Ernährungsvorschriften

Ernährungsvorschriften

Nicht nur die gesellschaftliche Stellung oder die natürliche Bedingung waren ausschlaggebend für die Essgewohnheiten der Menschen im Hochmittelalter, sondern auch kirchliche und gesetzliche Ernährungsvorschriften spielten in der Ernährung eine wichtige Rolle.

Inhalt

Fastenzeit

Die Fastenzeiten waren im Hochmittelalter sehr umfangreich. Sie beinhalten die vierzigtägige Fastenzeit vor Ostern, die drei Bitttage vor Christi Himmelfahrt, die vier Quatember (also jeweils Mittwoch, Freitag und Samstag zu Beginn jedes Vierteljahres: nach dem 3. Advent, dem ersten Fastensonntag, nach Pfingsten und nach dem 14. September), die Vorabende der wichtigsten Heiligenfeste sowie jeden Freitag und Samstag. Durch die hohe Anzahl der Fasttage, gab es jährlich nicht mehr als 230 Fleischtage.

Im Hochmittelalter unterschied man zwischen strengem Fasten und gewöhnlichem Fasten. Bei dem strengen Fasten bestand die Mahlzeit nur aus Wasser und Brot, die innerhalb von 4 Stunden verzehrt werden konnten. Bei dem gewöhnlichen Fasten sollte auf den Fleischkonsum verzichtet werden. Gemüse und Fisch hingegen waren erlaubt. Aufgrund der zahlreichen Fasttage, die gerne mit Fisch überbrückt wurden, stieg der Verbrauch an Fischen deutlich. Im Hochmittelalter war nach strenger Auffassung auch der Verzehr von Eiern, Milch und Milchprodukten, wie Käse und Eier nicht untersagt.

Die Kirche hatte im Hochmittelalter einen hohen Stellenwert, sodass die Fasttage in allen Schichten der Bevölkerung, vor allem von dem Klerus, größtenteils eingehalten wurden. Den Adligen fiel es schwer, sich streng an die Fastgebote zu halten. Sie versuchten auf zwei verschiedenen Wegen den eintönigen Fastspeisen zu umgehen. Zum einen deklarierten sie beispielsweise Sumpfschildkröten als Fisch, weil diese im Wasser leben. Ebenso bezeichneten sie Biber als Fisch, weil diese einen schuppigen Schwanz besitzen. Somit landeten Sumpfschildkröten und Biber gerne im Kochtopf der Adligen.

Zum anderen versuchten die Köche der vornehmen Haushalte im Hochmittelalter, wie bereits erwähnt, durch die Veränderung der Form, verschiedene Gerichte im Aussehen an die Fleischspeisen anzugleichen, indem sie „Scheingerichte aus Mehl, Ei, und Fisch“ herstellten.

Da der Fisch ein Luxuskonsumgut war, konnte je nach Häufigkeit des Verzehrs die gesellschaftliche Stellung der Konsumenten ausgedrückt werden.

Außer den Fasttagen kannte man im Hochmittelalter auch einen speziellen Verbot, der nur an die Mönche gerichtet war. Nach der Benediktregel war es den Mönchen verboten das Fleisch vierfüßiger Tiere zu essen. Der Klerus konnte Fleisch aller Art konsumieren. Nach langem Streit wurde festgelegt, dass Geflügel nicht zu den vierfüßigen Tieren zählte, weil diese anscheinend am selben Tag wie die Fische geschaffen worden waren, und somit der Verzehr ihres Fleisches erlaubt war.

Luxusgesetze

Damit die Speisen der Bevölkerung auch ihrer gesellschaftliche Stellung angepasst wurden, und um einen Überblick über die ständische Ordnung bewahren zu können, wurden von den Herren so genannte „Luxusgesetze“ aufgestellt, in denen genau festgelegt wurde, welche Speisen in welchen Mengen serviert werden durften.

Durch das Aufstellen dieses Gesetzes sollte auch die übertriebene Verschwendungssucht der Adligen unter Kontrolle gehalten werden. Später konnte mit diesen Gesetzen auch der gesellschaftliche Aufstieg von Bürgern, die durch den beruflichen Erfolg gewissen Wohlstand erlangt hatten, erschwert werden. Beim Verletzten der „Luxusgesetze“ folgte dann meist eine Geldstrafe.

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