Gottesurteile

Grundlegendes über Gottesurteile

Gottesurteile (auch „Ordalien“ genannt) wurden durchgeführt, wenn man den vermeintlichen Täter nicht mit Beweisen überführen konnte. So ließ man eine "höhere Gewalt" über Schuld oder Unschuld entscheiden. Ein Gottesurteil konnte bspw. ein Zweikampf sein: Der Gewinner des Kampfes war im Recht und der Verlierer war schuldig. Es gab im Mittelalter aber noch einige andere solcher Gottesurteile oder Unschuldsproben – bspw. dann, wenn Schuld oder Unschuld von nur einer Person herausgefunden werden sollte: die Feuerprobe, die Wasserprobe, den geweihten Bissen, das Abendmahl, das Kreuzgericht und das Bahrrecht.

bild 13: bild gerichtlicher zweikampf im frühmittelalter

Abbildung 13: Ein gerichtlicher Zweikampf zwischen freien Männern entscheidet über Recht und Unrecht.

Inhalt

Anwendung der Gottesurteile

Wenn ein Laie (einer, der nicht zum geistlichen Stande gehörte) den andern eines Verbrechens beschuldigte, so ließ der Richter den Angeklagten rufen, und ihm die Anklage ins Gesicht wiederholen. "Du lügst", schrie dann der Angeklagte, wenn er die Tat nicht gestehen wollte. – Konnte er nicht überführt werden, so verordnete der Richter einen Zweikampf.

Wurde aber ein Weib oder ein Geistlicher angeklagt, oder waren sie selbst die Ankläger, so konnte natürlich nicht auf einen Zweikampf entschieden werden; denn die Frauen wollten, und die Geistlichen durften sich nicht schlagen. In solchen Fällen wurden daher andere Unschuldsproben veranstaltet, bei welchen die zarten Weiber immer viel schlimmer wegkamen, als die derben Mönche und Weltpriester. Sie mussten sich nämlich der Feuer oder Wasserprobe unterwerfen; die Geistlichen aber hatten ihre Unschuld bloß mit dem geweihten Bissen oder dem heiligen Abendmahle zu beweisen.

Die Feuerprobe

Wer die Feuerprobe zu bestehen hatte, der musste mit bloßen Füßen über glühende Pflugscharen schreiten, oder oft mit einem in Wachs getauchten Hemd durch flammendes Feuer gehen, oder sich feurige Kohlen auf die Brust legen lassen. Wurde er davon gebrannt, so war dies ein Beweis seiner Schuld; blieb er dagegen unversehrt so wurde er vor allem Volke für unschuldig erkannt.

Man sollte glauben, es habe niemand eine so gefährliche Probe unverletzt überstehen können; aber nein, es kamen viele Unschuldigeund Schuldige recht glücklich durch. Man wusste schon damals so gut, als heutigen Tages, geheime Mittel, sich auf kurze Zeit feuerfest zu machen, und manche Personen verlegten sich mehr darauf, als jetzt, weil sich viel damit verdienen ließ. Ich habe selbst Künstler gesehen, die glühende Stangen in die Hand nahmen, und sich die Füße in geschmolzenem Blei wuschen; dies beweist genug die Möglichkeit, sich wider die Wirkung des Feuers zu verwahren.

Die Wasserprobe

Die Wasserprobe war von doppelter Art, mit heißem oder mit kaltem Wasser. Bei jener musste der Angeklagte die bloße Hand in siedendes Wasser tauchen, und einige Augenblicke darin lassen. Sie wurde hierauf in einen kleinen Sack eingebunden, den man so sorgsam versiegelte, dass an der kranken Hand nichts gemacht werden konnte.

Nach drei Tagen wurde der Sack vor Zeugen geöffnet, und die Hand untersucht. War sie unbeschädigt geblieben, so wurde die Person für unschuldig erklärt; im andern Falle aber erkannte man sie für strafbar.

Die Probe mit kaltem Wasser war nicht so gefährlich. Es wurde nämlich die angeklagte Person gebunden auf einen Teich oder einen Fluss gelegt. Sank sie unter, so galt das für einen Beweis ihrer Unschuld, und man zog sie schnell wieder herauf; schwamm sie aber oben, so wurde sie als Schuldig verurteilt. Vermutlich werden zehn gegen einen gesunken, und also losgesprochen worden sein. Dieser Prüfung mussten sich gemeiniglich die angeblichen Hexen unterwerfen, deswegen nannte man sie auch die Hexenprobe.

Holzstich von 1513: Ein Beschuldigter wird zur Wasserprobe gefesselt unter Wasser gedrückt.

Bild: Wasserprobe. Der Beweispflichtige wurde an einem Seil in Wasser getränkt. Ging er unter, so wurde er für unschuldig erklärt. Dann wurde er mit dem Seil wieder heraufgezogen. Schwamm er aber an der Wasseroberfläche, so wurde er für schuldig erklärt. Ein Geistlicher überwacht das Gottesurteil.

Der Geweihte Bissen

Den geweihten Bissen schob ein Geistlicher dem Angeklagten unter vielen Verwünschungen in den Mund, der Mensch sollte an diesem Bissen ersticken, es sollten ihn Krankheiten, Schmerzen und Tod treffen, wenn er die Tat, derer man ihn bezüchtigte, wirklich begangen habe. Ging nun der Bissen leicht hinab, und erfolgte nichts darauf, so war die Unschuld klar. – Man wird aber nicht ermangelt haben, ihn auch bisweilen zu vergiften, wenn man einem solchen Menschen nicht wohlwollte.

Dieser und der Abendmahlsprobe unterwarf man normalerweise die Geistlichen, weil sie keine Lust hatten, wie die Frauen, über glühende Pflugscharen zu gehen, oder ihre Hände in siedendes Wasser zu tauchen. Man glaubte stattdessen, sie würden ganz gewiss an der Hostie, wie an dem geweihten Bissen, erkranken oder sterben, wenn sie dieselben mit dem Bewusstsein ihrer Schuld aßen.

Das Kreuzgericht

Beim Kreuzgericht mussten sich der Ankläger und der Beklagte mit ausgestreckten Armen an ein Kreuz stellen. Wer die Arme zuerst sinken ließ, der hatte Unrecht. – Hier wird meistens der Stärkere über den Schwächeren gesiegt haben. Bzw. derjenige, dessen Muskeln besser durchblutet wurden – und das waren Menschen mit weniger Muskeln.

Das Bahrrecht

Das Bahrrecht trat ein, wenn ein Mensch getötet worden war, und der Täter ausgemittelt werden sollte. Derjenige, der in Verdacht stand, musste sich dem Ermordeten, der auf einer Bahre lag, nähern, und die Wunde, oder auch nur den Leichnam mit der Hand berühren, und dabei seine Unschuld beteuern. Fing nun die Wunde an zu bluten, oder trat der Leiche Schaum an den Mund, oder bewegte sie gar ein Glied, so war die Tat so gut wie erwiesen. Dass aber so etwas aus ganz natürlichen Ursachen geschehe, ist nicht unmöglich. Zum Glück wurde damals bei den Deutschen der Mord nicht mit dem Tode, sondern nur mit einer Geldbuße bestraft, die die Verwandten des Toten bezahlt bekamen.

Schluss

Insgesamt war es der Fantasie der Menschen überlassen, welche Gottesurteile sie sich noch einfallen ließen. Ein weiteres Beispiel ist das Herumtragen glühender Eisen oder das Laufen auf glühend heißen Pflugscharen.

Bild: Gottesurteil Pflugscharen. Der Beweispflichtige musste über glühende Pflugscharen laufen. Verheilten seine Wunden innerhalb kurzer Zeit, war er unschuldig.

Die Gottesurteile erhielten sich bis ins vierzehnte Jahrhundert, als sie dann seltener wurden. Die Hexenprobe aber und das Bahrrecht waren noch im 18. Jahrhundert in Gebrauch.

Quelle:

  • Dr. Georg Ludwig Jerrer: Die Weltgeschichte für Kinder, Band 2, 5. Ausgabe, Nürnberg: Friedrich Campe Verlag, 1833.
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