischer Lehrtätigkeit in Paris, 1256 übernahm er den Dominikanerlehrstuhl. Die zweite Pariser Lehrtätigkeit dauerte von 1269 bis 1272 und stand im Zeichen der Auseinandersetzung mit dem heterodoxen Aristotelismus(20).Thomas war der Überzeugung, dass es noch keine geeignete Philosophie für das Christentum gab(21). Er sollte schließlich in Form seines Thomismus eine neue Philosophie schaffen, um in ihrem Licht alle theologischen Probleme neu zu durchdenken. Dabei unterschied er deutlich zwischen einer „Theologie der Heiligen Schrift, deren Gegenstand Gott ist und einer philosophischen Theologie.“(22) Es gab laut Aquin also eine theologische Weisheit, die als gottförmige Einsicht in die Glaubenslehren und göttliches Gnadengeschenk verstanden wird, und eine philosophische Weisheit, die allein aus der menschlichen Vernunft entsteht.Er sah zwar als einziges Endziel des Menschen die Anschauung Gottes an, erkannte aber zugleich auf Vernunft basierende Elemente in der Ordnung des Naturgesetzes an. Daraus entwickelte er die Zwei-Einheit-Lehre von Schöpfungs- und Naturordnung und stellte als erster die Beziehungen zwischen Natur und übernatürlicher Ordnung klar dar(23). Indem er die Welt nicht nur von Gott her betrachtete, sondern ihr einen eigenen Wert beigemessen hat, wagte er eine ernsthafte Synthese zwischen Vernunft und Glauben. Aquin lehrte, dass weder die Lehre der Schöpfung, noch die aristotelische Ansicht von der Ewigkeit der Welt beweisbar seien, was ein Bruch mit dem augustinischen Weltbild war(24). Mit seinen Aristoteleskommentaren konnte er aber letztlich die geeignete Verarbeitung des Aristotelismus als wichtigen philosophischen Beitrag für das Christentum vorantreiben(25).

    2.3 Heterodoxer Aristotelismus

    Die vom Philosophiemagister Siger von Brabant begründete Lehrströmung des heterodoxen Aristotelismus bestand in Paris zwischen 1260 und 1277 und war eine radikale Ausprägung von Aristoteles(26). Da diese Lehre unter anderem auf den Einfluss des großen arabischen Philosophen Averroes zurückging und seiner Aristotelesauslegung folgte, ist sie fälschlicherweise auch unter dem Namen lateinischer Averroismus bekannt(27). Siger hat sich für seine Lehren entschieden, weil er große Begeisterung für Aristoteles und dessen Philosophie übrig hatte und nicht aus Sympathie für Averroes(28). Der einzige Berührungspunkt zwischen beiden besteht darin, dass sie Widersprüche zwischen Philosophie und Glauben erkannt haben.Averroes warf den Theologen vor, unbeweisbare Behauptungen als Gewissheiten auszugeben. Er unterwarf die Philosophie nicht dem Offenbarungsglauben, um eine Theologie zu entwerfen, sondern trennte sie davon und lies den Philosophen die Freiheit zum selbstständigen Denken(29).Siger war zu philosophischen Überzeugungen gekommen, die sich nicht mit den christlichen Lehren vereinbaren ließen. Indem er die Ansichten von Aristoteles und anderen Philosophen darlegte, versuchte er die Gegensätze zwischen Philosophie und Glaube zu erklären. Die größten Divergenzen betrafen die göttliche Wirkursächlichkeit und das Wesen der Geistseele(30). Den Schwerpunkt seiner Lehre bildete dabei die Vorstellung über den Intellekt, der keine Einheit mit dem Menschen als Lebewesen eingeht, sondern ewig ist(31). Folgerung war, dass es keine Unsterblichkeit der individuellen Seele gibt.Eine eher negative Beschreibung des heterodoxen Aristotelismus lieferte Thomas von Aquin in seinem Traktat „Über die Einheit des Intellekts“(32). Aus seiner Sicht war es eine Auslegung der aristotelischen Geistlehre, welche die Unsterblichkeit ausschloss und eine distanzierte Behandlung der Religion, die aus philosophischen Gründen die Offenbarungsreligion korrigierte, vornahm.Siger war dabei gerade zum Ende seiner Lehrtätigkeit keineswegs mehr dogmatisch fixiert und sah die Lehre von der Ewigkeit der Welt als rationale Möglichkeit, aber nicht bewiesen an. Dazu müsste man den Willen Gottes kennen, ob er eine ewige Welt habe schaffen wollen. Er hob die Schwäche der menschlichen Vernunft angesichts der schwierigen philosophischen Probleme hervor. Dabei identifizierte er die Lehre der Offenbarung mit der Wahrheit und ging soweit zu sagen, dass diese alle menschlichen Meinungen an Sicherheit weit übertrifft(33).

    2.4 Augustinismus

    Der Augustinismus war ein Unterordnungsprogramm allen Wissens unter die christliche Weisheit, welches auf den 354 geborenen Augustinus von Hippo, einen der bedeutendsten christlichen Kirchenlehrer und wichtiger Philosoph, zurückging(34). Augustinus sah keine klare Unterscheidung zwischen Philosophie und Theologie vor. Für ihn musste an die Stelle der Philosophie die vom Glauben erleuchtete Vernunft als höchste Weisheit treten(35). Diese war für die Christen in den Texten zur Offenbarung enthalten.Vor allem seine Schrift „De Doctrina Christiana“ hatte einen ungeheuren Einfluss auf das mittelalterliche Denken. Sie war zum Gebrauch der Bischöfe und Priester, die mit der christlichen Unterweisung betraut waren, bestimmt und sollte eine Einführung in das Studium der heiligen Schrift sein. Die lateinische Theologie war lange Zeit augustinisch geprägt, wie auch die Organisation des Schulwesens im Frühmittelalter(36). Es umfasste als wesentliche Elemente die Schulen der freien Künste und der heiligen Schrift. In den Studienplänen war das Studium der Wissenschaften auf die sieben freien Künste beschränkt, was bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts erhalten blieb.In Paris wurde der Augustinismus durch die Franziskaner vertreten. Diese sollten zunächst mit Alexander von Hales eine wichtige Rolle spielen. Nachdem der Engländer Anfang des 13. Jahrhunderts in Paris studiert hatte und danach für ein Jahrzehnt als Theologiemagister arbeitete, schafften es die Franziskaner und Alexander einen Ordenslehrstuhl an der Universität durchzusetzen. Alexander gehörte zu den führenden Köpfen von Paris und befürwortete ein Aristotelesstudium und seine Auswertung für die Theologie(37).Der Theologiemagister Johannes Fidanza, genannt Bonaventura, geboren 1221, war ein Schüler von Alexander und führte als „zweiter Gründer“ des Franziskanerordens den Augustinismus an der Universität Paris fort. Seine Lehrtätigkeit dort dauerte von 1248 bis 1257(38). Für sein theologisches Konzept waren die artes liberales unentbehrlich, aber die Basis stellte der Augustinismus dar. Er wollte hauptsächlich einen Beitrag zu einem frommen Leben und für die mystische Vereinigung der Seele mit Gott leisten(39). Bonaventura war ein klarer Gegner der neuen philosophischen Strömungen und sollte im aufkommenden Konflikt in einigen Universitätspredigten stark gegen die philosophischen Irrlehren polemisieren.Ihm ging es nicht um eine franziskanische Philosophie, sondern vielmehr um eine theologische Weisheit, in der sich die Einheit des Wissens realisierte(40). Die umfassende christliche Weisheit schloss jede bloße menschliche Weisheit aus. Bonaventura war Verfechter des traditionellen augustinischen Ideals eines einzigen Wissens und sah die höchste Bestimmung der Philosophie genau darin, sich der Theologie unterzuordnen(41). Um in Speer’s Worten zu sprechen, bestand für Bonaventura die Begrenztheit der Philosophie vor allem in ihrem Unvermögen, den Menschen zu seinem letzten Ziel, d.h. der Glückseligkeit zu führen(42).

    3 Auseinandersetzung Theologie und Philosophie

    In diesem Kapitel soll die aufkommende Auseinandersetzung zwischen Theologie und Philosophie näher beleuchtet werden. Dafür soll die Etablierung der philosophischen Schriften von Aristoteles an der Universität Paris und der Umgang damit herausgestellt werden. Die daraus entstehenden Konflikte und Umgangsformen zwischen Kurie, Universität und Ortsbischof werden ebenfalls näher beschrieben. Seitens der Universität sind die Ansichten von Theologie- und Philosophiemagistern, seitens der Kurie die Reaktionen hinsichtlich der aristotelischen Herausforderung in Paris von großem Interesse.

    3.1 Situation an der Universität Paris

    Bald sollte sich zeigen, dass die gewaltige Wissensverarbeitung seitens der Philosophie und anderen Wissenschaften zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Lehrenden und für den Lehrbetrieb relevanter Gruppen, wie die Bettelorden, führte. Besonders schwierig und problematisch war das Verhältnis aller Wissenschaften zur Theologie. Zum besseren Verständnis der weiteren Entwicklung dieses Spannungsfeldes ist es auch nötig, die Gründungsphase der Universität Paris zu erläutern.Zunächst einmal galt laut Rüegg, „dass die Universität eine homogene Ausbildung und einen bisher unbekannten Stand des Allgemeinwissens förderte.“(43) Die Universität von Paris ist in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts aus einer ständig wachsenden Zahl von Schulen entstanden. Die älteste war die Domschule von Notre-Dame. Dort widmete man sich dem Studium der sieben freien Künste, die als Vorstufe zum Studium der Theologie benötigt wurden(44). Paris war auf das Theologiestudium spezialisiert und wurde daher vom Papsttum unterstützt(45). Der außergewöhnliche Erfolg der Pariser Schulen und die bedeutende Stellung, welche die Universität einnehmen sollte, war so vor allem das Ergebnis päpstlicher Politik(46). Es wurden keine Anstrengungen gescheut, um möglichst viele Geistliche dort studieren zu lassen, womit Paris eine Sonderstellung unter den abendländischen Universitäten einnahm. Das Ansehen ihrer Magister verlieh der Universität eine Stellung als Schiedsrichter und Überwachungsapparat in Fragen der Glaubenslehre innerhalb der Kirche. Als Vorraussetzung durften sich die Lehrenden nicht der Häresie verdächtig machen. Die Schwierigkeit war, dass zwar alle Magister eine theologische Ausbildung besaßen, es aber kaum feststellbar war, welche Magister in der Philosophie oder der Theologie tätig waren(47). Daher bestand von Seiten des Papsttums immer ein großes Interesse an den vertretenen Lehrinhalten der Magister. Diese Wachsamkeit bestätigte, dass die Pariser Universität in den Augen der Kirche den Interessen der Christenheit zu dienen hatte(48) und die in der Einleitung genannte wichtige Doppelfunktion einnehmen sollte.Das Jahr 1215 gilt als Gründungsdatum für die Pariser Universität. Als Gründungsvater hat man Papst Innozenz III. bezeichnet, der den früheren Pariser Theologiemagister, Kardinallegat Robert de Courçon, mit der Reform der Pariser Schulen betraute(49). Er erwies ein Statut, welches unter anderem der Universität erlaubte, sich Konstitutionen zu geben und ihre Organisation selbst zu regeln. Ein Hauptanliegen des Statutes lag darin, den Ideen, welche die Lehrtätigkeit Amalrichs von Bene hervorgerufen hatte, entgegenzutreten und den Vortrag der Naturphilosophie des Aristoteles zu verbieten(50). Allerdings wurden die persönliche Benutzung der Schriften des Aristoteles und aristotelische Ethikkurse in Paris weiter gestattet, wobei der Gegensatz zur ethischen Konzeption des Christentums unübersehbar war. Laut Aristoteles konnten Arme und Sklaven das Glück nie erreichen, das sie sich als Lebenssinn versprachen(51). Man unternahm dennoch seitens des Papsttums Versuche, diese Ethik mit der christlichen Nächstenliebe zu harmonisieren, um so der aristotelischen Herausforderung besser begegnen zu können.An dieser Stelle ist es auch nötig, auf das Verhältnis zwischen Papst, Lehrkörper der Universität und Bischof einzugehen. Es ist zu vermuten, dass die Päpste bewusst Personen wie de Courçon förderten, um eine besonders enge Verbindung zur Universität Paris herzustellen. De Courçon hatte schon vor seiner Promotion zum Kardinal wichtige Aufgaben inne, so z.B. die Regelung von Problemen bei Bischofswahlen und eine aktive Beteiligung an der Bekämpfung von Ketzern(52).In seinem Staut bezieht sich der Legat auf Verordnungen und Urteile quatinus predicates sententias et alias consimiles, welche die Universität erlassen hat, und sich gegen Ärgernisse und schlechte Dinge scandalorum materiam penitus resecari richtet(53). Falls diese Urteile vom Bischof zurückgerufen werden, sollten man sich daran halten. Weiterhin sollte strikt vom Bischof vermieden werden, Urteile gegenüber Magister und Studenten ohne Absprache mit dem Papst auszusprechen(54).Dies war ein klarer Hinweis darauf, dass vom Bischof keinerlei Alleingänge geduldet werden würden. Der Bischof sollte zwar Verordnungen der Magister verbieten können, aber nicht in eigener Entscheidungskompetenz. Dass es dem Papsttum hauptsächlich um die Wahrung von Rechten für Magister und Studenten ging, zeigt das nächste Beispiel.So wurde 1219 in einem Schreiben von Papst Honorius den Magistern und Studenten zugestanden, erlassene Verordnungen durch den Glauben und einen Eid schützen zu können, um so schlimme Vergehen vorzubeugen oder zu bestrafen(55). Wenn sich jemand widersetzen würde, bei einer Verletzung der Ordnung nicht innerhalb von wenigen Tagen in Anwesenheit aller Magister und Studenten dagegen abzuschwören, sollte er mit dem Kirchenbann bestraft werden(56). Damit übermittelte der Papst dem Lehrkörper und den Studenten von Paris eine ganze Fülle von Macht und Autorität. Den Kanzler oder Bischof erwähnte der Papst erst gar nicht und gestand den Magistern und Studenten eine große Selbständigkeit zu.Das den Magistern verliehene Recht, sich Statuten zu geben, Rechte zu beanspruchen und das Universitätsleben relativ selbständig zu regeln, zeigte die Unterstützung des Lehrkörpers der Pariser Universität durch das Papsttum auf. Diese Bestimmungen sollten auch weiterhin gegen den Bischof und Kanzler verteidigt werden, was die Regelungen zur Verleihung der „licentia docendi“, die vom Kanzler ausgestellte Lehrerlaubnis für jeden Magister, verdeutlichen. Schon Papst Alexander III. hatte angeordnet, die Lehrerlaubnis für eine Förderung der Schulen kostenlos zur Verfügung zu stellen(57).Obwohl die Universität Paris also große Unterstützung durch das Papsttum erfuhr, förderte der Einbruch des aristotelischen Wissens ins abendländische Denken bei einigen christlichen Gelehrten die Einsicht, die Theologie mehr denn je zu hinterfragen und der Beschäftigung mit neuem Wissen nachzugehen(58). Vor allem die Bettelorden spielten bei dieser intellektuellen und geistigen Neuausrichtung eine bedeutende Rolle.Die Weiterentwicklung zu Generalstudien, die ab 1217 in Paris existierten, wurde durch die Bettelorden vorangetrieben. Gegen den Bischof von Paris setzten sie sich gemeinsam für eine Zulassung des Aristotelesstudiums in ihren Generalstudien ein(59). Mit ihrem Widerstreit sorgten sie für wichtige Impulse in der weiteren geistigen Auseinandersetzung. Sie hatten entscheidenden Anteil daran, dass die Aristotelesrezeption im Lehrbetrieb auftauchte und für immer mehr Diskussionsstoff sorgte. Streitigkeiten mit dem Bischof von Paris führten 1929 zur Abwanderung zahlreicher Magister in französische Provinzstädte und nach England. Damit drohten der Universität einige Probleme, die man aber seitens des Papsttums bereinigen konnte.In der päpstlichen Bulle „Parens scientiarum“ von 1231 legte Gregor IX. fest, dass der Kanzler nicht mehr befugt war, die „licentia docendi“ gegen den Willen der Magister zu erteilen. Die Richtlinie enthielt einige Bestimmungen, die den Kanzler einschränkten und von den Magistern der Universität abhängig machten. Dies galt unter anderem für die Regeln zur Wahl des Kanzlers, der in Anwesenheit zwei akademischer Magister der Universität schwören sollte, dass er der Ausübung der Theologie und Rechte, gemäß seinem Gewissen, die Erlaubnis erteilen muss(60). Wichtig war dabei der Zusatz, dass das Ansehen der Fakultäten bewahrt werden muss. Allerdings mussten die Magister einen Eid ableisten, dass sie nach den Vorschriften lehren und lesen und sich an die Bestimmungen halten(61). Es wurde also Wert darauf gelegt, dass von Seiten der Magister alle Vorschriften eingehalten werden sollten und keine Grenzen überschritten werden durften. Somit war die Bulle auch eine Bestätigung für das Verbot zur Beschäftigung mit den aristotelischen Schriften.Auffällig bei der Bulle ist die Tatsche, dass die Rechte der Magister gegenüber dem Kanzler gestärkt wurden. Es gab zum Beispiel die Bestimmung, dass die Beschlüsse der Magister von ihm nicht öffentlich gemacht werden durften(62). Auch dem Bischof wurden Vorschriften gemacht. So sollte er zwar straffällig gewordene Studenten bestrafen, durfte aber die Ehre der Studenten nicht verletzen(63). Man erkennt also, dass Kanzler und Bischof seitens des Papsttums nicht gerade viele Freiheiten gelassen, sondern relativ enge Grenzen gesetzt wurden, in denen sie sich zu bewegen hatten. Außerdem zeigt die Bulle, dass der Bischof schon zu einem frühen Zeitpunkt kontrolliert wurde und die Kurie die Absicht hatte, ihn von sich abhängig zu machen. Dank der großen Unterstützung durch das Papsttum waren die Pariser Magister siegreich im Kampf um Autonomie gegenüber dem Kanzler(64). Zugleich sicherte die Bulle den Fortbestand und das Überleben der Universität Paris. Sie gilt in der Forschung als Magna Charta der Universität. Die Unabhängigkeit vom Bischof wurde 1245 durch Siegelverleihung endgültig abgesichert(65).Die Artistenfakultät übernahm die Aufgabe, allen Studenten eine Bildung zu vermitteln, die über das System der sieben freien Künste hinausging. Mit Bekanntwerden der aristotelischen Texte erhielt die Fakultät neue Fächer wie Naturphilosophie, philosophische Seelenlehre und Metaphysik.(66) Der Anreiz über die neuen Bücher zu lesen erfasste auch die Theologen, wie das Beispiel Albert der Große zeigt. Durch die Beschäftigung mit Aristoteles zeigte sich den Magistern, was eine zusammenhängende wssenschaftliche Untersuchung war. Schon mit der Einführung einer Sprachphilosophie oder Sprachlogik gab es ein ganz neues Element in der Theologie. Gelehrte wollten theologische Einsichten korrekt ausdrücken, ohne aber die absolute Einfachheit Gottes zu verletzen(67). Dennoch musste laut Flasch dieses neue Selbstverständnis innerhalb einer geschlossenen theologischen Zivilisation zu Konflikten führen(68).Schließlich legalisierte die Artistenfakultät 1252 das Studium der naturphilosophischen Schriften des Aristoteles, obwohl das Papsttum mit einigen Verboten, die im nächsten Teilkapitel beschrieben werden, diese Entwicklung vermeiden wollte. Am 19. März 1255 wurde eine Neuordnung der Studien vorgenommen und alle bekannten Werke des Aristoteles als Unterrichtsprogramm festgelegt(69). Dies war kein unbekanntes Vorlesungsprogramm mehr, sondern nur die offizielle Anerkennung der bestehenden Situation. Bis 1265 folgte der Ausbau der aristotelischen Studien, wobei man die Widersprüche zum Christentum harmonisierte(70). Für den Umgang und die Verarbeitung des Aristoteles in der Theologie setzten sich die Bettelorden zunächst gemeinsam ein. Mit der Zeit entfernten sich die Franziskaner und Dominikaner voneinander(71). Es gab Differenzen in den Anschauungen zwischen Bonaventura und Aquin. Da man im Zuge des tiefgreifenden Streits zwischen den Pariser Professoren aus dem Weltklerus und dem Bettelorden gemeinsam angegriffen wurde, verzichtete man aber auf eine Austragung interner Gegensätze. Von 1252 bis 1266 wurde gestritten, ob Mitglieder der neuen Bettelorden überhaupt eine Lehrberechtigung in Paris erhalten sollten. Wegen ihrer Öffnung zur Philosophie wurden sie der Häresie bezichtigt(72).Von 1268 bis 1277 zeichneten sich die Konfliktlinien zwischen den rivalisierenden Gruppen ganz klar ab: Die aufrührerische Partei des radikalen Aristotelismus mit Siger von Brabant und die theologische Fakultät, bestehend aus Weltklerus und Franziskanern. Es ging um die Verteidigung der christlichen Weisheit gegen die heidnische Weisheit und die Ansprüche des weltlichen Wissens(73). Zwischen diesen beiden extremen Gruppen stand Thomas von Aquin, der seine eigene Auslegung des Aristotelismus von Siger abgrenzen wollte, dessen Ansichten er als häretisch und mit dem Christentum unvereinbar bezeichnete(74). Die Begeisterung für die Philosophie löste nach 1265 immer heftigeren Widerstand aus. Besonders deutlich wurde er von Bonaventura formuliert. Dieser war zwar seit 1257 nicht mehr in Paris, aber als Oberhaupt der Franziskaner an der Situation in Paris interessiert. Er ging zum Angriff über und hielt 1267 und 1268 öffentliche Vorträge, in denen er die neuen philosophischen Entwicklungen nicht zuletzt aufgrund der krassen Irrlehren, die im Vorfeld der Verurteilungen von 1270 und 1277 an der Universität kursierten,(75) scharf kritisierte.Es gab auch philosophiefreundliche Beobachter, wie Aegidius Romanus, die eine Bedrohung der Christenheit durch aristotelische Sichtweisen, die eine Verneinung der Schöpfungslehre vornahmen, sahen(76). Um 1270 lagen von 3 Seiten heftige Anklagen gegen verbreitete philosophische Häresien vor: Zu einem griff Bonaventura die Übernahme heidnischen Denkens an, Thomas von Aquin wandte sich gegen Siger und Aegidius Romanus sichtete den philosophischen Traditionsbestand, indem er 95 Irrlehren auflistete. Eine Verurteilung lag sozusagen in der Luft. Nach dieser intellektuellen Vorbereitung verurteilte der Pariser Bischof 1270 13 philosophische Thesen, die sich inhaltlich daran anlehnten. Allerdings umgingen geschulte Köpfe die Verurteilung geschickt und die Universität kam durch dieses Verbot nicht zur Ruhe(77). Dies war also die Ausgangsposition an der Pariser Universität, aus welcher heraus der Bischof von Paris seine Verurteilung von 1277 vollzog.

    3.2 Umgang der Kirche mit den neuen Herausforderungen

    In diesem Teilkapitel sollen die Reaktionen der katholischen Kirche hinsichtlich der beschriebenen aristotelischen Herauforderungen in Paris dargestellt werden. Dabei zeigt sich, dass schon frühzeitig seitens der Kirche versucht wurde, noch bevor die Universität in Paris richtig etabliert war, mit Verboten neuartige und häresieverdächtige Lehren einzudämmen.Schon 1206 wurde Amalrich von Bene wegen theologischer Irrtümer beschuldigt und verurteilt. Da sich seine Lehre rasch verbreitete, lies die Kirche ihre Anhänger, die Amalrikaner, verfolgen und verurteilen. Die Theologiemagister arbeiteten dabei eng mit dem Bischof von Paris zusammen(78). Das erste Verbot der aristotelischen Schriften „libri naturales“ und seines Werkes „Über die Seele“ erfolgte 1210 in Paris durch die kirchlichen Behörden(79). Wenig später folgte eine Bestätigung in Form des oben beschriebenen Statutes von 1215. Da der Verantwortliche dieser Bestimmungen, Papstlegat de Courçon, selbst an der theologischen Fakultät in Paris studiert hatte, deutet vieles darauf hin, dass die Verbote von 1210 und 1215 stark von dort mitbestimmt wurden(80). Seit Papst Innozenz III. wurde zudem der Status eines Legaten sehr gestärkt und definiert, dass dieser nicht nur gleich wie der Papst handelt, sondern als Stellvertreter Christi gilt(81). Durch die beiden genannten Aspekte, hatten diese ersten Verbotsbestimmungen besonders viel Gewicht. Allerdings konnten diese disziplinarischen Maßnahmen nicht sehr viel bewirken.So gab es 1228 durch Papst Gregor IX. einen weiteren Eingriff gegen das Studium der Naturphilosophie. Er wandte sich mit einer Richtlinie an die Magister der Theologie in Paris. Darin lies er die Sorge verlauten, dass die Theologie von der Philosophie zu stark beherrscht wird. Zunächst bestätigte der Papst in seinem Schreiben, dass die Theologiemagister jeder Fakultät vorstehen dürfen, um die Wahrheit Gottes zu verkünden und seine Geistesherrschaft in der Welt zu verbreiten. Ihm kam es aber darauf an, dass die Theologen nicht vom Weg des richtigen Handelns abkommen(82). Weiter lehnte er die Naturphilosophie von Aristoteles ab und versuchte ihre schlechte und verfälschende Wirkung klarzumachen. Denn er bemängelte, dass die göttliche Wahrheit durch die Vermischung mit den philosophischen Lehren ihren eigentlichen Sinn verliert. Dadurch würde man nichts mehr von der reinen Lehre verstehen(83). Außerdem könnte man mit dem Hilfsmittel Wissenschaft die Weisheit Gottes nicht erfassen und begreifen. Nach seiner Meinung beschränkten die althergebrachten Bestimmungen von Aristoteles die göttliche Weisheit und zwangen die Magister, diesen irdischen Lehren zu dienen(84).Der Papst sprach dabei in einer sehr drastischen Sprache, welche die Theologen, die sich mit den neuen Lehren beschäftigt haben, scharf verurteilt. Sie hätten sich falsches Wissen angeeignet und ihre Klugheit beschränkt. Er bezeichnete sie als Bestechliche, die trügerische Worte benutzen und mit ihren Lippen Schlangengift übertragen(85).Es gab Theologen, die Gregors Sorgen teilten, während andere Magister Paris verließen. Der Papst beschuldigte den Bischof von Paris, den Konflikt mit den Magistern verursacht zu haben. 1231 wiederholte der Papst in seiner Bulle „Parens scientiarum“ das Verbot der „libri naturales“. Er begnadigte zwar Magister und Studenten, die wegen ihrer Benutzung verurteilt wurden, bestätigte aber, dass die Pariser Magister das Verbot, die Bücher der aristotelischen Schriften zu benutzen, einhalten sollten(86). Es waren nur solche Schriften erlaubt, die von jedem Verdacht gereinigt waren(87). Die Bulle war somit eine ganz klare Bestätigung des Verbotes zur Beschäftigung mit den aristotelischen Schriften.Das Teilkapitel zeigt, dass man sich seitens des Papsttums der entstehenden Gefahr durch Aristoteles genau bewusst war. Die Päpste versuchten, aktiv gegenzusteuern und hofften, sich mit einigen Richtlinien von den neuen Lehren befreien zu können. Die Entwicklung war jedoch nicht aufzuhalten und nach einer kurzen Ruhepause waren die Aristoteles-Verbote überholt(88). So entwickelte sich schließlich ein Szenario, welches in der Verurteilung von 1277 mündete. Weitere Einzelheiten über den Verlauf bis dahin liefert das nächste Kapitel.

    4 Verhältnis zwischen Universität, Ortsbischof und Kurie

    Hinsichtlich der Beantwortung der Leitthesen ist es nötig, in diesem Teilkapitel die Entwicklung des Verhältnisses von Ortsbischof, Universität und Kurie im Umgang mit Verbotsverfahren gegenüber den beschriebenen philosophischen Strömungen näher zu beleuchten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Verhältnis von Ortsbischof und Papst gelegt. Inwiefern sich dieses im Hinblick auf die Verurteilung von 1277 entwickelt hat, soll im zweiten Teilkapitel herausgearbeitet werden.

    4.1 Entwicklung des Verhältnisses bei Verbotsverfahren

    Um unerwünschte Lehrmeinungen widerlegen und in die Schranken weisen zu können, wurde schon zu Beginn des 13. Jahrhunderts eine Vorgehensweise entwickelt, auf die man sowohl seitens der Universität, als auch des Papsttums zurückgreifen sollte. Es war das Verfahren der Erstellung von Irrtumslisten, mit dessen Hilfe man Strafverfahren einleitete. Die Pariser Magister stellten bei den Verfahren einer Liste von Irrtümern der Wahrheit entsprechende Aussagen entgegen(89).In der Forschung wurde immer wieder diskutiert, wie stark das Papsttum in verschiedenen Phasen auf die Verbotsverfahren Einfluss genommen hat. Nach Untersuchungen von Miethke handelten die Kräfte Papst, Ortsbischof und Universität zu Beginn des 13. Jahrhunderts noch jeweils selbstständig(90). Die Aktivitäten der Magister an der Universität verloren nur dann ihre Selbständigkeit, wenn es sich um einen besonders schweren Fall handelte, der auch von Interesse für den Papst war. So folgte man der Gewohnheit von altkirchlichen Synoden und die Versammlung der Magister postulierte für sich die höchste Autorität(91).Die Verurteilungen waren eher weniger wirksam, weil aus Miethke’s Sicht das freiwillige Zusammenspiel von Papst, Bischof und Universität keine Maßstäbe setzen konnte(92). Zumindest konnte der von 1210 bis 1215 entstehende Konflikt zwischen der Artistenfakultät und der theologischen Fakultät durch die beschriebenen Reaktionen der Kurie ab 1230 abgemildert werden. Man kann hier von klaren Eingriffen und Vorgaben reden, durch die man für einige Zeit geordnete Verhältnisse schuf. Allerdings konnte man die Beschäftigung mit Aristoteles nicht unterbinden und um 1260 flammten die Konflikte endgültig wieder auf(93).Einen weiteren Schritt hielt man schon 1247 für nötig, als es durch den Papstlegaten Odo von Chateauroux zu einer weiteren Verurteilung, welche eine Vermischung von Theologie und Logik betraf, kam. Alles sollte der Theologie untergeordnet werden(94). Spätestens ab den 1260ern kam verstärkt ein Eingreifen des Papstes in die Lehrstreitigkeiten und Debatten von Paris zum Tragen. Über seine Legaten bestimmte der Papst inzwischen sowohl die wesentlichen organisatorischen, als auch inhaltlich-doktrinären Formen der Universität. Da diese sich als Stellvertreter Christi sehen konnten, besaßen ihre Entscheidungen den höchsten autoritativen Anspruch(95). Der Papst nahm so im Kampf gegen unerwünschte Doktrinen seine Kompetenz wahr, fällte seine Entscheidungen in den Prozessen wieder selbst und bediente sich dem in Paris gebräuchlichen Mittel der Irrtumsliste(96). Seit 1275 schaltete sich der Legat Simon de Brion verstärkt in die theologisch-philosophischen Auseinandersetzungen ein. Noch im selben Jahr mussten sich die Magister versammeln, um im Auftrag des Legaten und des Bischofs einige Artikel zu untersuchen. Die Magisterversammlung wurde vom Legaten genutzt, um so viele Theologen wie möglich zu beeinflussen(97).Im Laufe des 13. Jahrhunderts steigerte so das Papsttum sein Engagement für die Angelegenheiten der Universität in Paris immer mehr. Man sah die Kontrolle einer so zentralen Institution der Lehre als zu wichtig an, als dass man dem Lehrkörper zu viele Freiheiten gelassen hätte(98). Ebenfalls schränkte man gleichzeitig den Wirkungsbereich des Bischofs im Umgang mit den Verbotsverfahren ein, weil man ihm die Bewältigung der Situation nicht überlassen wollte.

    4.2 Die Verurteilung von 1277 als Höhepunkt der Autoritätenkonflikte

    Dieses Unterkapitel als eines der Hauptbestandteile der Ausarbeitung soll Aufschluss darüber geben, ob die Verurteilung von 1277 ein Höhepunkt in der Auseinandersetzung zwischen Papst und Ortsbischof war. Aufgrund der schon beschriebenen Vorgeschichte an der Pariser Universität sprach der Ortsbischof von Paris erstmals 1270 eine Verurteilung aus, die allerdings keine größere Wirkung erzielte. Dies sollte sich mit der Verurteilung von 1277 grundlegend ändern. Hierbei hat der Bischof Étienne Tempier zum großen Schlag ausgeholt, was auch Einfluss auf sein Verhältnis zum Papst haben sollte.In der Forschung ist die Meinung darüber zweigeteilt. Ebenso wie die Leitthese in der Einleitung ist für Miethke die Sache klar: Der Bischof hat die Verurteilung dazu genutzt, sich zu profilieren und seine besondere Autorität aufzuzeigen. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, seine Autonomie gegenüber dem Papst zu demonstrieren und erst in zweiter Linie, um zum Schlag gegenüber den radikalen Philosophen auszuholen. Andere Autoren, wie z.B. Kurt Flasch, halten dem entgegen, dass der Bischof nicht gegen den Willen des Papstes gehandelt, sondern vielmehr eine ihm aufgetragene Zensur, schnell und energisch umgesetzt hat. Im folgenden Abschnitt sollen nun einige Argumente, die für eine der beiden Meinungen stehen, angeschaut werden, um daraus Rückschlüsse auf das Verhältnis von Ortsbischof und Papst zu ziehen. Man kann für eine genauere Untersuchung vor allem das Verurteilungsdekret des Bischofs, die verurteilten Thesen und einen Brief(99) des Papstes Johannes XXI. an den Bischof im Vorfeld der Verurteilung heranziehen.Zunächst muss man festhalten, dass es sowohl dem Bischof, als auch dem Papst wichtig war, an der Universität endgültig für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Beides sah man durch vielfältig kursierende philosophische Lehrmeinungen empfindlich gestört. Anfang 1277 forderte der Papst den Bischof konkret auf, nach Irrlehren zu fahnden, als er in einem Brief seine Sorge über quidam errors in prejudicium ejusdem fidei de novo pullulasse dicuntur in Paris ausdrückte, wo sich der Ursprung der lebendigen Weisheit befindet Parisius, ubi fons vivus sapientie salutaris habundanter(100). Die Ausdrucksweise zeigt, dass es sich für den Papst um eine sehr wichtige Sache handelte.Auffällig ist, dass laut Miethke nur 6 Wochen zwischen den päpstlichen Anweisungen und Tempier’s Verurteilung vergingen. Entweder muss die Zusammenstellung der angeklagten Artikel seiner Meinung nach sehr hastig entstanden sein, was sich in den Wiederholungen, Widersprüchen und einer allgemeinen Unordnung der Thesenliste zeigt(101). Viel eher lässt sich aber vermuten, dass Tempier schon längst die Verurteilung vorbereitete, als er den päpstlichen Brief bekam. Dies ist deshalb wahrscheinlicher, da die Postwege zu jener Zeit sehr viel Zeit beanspruchten. Es spricht also einiges dafür, dass es dem Bischof weniger um den Inhalt der Thesen ging, sondern viel mehr um eine schnelle und tatkräftige Vollstreckung in seinem Namen.Laut Kurt Flasch(102) weist Tempier’s Liste zwar einige Zufälligkeiten und Unklarheiten auf, ist aber nicht in solchem Maße ungegliedert, wie andere wichtige Forscher der Philosophie des 13. Jahrhunderts behaupten. Für den Bischof war die Mischung von Ordnung und Zufall des Dokuments tolerabel. Er konnte dabei auf längst vorhandene Listen mit auffälligen Thesen zurückgreifen. Bei ihrer Zusammenstellung wurde er von einer Kommission mit Theologiemagistern beraten. Laut Flasch selbst bestanden aber bei Zeitgenossen teilweise ernsthafte Einwände gegen das Verurteilungsdokument. Zum Beispiel wurde kritisiert, dass die Aufnahme einiger verdächtiger Theorien auf die verurteilte Thesenliste, welche eine Diskussion unter Gelehrten verlangt hätten, einfach autoritär entschieden wurde. Andere Thesen wurden nur auf die Liste genommen, weil Personen aus nächster Umgebung des Bischofs darauf drängten(103).Ein kräftiges Argument für ein eigenmächtiges Vorgehen des Bischofs kommt ebenfalls von Flasch selbst. So schickte er das Ergebnis der Beratungen nicht zu weiteren Untersuchungen nach Rom, sondern sprach gleich die Verurteilung der Thesen aus(104). Dem Papst war zwar an einer schnellen Verurteilung gelegen, aber eine Verurteilung unter eigener Regie des Bischofs und ohne weitere Absprachen war nicht in seinem Sinn. Dies zeigt eine nähere Betrachtung des Briefes auf, worin er am Ende die Bitte äußerte, ihm die Ergebnisse so schnell wie möglich zu übermitteln conscripta fideliter nobis per tuum nuntium transmittere quamcitius non omittas(105). Gleichzeitig gab er dem Bischof den Auftrag, sorgfältig zu überprüfen, von wo und von wem diese Irrtümer ausgehen(106). Er war also daran interessiert, genau in die Sache eingebunden zu werden und wollte kein übertriebenes und unkoordiniertes Vorgehen des Bischofs.Bestätigt wird die geringe Koordination zwischen Bischof und Papst dadurch, dass im Verurteilungsdekret nie vom Papst und seinem Legaten die Rede ist. Der Bischof erwähnte an keiner Stelle, dass er nach päpstlicher Anweisung handelt(107). Daraus könnte man das Selbstverständnis des Bischofs ableiten, vorwiegend allein für diesen sehr wichtigen Schritt verantwortlich sein und seine Autorität für die Universität unterstreichen zu wollen. Dazu passt, dass der Bischof ein sehr hartes Strafmaß ansetzte, um den Irrlehren an der Universität endgültig ein Ende zu setzen: „Wir verwerfen es ganz und gar und exkommunizieren alle, die die genannten Irrlehren oder eine von ihnen lehren oder die sich herausnehmen, sie zu verteidigen oder irgendwie aufrechtzuerhalten, ebenso ihre Hörer, wenn sie sich nicht innerhalb von sieben Tagen … selbst anzeigen.“(108) Er drohte also nicht nur mit dem Entzug der Lehrerlaubnis, sondern sofort mit Exkommunikation. Eine Rücksprache mit dem Papst hielt er trotz dieses beträchtlichen Eingriffs nicht für notwendig.Dem entgegen argumentiert Tewes(109), dass der Bischof aber weder eigenmächtig noch widerrechtlich vorgegangen ist. Die Verurteilung der Lehrsätze von 1277 hatten ihren Ursprung nicht in Bischof Tempier, sondern müssen auch nach den Ausführungen im letzten Teilkapitel maßgeblich auf den Einfluss des Kardinallegaten de Brion zurückgeführt werden. Dieser hätte ein unabhängiges Handeln des Bischofs nicht geduldet. Bei der Untersuchung der häretischen Thesen kooperierten beide und waren kurz vor der Verurteilung auch inhaltlich in wesentlichen Punkten einig. „Die Verurteilung der 219 Thesen waren ein dringend notwendig gewordener Schritt, um wieder eine Einheit an der Pariser Artistenfakultät herzustellen und um so zugleich eine Ausweitung bestehender Häresien zu vermeiden.“(110) Der Bischof von Paris handelte also als Delegierter der höchsten Instanzen des über ihm stehenden Papstes und seines Legaten.Das Urteil musste weitestgehend im Sinne des Papstes gewesen sein, was die folgenden Ausführungen zeigen: So war der Ursprung der Verurteilung ein ganz klarer Konflikt zwischen den konservativen Theologen und den radikalen Philosophen, die zwei völlig konträre Wahrheiten darstellten. „Das Dekret ist zuerst die Reaktion der Männer der Kirche gegen die neue Gefahr des Heidentums.“(111) Die Verurteilung war ein Akt der Verteidigung seitens der theologischen Fakultät gegen den ständig steigenden Einfluss der Philosophie an der Artistenfakultät. Dass die Theologie und vor allem die Lehren des Christentums in ihren Grundfesten erschüttert wurden, zeigen wenige Beispiele der verurteilten Thesenliste. Eine kleine Auswahl soll an dieser Stelle genügen. Schon These 1 spricht eine deutliche Sprache: „Quod Deus non est trinus et unus, quoniam trinitas non stat cum summa simplicitate.“(112) Sie stammt aus dem Buch der Metaphysik des Aristoteles, wonach das erste Wesen von höchster Einfachheit sein muss und es in ihm keine Zusammensetzung geben kann. Die These formuliert den Widerspruch der philosophischen Gotteslehre zur kirchlichen Trinitätslehre. In These 23 wird die augustinische Gnadenlehre abgelehnt: „Quod dicere Deum dare felicitatem uni, et non alii, est sine ratione et figmentum.“(113) Die Glückseligkeit entfaltet nach Aristoteles die menschliche Natur und kann somit nicht willkürlich verschenkt oder verweigert werden.Tempier hatte aufgrund dieser Behauptungen keine andere Wahl, als mit Schärfe dagegen vorzugehen. Die Problematik bringt der Bischof in folgender Passage seines Verurteilungsdekrets zum Ausdruck: „Sie sagen nämlich, diese Irrlehren seien wahr im Sinne der Philosophie, aber nicht im Sinne des christlichen Glaubens, als gebe es zwei gegensätzliche Wahrheiten und als stehe gegen die Wahrheit der Heiligen Schrift die Wahrheit in den Schriften der gottverworfenen Heiden (…).“(114) Der Bischof bekämpfte zudem die Aristoteles-Erklärer seiner Fakultät als Befürworter einer neuen Wert- und Lebensordnung, was These 150 deutlich macht: „Quod homo non debet esse contentus auctoristate ad habendum certitudinem alicujus questionis.“(115) Dadurch könnte er auch seine eigene Autorität in Gefahr gesehen haben.Allerdings lässt sich laut Forschungsarbeiten für viele andere Thesen kein Beleg bei der Artistenfakultät finden(116). Dies zeigt, dass trotz aller Anschuldigungen nicht immer geklärt war, woher einzelne Thesen ihren Ursprung genommen hatten und ob sie für eine Verurteilung überhaupt relevant waren. „Je radikaler die verurteilten Thesen sind, umso weniger gelingt der exakte Nachweis der Quelle.“(117) Man kann in manchen Fällen von einer Zuspitzung durch die Zensoren ausgehen, gerade bei Thesen, die über eine schulmäßige Benutzung von Averroes hinausgingen(118).Nur 79 Thesen kann man eindeutig mit Siger von Brabant und Boethius von Dacia, die als prominenteste Ziele der Verurteilung galten, zuordnen(119). Zudem gab es in den Schriften von Siger nicht einmal eine Lehre von der doppelten Wahrheit, wie von seinen Gegnern und Tempier unterstellt wurde. Er war lediglich der Meinung, „dass gewisse philosophische Schlussfolgerungen auf rationaler Ebene unvermeidbar sind, obwohl sie den Aussagen des Glaubens entgegenstehen, die allein wahr sind.“(120) Nach Siger stand die Wahrheit auf Seiten der Offenbarung, wenn es zum Konflikt mit einer philosophischen Ansicht kam.Es ging soweit, dass Tempier sogar einige charakteristische Lehren des Thomas von Aquin als gefährliche Irrtümer abgestempelt und verurteilt hat(121). Ob der Bischof aber besonders rücksichtslos vorging und nur darauf aus war, seine Autorität in besonderem Maße zu zeigen, ist fraglich. Er wollte lediglich für jene eine Strafe aussprechen, die die verurteilten Thesen in der Artistenfakultät verbreiteten. In den meisten Fällen handelte es sich nicht um eigene Ansichten einzelner Personen(122). Dies kann man auch aus dem Verurteilungsdekret des Bischofs herausfiltern: „Berichte vertrauenswürdiger Personen haben uns zur Kenntnis gebracht, dass einige Lehrer der freien Künste zu Paris die Grenzen ihrer eigenen Fakultät überschreiten und es wagen, die offensichtlichen verabscheuungswürdigen Irrlehren (…), als an der Universität behandlungswürdige Probleme abzuhandeln (…).“(123)Die Auswirkungen der Verurteilung von 1277 zeigen allerdings wiederum, dass ein Bruch zwischen Ortsbischof und Papst unübersehbar war. Die versuchte Grenzüberschreitung seitens des Ortsbischofs gegenüber dem Papst sollte nach den Ausführungen von Miethke als nicht gerade positiv für ihn ausfallen. Der Bischof hatte sicher gehofft, dass er durch die Nutzung von Magisterversammlungen selbstständig Untersuchungen und Verurteilungen durchführen konnte. Der Papst sollte für die Zukunft die Wiederholung solcher Alleingänge verhindern(124). Dem Bischof wurde nahegelegt, sich um diese Lehrmeinungen nicht mehr zu kümmern, bis er eine schriftliche Weisung durch die Kurie erhält. Die Magisterversammlung konnte ihre Autorität außerhalb der Universität nur mit Hilfe des Bischofs, eines Legaten oder der Kurie zur Geltung bringen. Der Bischof konnte also, wenn ihm Urteile verboten waren, dieses Instrument nicht mehr nutzen. Die Entwicklung ging dahin, dass der Ortsbischof dem immer mächtiger werdenden Papst gegenüber seine Lehrkompetenz verlor. Der Adressat der Magisterversammlung war so mehr und mehr der Papst.

    5 Schluss

    Wenn man versucht, die erste Leitthese zu beantworten, wird deutlich, dass das Papsttum schon in der Gründungsphase der Pariser Universität eindeutige Schritte unternommen hat, den Einfluss des Ortsbischofs auf diese einzugrenzen. Man hat in der Tat die Autonomie des Lehrkörpers gegenüber Bischof und Kanzler immer wieder gestärkt. Dies geht eindeutig aus der Untersuchung der Quellen von 1215 und 1231 im Hauptteil der Ausarbeitung hervor.Innozenz III. und seine Nachfolger haben alles getan, Paris zum Zentrum der Theologie zu machen, was nicht zuletzt ihre Sorge um die Reinheit der Lehre begründete. Paris war als Hauptstadt der Wissenschaften in Europa sehr wichtig für die Päpste(125). Man kann somit laut Tewes feststellen, dass „die Pariser Universität stärker als jede andere von den Päpsten geformt, geprägt und kontrolliert worden ist.“(126) Es trifft also wie in der Leitthese postuliert zu, dass man die gebotene Doppelfunktion der Universität eindeutig ausnutzen wollte.Die Ausarbeitung unterstreicht folgenden Sachverhalt: Unter Papst Innozenz III. entwickelte sich das Papsttum zu einer Institution der höchsten kirchlichen Weltherrschaft. „Innozenz ersetzte intensiver als seine Vorgänger den Titel vicarius beati petri durch vicarius christi und betonte damit den Umfang seiner Amtsgewalt.“(127) Deshalb sah er sich wohl mehr als seine Vorgänger berechtigt, vermehrt in die Angelegenheiten der Ortskirchen einzugreifen. Die Tatsache, dass er seinen Legaten de Courçon auf die Pariser Universität ansetzte, bestätigt diese Aussage. Daraus lässt sich ableiten, dass das Papsttum die Vorgänge an der Universität in Paris stark mitbestimmte und den Freiheiten des Lehrkörpers Grenzen gesetzt hat. Da sich die kirchliche Hierarchie häufig aus dem Kreis der Pariser Professoren rekrutierte, überblickte man die Entwicklung der Artistenfakultät recht gut(128). Die These, dass man den Umgang mit der Aristotelesrezeption weitgehend dem Universitätslehrkörper überließ, muss also abgeschwächt werden. Es war so, dass man in den Richtlinien von 1228 und 1231 eindeutig Stellung gegen häresieverdächtige philosophische Strömungen Stellung genommen hat.Vielmehr lässt sich der Schluss ziehen, dass man seitens des Papsttums versucht hat, die lehrenden Magister auf seine Seite zu ziehen, indem man ihnen eine große Selbstständigkeit zugestand und sie gegenüber dem Bischof und dem Kanzler mit einigen Rechten ausstattete. Diese Vorgehensweise, welche eine Mischung aus Strenge und relativ großer Freiheit des Lehrkörpers gegenüber dem Ortsbischof vorsah, war allerdings nicht gerade erfolgreich. Dies zeigt die Tatsache, dass Mitte der 1250er die Beschäftigung mit Aristoteles an der Artistenfakultät in Paris als offizielles Lehrprogramm festgesetzt wurde. Letztlich wurde man gezwungen, wie bei der Verurteilung von 1277 zu härteren Maßnahmen zu greifen. Gleichzeitig verschärfte sich das Verhältnis zum Ortsbischof.Bei der Beantwortung der zweiten Leitthese kommt man nach den Ausführungen aus dem letzten Teilkapitel ebenfalls zu einem zweigeteilten Ergebnis. Zum einen wird ganz klar deutlich, dass der Bischof im Interesse der Kurie gehandelt hat. Es gab einen päpstlichen Auftrag, unerwünschte philosophische Lehrmeinungen zu unterbinden. Dieses Bestreben wird schon durch die päpstlichen Eingriffe von 1228 und 1231 deutlich. Es hat dabei in erster Linie eine Kooperation mit dem päpstlichen Legaten statt gefunden, der die Anweisung hatte, in Paris für Ordnung zu sorgen. Welchen Einfluss der Papst dabei hatte, lasst sich nicht genau sagen, da er relativ weit weg vom Geschehen war.Die Ausführung der Verurteilung lag allein beim Bischof, nicht zuletzt weil es sich um einen örtlichen Vorfall handelte. Dass die Universität Paris für das Papsttum natürlich eine sehr wichtige Stellung einnahm, wurde in der Ausarbeitung bisher eingehend herausgearbeitet. Die Vorgehensweise bei der Verurteilung lässt aufgrund einiger Hinweise im vorigen Teilkapitel darauf schließen, dass der Bischof seine Macht mit Hilfe des Vorfalls stärken wollte. Dies wird durch sein sehr radikales Vorgehen ersichtlich, was sich dadurch zeigt, dass auch einige Thesen mit dem gemäßigten Thomas von Aquin in Zusammenhang gebracht wurden(129). Außerdem machen die Quellen klar, dass dem Bischof eine Kooperation mit dem Papst nicht so wichtig war, was eine gewollte Abgrenzung zum Papsttum aufzeigt.Die brisante Situation bot also dem Ortsbischof zum einen die Gelegenheit, sich zu profilieren und als Hüter der christlichen Werte Stärke zu zeigen. Diese Chance wollte er nutzen. Grund genug für das Papsttum zukünftig den Einfluss des Ortsbischofs auf die Universität deutlich zu beschränken, damit die Verurteilung dessen Stellung als Autorität nicht zu groß werden ließ. Es lässt sich aber zum anderen feststellen, dass die Verurteilung ein wichtiger Markstein mit großer Wirkung war und sowohl Bischof, als auch Papst prinzipiell die gleichen Ziele verfolgten.Für eine bessere Beurteilung der zweiten Leitthese, wäre etwas mehr Detailwissen über den Bischof Étienne Tempier nützlich und erforderlich gewesen. Zwar konnten beide Leitthesen nur teilweise bestätigt werden, aber es wurden eindeutige Ergebnisse herausgearbeitet. Dazu konnten die Quellen einige Anhaltspunkte bieten. Die brisante Situation an der Universität Paris ließ sich durch die vorhandene Literatur und Quellenlange sehr gut darstellen. Man kann letztendlich eine enorme Grenzerfahrung für die kirchlichen Autoritäten und europäischen Universitäten konstatieren. Das Papsttum sah am Ende keine Möglichkeit mehr auf harte Strafmaßnahmen und die Einschränkung der Freiheiten des Lehrkörpers zu verzichten.

    Fußzeilen

    1 Vgl. Flasch, Kurt: Aufklärung im Mittelalter? Die Verurteilung von 1277, S. 25.2 Ebd., S. 35.3 Vgl. Van Steenberghen, Fernand, Philosophie im dreizehnten Jahrhundert, S.18.4 Vgl. Fried, Johannes, Aufstieg aus dem Untergang, S. 156.5 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 24.6 Vgl. Vauchez, André (Hg.): Die Geschichte des Christentums, Bd. 5: Machtfülle des Papsttums, S. 874.7 Siehe Literaturverzeichnis.8 Denifle, Heinrich / Chatelain, Emile (Hg.): Chartularium Universitatis Parisiensis, Band 1.9 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 45.10 Ebd., S. 18.11 Ebd., S. 40.12 Vgl. Fried, Johannes, Aufstieg aus dem Untergang, S. 156.13 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 41.14 Ebd., S. 44.15 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 13.16 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 84 f.17 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 877.18 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 271.19 Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 878.20 Vgl. Andresen, Carl, Geschichte des Christentums, Bd.1: Frühmittelalter-Hochmittelalter, S.185.21 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 295.22 Speer, Andreas, Sapientia nostra. Zum Verhältnis philosophischer und theologischer Weißheit, S. 256.23 Vgl. Elders, Thomas von Aquin.24 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 31.25 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 308.26 Ebd., S. 20.27 Ebd., S. 37.28 Ebd., S. 375.29 Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 876.30 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 364.31 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 33.32 Ebd., S. 36.33 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 365.34 Ebd., S. 20.35 Ebd., S. 59.36 Ebd., S. 72.37 Vgl. Rüegg, Walter (Hg.): Geschichte der Universität in Europa, Band 1: Mittelalter, S. 179.38 Vgl. Andresen, Geschichte des Christentums, Bd.1, S.183.39 Vgl. Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 180.40 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 191.41 Ebd., S. 232.42 Vgl. Speer, Sapientia nostra, S. 258.43 Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 175.44 Vgl. Härting, Nikolaus, Die ersten Konflikte zwischen Universität von Paris und kirchlicher Lehrautorität, S. 38.45 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 873.46 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 80.47 Vgl. Härting, Nikolaus, Konflikte zwischen Universität Paris und kirchlicher Lehrautorität, S. 42.48 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 874.49 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 81.50 Ebd., S. 91.51 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 75.52 Vgl. Tewes, Götz-Rüdiger, Die päpstliche Kurie und die Lehre an der Pariser Universität, S. 862.53 Denifle: CUP, Bd. 1, Nr. 20, S. 78-79.54 Ebd.: Revocantes protinus ad cautelam dicto episcopo et suis firmiter inhibere curetis, ne ipsi seu quisquam eorum aliquas consimiles sententias generales in magistros aut scolares Parisienes audeant decetero sine Romani pontificis conscientia promulgare (…)55 Ebd., S. 87: Item faceres possunt magistri et scolares tam per se quam cum aliis obligationes et constitutiones fide vel pena vel juramento vallatas in hiis casibus, scilicet in interfectione vel mutilatione scolaris (…)56 Ebd.: Omnes qui contumaciter contra hec statute nostra venire presumpserint, nisi infra quindecim dies a die transgressionis coram universitate magistrorum suam curaverint emendare, legationis qua fungimur auctoritate vinculo excommunicationis innodavimus.57 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 863.58 Ebd., S. 874.59 Vgl. Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 174.60 Denifle: CUP, Bd. 1, Nr. 79, S. 136-139: Circa statum itaque scholarium et scolarum hec statuimus observanda, videlicet, quod quilibet cancellarius Parisiensis deinceps creandus coram episcopo vel de ipsius mandato in capitulo Parisiensi, vocatis ad hoc et presentibus pro Universitate scolarium duobus magistris in sua institutione jurabit, quod ad regimen theologie ac decretorum bona fide secundum conscientiam suam loco et tempore secundum statum civitatis et honorem ac honestatem facultatem ipsarum non nisi dignis licentiam largietur (…)61 Ebd.: Magistri vero theologie ac decretorum, quando incipient legere, prestabunt publice juramentum, quod super premissis fidele testimonium perhibebunt (…)62 Ebd.: Cancellarius quoque jurabit, quod consilia magistrorum in malum eorum nullatenus revelabit (…)63 Ebd.: Precipimus autem, ut Parisiensis episcopus sic delinquentium castiget excessus, quod scolarium servetur honestas (…)64 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 864.65 Vgl. Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 175.66 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 26.67 Vgl. Härting, Nikolaus, Konflikte zwischen Universität Paris und kirchlicher Lehrautorität, S. 58.68 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 28.69 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 356 f.70 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 30.71 Vgl. Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 178.72 Vgl. Miethke, Jürgen, Papst, Ortsbischof und Universität in den Pariser Theologenprozess des 13. Jh., S. 69.73 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 402.74 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 39.75 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 46 f.76 Edb., S. 48.77 Ebd., S. 51 f.78 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 873.79 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 27.80 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 79.81 Vgl. Vauchez, Geschichte des Christentums, Bd. 5, S. 865.82 Denifle: CUP, Bd. 1, Nr. 59, 114, Zeile 8-10: Et quidem theologicus intellectus quasi vir habet preesse cuilibet facultati, et quasi spiritus in carnem dominium exercere, ac eam in viam dirigere rectitudinis ne aberret (…)83 Ebd., Zeile 10-13: Denique qui verba celestis oraculi adulterina philosophorum doctrine commixtione a sui sensus molitur inflatus et nichil sciens puritate divertere inclinans eadem ad philosophicum intellecutum …84 Ebd., 115, Zeile 6-9: Cum enim theologiam secundum approbatas traditions sanctorum exponere debeant, et non carnalibus arimis, set Deo potentibus destruere omnem altitidinem extollentem se adversus scientiam Dei (…) omnem reducere intellectum, ipisi dotrinis variis et pregrinis abducti terrenis celeste, (…)85 Ebd., 114, Zeile 25-27: et sapient eatimmantes seipsos facti sunt stulti in reprobum sensum dati, abhominabiles et corrupti, agentes linguis suis dolose, ac sub labiis venenum aspidum deferentes (…)86 Vgl. Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 368 f.87 Denifle: CUP, Bd. 1, Nr. 79, 138.: Ad hec jubemus ut magistri artium (…) libris illis naturalibus, qui in Concilio provinciali ex certa causa prohibiti fuere, Parisius non utantur, quousque examinati fuerint et ab omni errorum suspitione purgati (…)88 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 29.89 Vgl. Rüegg, Geschichte der Universität in Europa, Bd.1, S. 371.90 Vgl. Miethke, Jürgen, Papst, Ortsbischof und Universität in den Pariser Theologenprozess, S. 59.91 Ebd., S. 64.92 Ebd., S. 61.93 Vgl. Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 99.94 Vgl. Miethke, Papst, Ortsbischof und Universität, S. 67.95 Vgl. Tewes, Päpstliche Kurie und Lehre in Paris, S. 866.96 Vgl. Miethke, Papst, Ortsbischof und Universität, S. 80.97 Ebd., S. 83.98 Vgl. Tewes, Päpstliche Kurie und Lehre in Paris, S. 868.99 Denifle: CUP, Bd. 1, Nr. 471.100 Ebd.101 Vgl. Miethke, Papst, Ortsbischof und Universität, S. 85.102 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 53 f.103 Ebd., S. 56.104 Ebd., S. 53.105 Denifle: CUP, Bd. 1, Nr. 471.106 Ebd.: Mandamus quatinus diligenter facias inspici vel inquiri a quibus personis et in quibus locis errors hujusmodi dicti sunt sive scripti (…)107 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 97.108 Ebd., S. 93.109 Vgl. Tewes, Päpstliche Kurie und Lehre in Paris, S. 868-871.110 Ebd., S. 871.111 Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 455.112 Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 99.113 Ebd., S. 119.114 Ebd., S. 93.115 Ebd., S. 137.116 Vgl. Leppin, Volker, Die Folgen der Pariser Lehrverurteilung von 1277, S. 284.117 Ebd., S. 285.118 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 70.119 Vgl. Thijssen, Johannes M., Censure and Heresy at the University of Paris, S. 51.120 Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 365.121 Ebd., S. 455.122 Vgl. Thijssen, Censure and Heresy in Paris, S. 51.123 Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 92.124 Vgl. Miethke, Papst, Ortsbischof und Universität, S. 87-92.125 Van Steenberghen, Philosophie 13. Jahrhundert, S. 80.126 Tewes, Päpstliche Kurie und Lehre in Paris, S. 860.127 Ebd., S. 861.128 Vgl. Flasch: Aufklärung im Mittelalter?, S. 28.129 Vgl. Thijssen, Censure and Heresy in Paris, S. 52.

    6 Quellen – und Literaturverzeichnis

    Quellen:

    • Denifle, Heinrich / Chatelain, Emile (Hg.): Chartularium Universitatis Parisiensis (4 Bde., Paris 1889-1897), Band 1, Paris 1889.
    • Flasch, Kurt, Aufklärung im Mittelalter? Die Verurteilung von 1277. Das Dokument des Bischofs von Paris. übersetzt und erklärt von Kurt Flasch (excerpta classica 6), Mainz 1989.

      Literatur:

      • Aertsen, Jan A. / Emery, Kent jr. / Speer, Andreas (Hg.): Nach der Verurteilung von 1277. Philosophie und Theologie an der Universität von Paris im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts. Studien und Texte, Berlin/New York 2001.
      • Andresen, Carl / Ritter, Adolf Martin, Geschichte des Christentums (2 Bde.), Band 1: Frühmittelalter-Hochmittelalter, Stuttgart, Berlin, Köln 1995.
      • Elders, L., Art. „Thomas von Aquin“, in: LexMA 8, Stuttgart 1999, Sp. 709-711.
      • Flasch, Kurt, Aufklärung im Mittelalter? Die Verurteilung von 1277. Das Dokument des Bischofs von Paris. übersetzt und erklärt von Kurt Flasch (excerpta classica 6), Mainz 1989.
      • Fried, Johannes, Aufstieg aus dem Untergang. Apokalyptisches Denken und die Entstehung der modernen Naturwissenschaft im Mittelalter, München 2001.
      • Härting, Nikolaus M., Die Ersten Konflikte zwischen der Universität von Paris und der kirchlichen Lehrautorität, in: Zimmermann, Albert (Hg.): Die Auseinandersetzungen an der Pariser Universität im XIII. Jahrhundert (Miscellanea mediaevalia 10), S. 38-51, Berlin 1976.
      • Leppin, Volker, Die Folgen der Pariser Lehrverurteilung von 1277 für das Selbstverständnis der Theologie, in: Aertsen, Jan A. (Hg.): Geistesleben im 13. Jahrhundert, 283-297, Berlin 2000.
      • Miethke, Jürgen, Papst, Ortsbischof und Universität in den Pariser Theologenprozess des 13. Jahrhunderts, in: Zimmermann, Albert (Hg.): Die Auseinandersetzungen an der Pariser Universität im XIII. Jahrhundert (Miscellanea mediaevalia 10), S. 52-93, Berlin 1976.
      • Rüegg, Walter (Hg.): Geschichte der Universität in Europa (4 Bde.), Band 1: Mittelalter, München 1993.
      • Speer, Andreas, Sapientia nostra. Zum Verhältnis philosophischer und theologischer Weißheit in den Pariser Debatten am Ende des 13. Jahrhunderts, in: Aertsen / Emery / Speer (Hg.): Nach der Verurteilung von 1277, S. 248-275, Berlin/New York 2001.
      • Tewes, Götz-Rüdiger, Die päpstliche Kurie und die Lehre an der Pariser Universität, in: Aertsen / Emery / Speer (Hg.): Nach der Verurteilung von 1277, S. 859-872, Berlin/New York 2001.
      • Thijssen, Johannes M., Censure and Heresy at the University of Paris. 1200-1400, Philadelphia 1998.
      • Van Steenberghen, Fernand, Philosophie im dreizehnten Jahrhundert, hg. von Max A. Roesle, München, Paderborn, Wien 1977.
      • Vauchez, André (Hg.): Die Geschichte des Christentums. Religion, Politik, Kultur Band 5: Machtfülle des Papsttums (1054-1274), Freiburg, Basel, Wien 1994.

Ein Kommentar:

  1. Ursula Buhrmann

    Es hat mich sehr begeistert, diese Hausarbeit/ diesen Artikel gefunden zu haben. Der Ausgangspunkt war eigentlich die Suche nach Informationen über „Die kleine Eiszeit“ in Europa.
    Mitte der 90-er Jahre habe ich eine Hauptseminararbeit zur „..thomistische(n) Unterscheidung zwischen curiositas und studiositas in der Summa Theologica (..)“ geschrieben. Ich erinnere mich noch gut an Kurt Flasch und Van Steenberghen …
    Und die Universitäten und disputationes … und Aristoteles.
    Leider konnte ich heute Abend nur bis Abschnitt 3.2. lesen, das wird aber fortgesetzt. Worauf ich mich sehr freue.

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