Hexenglaube

Beginn des Hexenglaubens

Seit Menschengedenken glauben die Menschen an Zauberei, die sie bspw. auch für Naturphänomene wie Überschwemmungen verantwortlich machten. Bereits in den alten Hochkulturen, wie z. B. in Ägypten, im Römischen Reich oder in Griechenland, ist der Glaube an Zauberei und die Bestrafung der Zauberer nachgewiesen. Allerdings gab es keine gezielte Verfolgung wie später in der frühen Neuzeit.

In den altgermanischen Naturreligionen war der Glaube an Magie fest verankert – er gehörte zum täglichen Leben und führte schließlich zu vielen Feiertagen, bis im Zuge der Christianisierung die germanischen Feiertage in christliche Feiertage umgewandelt wurden. Allein, um den Menschen den Übergang zum Christentum zu erleichtern, wurden zeitweise noch die alten Bräuche und Riten geduldet. Nur die „unsittlichen“ Fruchtbarkeitsriten wie an Beltane (heute: Tanz in den Mai) wurden verboten.

Inhalt

Hexen beim feiern ihres Sabbats
Eine verkehrtherum sitzende Hexe auf einem fliegenden Ziegenbock und Hexen beim Feiern ihres Hexensabbats und dem mischen eines Zaubertrankes.
„Hexensabbat“, Holzschnitt von Hans Baldung, 1510, auf http://commons.wikimedia.org

Hexenglaube im Frühmittelalter

Zwischen dem 4. und 6. Jahrhundert ist zum ersten Mal die Rede einer Verschreibung (einem Pakt) zwischen dem Mönch Theophilus und dem Teufel. Der Mönch bereute aber die Sünde und betete zur Jungfrau Maria, die den Teufel schließlich dazu brachte, den Vertrag zurückzugeben.Zu dieser Zeit betrachtete man auch den (sexuellen) Umgang zwischen Hexen und dem Teufel noch nicht als verwerflich oder gar als Sünde, sondern höchstens als schädlich für den Staat. Erst ab dem 7. Jahrhundert entwickelte sich der Pakt mit dem Teufel (oder der Glaube daran) allmählich zu einer strafbaren Handlung, was durch die Kirche vorangetrieben wurde.

Der „Canon episcopi“ verurteilte dann um das Jahr 900 den Glauben an Hexerei und an Hexenflüge in Gefolgschaft heidnischer Göttinnen als eine Einbildung, die der Teufel säte und als Häresie (Ketzerei). Diese Ketzerei wurde durch die Kirche bekämpft und „Ketzer“ dementsprechend verfolgt. Die Verfolgung von Häretikern und Ketzern diente zu Beginn noch der Zerschlagung von häretischen Sekten. Aber die Kirche und der Staat erkannten, dass nicht nur Häretiker durch diese Verfolgung unschädlich gemacht werden konnten, sondern auch andere unliebsame Gruppierungen. Und unter diesen befand sich bspw. auch der Orden der Tempelritter, der hauptsächlich der Ketzerei und Blasphemie beschuldigt wurde, da König Philipp IV. von Frankreich (1286 bis 1314) bei dem Orden Schulden hatte und an das Vermögen der Templer gelangen wollte, um seinen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren (hierzu ausführlicher Bericht in „Focus“ Nr. 52, 22.12.2007).

Erst nachdem die Sekten aufgelöst waren, begann die Massenverfolgung von vermeintlichen Hexen.

In Frankreich erreichte die Ketzerverfolgung bereits um 960 den gesamten Handel und wurde durch Papst Johannes XII. (Papst von 955 bis 963) kräftig unterstützt wurde. So fanden in Carcasonne und Toulouse schon damals Massenhinrichtungen aufgrund der Inquisition statt.

Die Willkür der Hexenverfolgungen

Papst Gregor IX. ernannte 1230 eine ganze Stadt – Stedingen bei Bremen – als Ketzer und startete gegen sie zwei Kreuzzüge. Der erste konnte von den Stadtbewohnern zurückgeschlagen werden. Beim zweiten Kreuzzug wurden die Stedinger jedoch überrannt.

Während in früheren Jahrhunderten der Glaube an Hexerei als Ketzerei und Häresie galt, galt nun das Leugnen und Verurteilen der Hexenprozesse als ketzerisch und wurde nicht selten ebenfalls mit dem Tod bestraft. Wer den Hexenglauben und die Verfolgung ablehnte, wurde zum Häretiker (Ketzer = Abweichung vom richtigen Glauben) erklärt und verfolgt. So lässt sich die Jahrhunderte lang andauernde Verfolgung erklären, weil vielen Menschen der Mut fehlte, sich öffentlich gegen die Verfolgung aufzulehnen, da sie selbst durch ihre Äußerung mit dem Tod rechnen mussten.

Die Hexenkunst oder Alchemie war der Kirche ein Dorn im Auge, nährte sie doch den Glauben an die alten Götter, die die Kirche Jahrhunderte lang versucht hatte, den Menschen auszutreiben, um ihnen den christlichen Glauben aufzwingen zu können. Plötzlich kamen die alten Rituale wieder in Gebrauch, die Kirche fürchtete um ihren Einfluss, so wurde verbreitet, dass die Menschen, die die alten Rituale vollzogen, direkt den bösen Widersacher Gottes – den Teufel – anriefen.

Schadenszauber der Hexen

Die Bevölkerung traute Hexen zu, die Elemente zu beherrschen, Unwetter heraufzubeschwören, Dürren auszulösen, Krankheiten hervorzubringen. Auf der anderen Seite schätzte man die Frauen wegen ihres Wissens um Heilkunde, Kräuter, man suchte sie auch auf wegen Liebeszauber und Voraussagen oder Schadenszauber gegen verhasste Nachbarn. Vor allem Hebammen wurde vorgeworfen, aus Babyleichen Salben gekocht zu haben. Totgeborene Babys konnten natürlich vor ihrem Tod nicht getauft werden und somit nicht in christlicher Erde bestattet werden. Die Hebammen verscharrten sie; daher war es ein Leichtes, sie zu beschuldigen, für die Totgeburt gesorgt zu haben, um an ihre Salbe zu kommen. Auch für Behinderungen wurden sie verantwortlich gemacht.

Mit dem Einzug der Pest in Deutschland wurde der Glaube an Schadenszauber weiter genährt.

Auch wenn es keine einheitlichen Erkennungszeichen für Hexen gab, waren auffällige Menschen eher in Gefahr, als Hexe denunziert zu werden.

Die Rolle des Gottesfriedens

Man geht heute davon aus, dass im europäischen Mittelalter die Verfolgung von Ketzern und Häretikern und Hexen so erfolgreich werden konnte, da Folter und Todesurteile mit so genannten Gottesurteilen gerechtfertigt wurden. Dem Gottesurteil lag die Vorstellung zugrunde, dass ein allwissender und gütiger Gott die Bestrafung eines Unschuldigen nicht zulassen könnte und er in einen Rechtsfindungsprozess durch ein Wunder eingreife, um den Sieg der Gerechtigkeit zu garantieren.

Hexenwahn im Spätmittelalter

Zum ausgehenden 14. Jahrhundert schien es, als ob sich die Lage etwas beruhigt hätte, bis der Dominikaner Johann Nider als Ketzerrichter den Hexenwahn wieder vorantrieb. Papst Eugen IV. (Papst von 1431 – 1447) und Papst Nikolaus V. (Papst von 1447 bis 1455) erteilten den Ketzer- und Hexenrichtern umfassende Vollmachten.

Die Hexenbulle

Mit seiner Hexenbulle (lat.: „Summis desiderantis affectibus“) vom 05.12.1484 befiehlt Papst Innozenz VIII. keineswegs ein blutiges Vorgehen. Laut dem Sachsenspiegel (erstes Rechtsbuch des Mittelalters über Landesrecht und Lehnsrecht) wurde Hexerei seit zweieinhalb Jahrhunderten (ca. 1230) mit dem Feuertod bestraft und der Papst wollte vielmehr dem Hexenglauben mit Unterricht vorbeugen und nötigenfalls einen kanonischen Inquisitionsprozess folgen lassen, der aber mit den späteren Verhörmethoden (übelste Folter) nichts mehr gemein hatte.

Der Hexenhammer

Heinrich Kramer, ein Dominikanermönch (lat.: Henricus Institoris), war als Ketzer- und Hexenrichter für Oberdeutschland zuständig und Jakob Sprenger für die Rheingegend. Beide Männer wüteten fanatisch gegen vermeintliche Hexen und Zauberer in Frankreich, Italien, Schweden, Flandern, Schottland, England und Deutschland. Institoris veröffentlichte den „Hexenhammer“ (lat.: „Malleus Maleficarum“) um 1486 in lateinischer Sprache in Speyer. Um Anerkennung zu finden, stellte er seinem Werk die Hexenbulle von Papst Innozenz VIII. voran.

Institoris „Hexenhammer“ hatte nicht die Genehmigung der Kirche erfahren und erlebte 91 Jahre lang keine Neuauflage, bis im Zuge der Glaubenstrennung die Protestanten das Buch wieder aufleben ließen. In diesem Zuge erfuhr der Hexenwahn ein ungeahnt schreckliches Ausmaß. Im Hexenhammer werden weit verbreitete Vorurteile und Ansichten über Hexen, Zauberer und Zauberei zusammengetragen und mit scheinbar wissenschaftlichen Argumenten untermauert. Durch diese klaren Regeln wurde die systematische Verfolgung und Vernichtung der vermeintlichen Hexen ermöglicht und gerechtfertigt. Durch Nennung namhafter Persönlichkeiten jener Zeit machte Kramer seinen „Hexenhammer“ scheinbar glaubwürdig (z. B. Thomas von Aquin (Superstitionentheorie = Theorie vom Aberglauben), Johannes Nider (Autor der Schrift „Formicarius“), Augustinus, Hexenbulle des Papstes, sowie Verweise auf die Bibel). Kramer verknüpfte in seinem Werk den Hexenglauben mit dem Judentum, was durch den Ausdruck „Hexensabbat“ deutlich wird.

Kramer spricht hauptsächlich von weiblichen Hexen. Ihm zufolge sind Frauen in ihrem Glauben nicht stark und daher anfälliger für schwarze Magie und Teufelsbuhlschaft. Frauen seien von der Schöpfung schon benachteiligt, weil Eva aus Adams Rippe geschaffen wurde. Frauen seien eine häusliche Gefahr, ein notwendiges Übel, ein Feind der Freundschaft, die von Gott auferlegte Versuchung und Strafe. Wegen ihrer unersättlichen sexuellen Gier hätten sie auch intimen Kontakt mit Dämonen (Incubi). Männer bedienten sich ihres Wissens, während Frauen durch Magie Schaden anrichteten.

Martin Luther und der Hexenglaube

Martin Luther (1483 – 1546) war ein überzeugter Befürworter der Hexenverbrennung, da er überzeugt war von der Möglichkeit des Paktes mit dem Teufel, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers. Er berief sich unter Anderem auf folgende Bibelstellen: „Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben“ (3. Mose 19,26), „Wenn Du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, so sollst du nicht lernen, die Gräuel dieser Völker zu tun, dass nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt oder Wahrsagerei, Hellseherei, geheime Künste oder Zauberei treibt.“ (5. Mose 18,10) und „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ (2. Mose 22,17).

Er schrieb, er habe viele Hexen vernommen und diese zum Geständnis der Folter empfohlen, sofern sie sich nicht bekehren ließen. Er bannte einige Frauen bei seinem Gottesdienst und warf den Richtern vor, zu viel zu befragen und nicht gleich zur Todesstrafe zu greifen. Er selbst wollte nicht, dass man Barmherzigkeit gegenüber den Hexen hatte und wollte sie am liebsten persönlich verbrennen. Quellen sagen, dass er an Hinrichtungen nicht selbst beteiligt war, allerdings in Wittenberg, seinem Wohnort, zahlreiche Hexen ermordet wurden. Durch die Hasspredigten schrie bald auch das Volk nach der Verfolgung und Hinrichtung von Hexen.

Die Sächsische Kriminalordnung

1572 beschrieb die Sächsische Kriminalordnung, dass Hexen auch ohne Schadensnachweis hingerichtet werden dürften. Die Denunzianten mussten dem Beschuldigten nicht genannt werden, so dass man sich nicht vor anderen rechtfertigen musste. Denunziert werden konnte jeder, dessen Nachbar ihm missgünstig gestimmt war. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant ebenfalls einen Teil des Vermögens des Beschuldigten.

Man fragt sich hierbei unwillkürlich: Hätte ich meinen Nachbarn zuerst als Hexer angezeigt oder hätte ich gewartet, bis er mich anzeigt? Den Schaden, den eine solche Gesetzgebung in einer Gesellschaft anrichtet, kann man sich nur schwer vorstellen.

Die Hauptzeit der Hexenprozesse

In Deutschland wurden während der Hexenverfolgungen die meisten Menschen hingerichtet. Beginn der Massenexekution in Deutschland war um 1580 und dauerte ein Jahrhundert lang. Im Bistum Würzburg wurden binnen drei Jahren weit über 200 Personen hingerichtet. Jeder, der in irgendeiner Form ungemütlich wurde, konnte betroffen sein, vom Geistlichen über Fürsten zu einfachen Mägden. Es traf nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. So wurden in Würzburg „Die Kanzlerin, ferner die Tochter des Kanzlers von Aichstedt, der Ratsvogt, ein fremd Mägdelein von zwölf Jahren, ein Ratsherr, der dickste Burger in Würzburg, ein klein Mägdlein von neun Jahren, ein kleineres, ihr Schwesterlein, der zwei Mägdlein Mutter, die Bürgermeisterin, zwei Edelknaben, einer von Reitzenstein und einer von Rothenhahn, das Göbel Babele, die schönste Jungfrau in Würzburg, ein Student so vieler Sprachen gekonnt und ein fürtrefflicher Musiker gewesen, der Spitalmeister, ein sehr gelehrter Herr, eines Ratsherrn zwei Söhnlein, große Tochter und Frau, drei Chorherrn, vierzehn Domvikarii, ein blindes Mägdlein, die dicke Edelfrau, ein geistlicher Doktor u. s. f.“

Beispiele für ungerechtfertigte Willkür:

– Ein junger Mann widerstand einer schönen Frau. Die Richter glaubten, dies habe nur mit Hilfe des Teufels passieren können, so dass er als Zauberer im Feuer umkam. Hier spielte laut den Quellen allerdings auch private Rache eine Rolle.

– Als 1128 Graf Theoderich von Flandern an einem Weib vorbeikam, das ihn mit Wasser bespritzte, gab er bald darauf vor, sich unwohl zu fühlen. Daraufhin wurde sie ergriffen und ohne Verhör und Prozess in die Flammen geworfen.

– 1615 wurde Katharina Kepler, die Mutter des berühmten Astrologen Johannes Kepler, von einer Nachbarin als Hexe denunziert und in Gefangenschaft mit der Folter bedroht. Durch großes Bemühen des Sohnes wurde sie 1620 freigesprochen, verstarb aber im Jahr darauf.

– Während des 30-jährigen Krieges (1618 – 1648) gab es viel Aberglaube. Viele Soldaten waren darauf bedacht, Zaubermittel und Talismane zum Schutz zu tragen und um z. B. treffende Kugeln zu gießen oder Schätze zu finden.

Verbreitung des Hexenglaubens

Während dieser Zeit wurde der Hexenglaube weiter genährt durch von Stadt zu Stadt fahrende Scharlatane, die vorgaben, Hellsehen oder Schwarze Künste zu können, Teufelsbezwinger oder Wunderdoktoren zu sein. Das Volk war fasziniert von diesen Darbietungen, doch andererseits auch verängstigt, da überall von Hexen die Rede war, die durch Schadenszauber Verletzungen oder Morde durchführten. Durch diesen Schwindel, Betrügereien und Verbrechen war das Volk so voreingenommen, dass man hinter jeder kräuterkundigen Frau oder weisen Mann eine Hexe vermutete, die mit dem Teufel im Bunde stand und die es zu bekämpfen galt. Viele tausende Menschen wurden auf diese Weise angeschwärzt und hingerichtet.

Bemerkenswert ist, dass in protestantischen Gebieten viel schlimmer, qualvoller und zahlreicher gegen die vermeintlichen Hexen vorgegangen wurde als in den katholischen Gebieten. Die Urteile wurden von weltlichen Herrschern vollstreckt. Die Kirche war oft außen vor. Viele Richter unterzeichneten die Todesurteile aus blinder Mordlust. Ebenso wurden die Folterungen aus bloßer Blutgier und Lust am Quälen durchgeführt.

Die Hexenverfolgung führte zu einem einträglichen Geschäft der Hexenrichter. Die Angehörigen von Verurteilten mussten Abkommgelder bezahlen für den Henker, den Strick und das Feuerholz. So wurden sogar Henker zu dieser Zeit durch einen Schuldspruch wohlhabend.

 

Quellen

    • Dies ist ein Teil einer Seminararbeit. Die Quellenangaben zu allen Teilen der Arbeit finden sich unter der entsprechenden Seite.


[crp]

2 Kommentare:

  1. Hallo!

    Früher stand hier mal der Name des Autors, warum wurde er denn entfernt?

    VG.

  2. Papst Eugen IV. ...

    Eure Kurzinfo über Papst Eugen IV. und Papst Nikolaus V. in Sachen erweiterte
    Vollmachten für Verfolger von Ketzern und Hexen habe ich gelesen.
    Ich bitte um einen Hinweis in welchem wissenschaftlichem Werk ich dazu genaueres erfahre.
    Mit Grüßen
    Jörg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert