Gottesfrieden und Landfrieden

Einführung

Durch das Faust- und Fehderecht des Frühmittelalters wuren rechtliche Angelegenheiten größtenteils in Selbstjustiz geregelt. Das führte zu vielen Gewalttätigkeiten. Wenn man sich z. B. beleidigt fühlte, so rächte man sich einfach an der betreffenden Person. Sowohl der Gottesfrieden als auch der Landfrieden wurden eingeführt, um die Gewalt und Aggresivität in der deutschen Bevölkerung einzudämmen. Zuerst wurde der Gottesfrieden eingeführt, danach folgte der Landfriede, bis 1495 der ewige Landfriede eingeführt wurde, durch den alle Ansprüche nur noch auf dem Rechtsweg, nicht mehr im Alleingang, geltend gemacht werden konnten.

Inhalt

Der Gottesfrieden

Pax Dei

Auf lateinisch: "Pax Dei"; Wurde von der Kirche im 11. Jahrhundert in Deutschland eingeführt. Durch ihn wurde festgelegt, dass bestimmte Personen (wie Geistliche, Waisen und Frauen) und bestimmte Orte (Kirchen und Klöster) vor Übergriffen zu schützen waren. Die Kirche hatte durch das Faust- und Fehdewesen zunehmend Angst vor Übergriffen. Außerdem wollte sie damals mehr Einfluss auf die Gesetzgebung haben. Also wurden beide Anliegen kombiniert und der Gottesfrieden offiziell ausgerufen.

Wer diesen Frieden brach, hatte mit gefürchteten Kirchenstrafen zu rechnen. Zum Beispiel konnte der Unruhestifter einem Gottesurteil unterworfen werden und, wenn er dieses nicht bestand, exkommuniziert werden. Die Exkommunikation (Kirchenbann) hatte weitreichende Folgen im Mittelalter, da man dadurch aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde. Dies zog den wirtschaftlichen und persönlichen Ruin nach sich. Die Einführung des Gottesfriedens hatte also eine gewisse Wirksamkeit.

Treuga Dei

Eine Weiterführung des Gottesfriedens war der "Waffenstillstand Gottes". Auf lateinisch: "Treuga Dei"; er verbot zusätzlich Fehden an bestimmten Tagen, z. B. an hohen Feiertagen.

Der Landfrieden

Auf lateinisch: "pax instituta" oder "constitutio pacis"; wurde vom König oder Kaiser eingeführt. Er kam nach dem Gottesfrieden und sollte das Faust- und Fehderecht eindämmen, indem er die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von eigenen Ansprüchen verbot. Damit wurden vor allem die reicheren Herren angesprochen. Bei Übertretung dieses Gesetzes drohten hohe Strafe wie Verstümmelung oder Tod.

Der erste Landfriede wurde (1103) von Heinrich IV. verkündet. Darauf folgten Weiterentwicklungen durch Friedrich Barbarossa (1152) und Friedrich II. (1235) bis schließlich (1495) der ewige Landfriede verabschiedet wurde. Dieser galt uneingeschränkt und auf unbegrenzte Zeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert