Zustände im Frühmittelalter

Einführung

Vor Karl dem Großen, besonders unter Chlodewichs ersten Nachfolgern, waren die Franken und andere Deutsche meist noch rohe Jäger und Krieger. Das so schön angebaute Gallien, wo schon so lange ansehnliche Städte, wie Trier, Marseille, Lyon usw. blühten, verwilderte beinahe gänzlich wieder unter ihrer Herrschaft; doch lernten auch die Überwinder manches Gute von den Überwundenen.

Inhalt

Gesetze regeln das Innere Deutschlands

Erstlich sahen sie die Notwendigkeit ein, ihre Freiheit, ihr Leben, ihr Eigentum, durch schriftlich aufgesetzte, bestimmte Gesetze zu sichern. Wie konnte ein friedlich gesinnter Mensch ruhig bleiben, wenn ihn ein streitlustiger Nachbar ungestraft angreifen und töten durfte? Was half dem Arbeitsamen sein Fleiß, wenn ihm von den Stärkeren Faulen die Früchte seiner Arbeit geraubt werden konnten? Es wurden daher unter der Regierung des fränkischen Königs Dagobert (628-638) die Gesetze der gallischen und ripuarischen Franken, der Alemannen, Bojoaren und Burgunder gesammelt und geordnet. Gewohnheitsgesetze hatten sie schon länger; da diese aber unzulänglich waren, und gar leicht von übelgesinnten Richtern verdreht werden konnten, wollten sie ihnen nicht länger genügen.

Geldstrafen

Die Strafen, welche in diesen Gesetzen für Verbrechen aller Art festgesetzt waren, bestanden meistens in Geldbußen. Da hieß es zum Beispiel: Wer einen Bischof tötet, zahlt 400 Goldgulden; wer einen Priester ermordet, 200; für einen anderen freien Franken eben so viel; wer ihn in einen Brunnen stürzt, gibt 600 Goldgulden; wer einen Schweine- oder Schafhirten totschlägt, bezahlt 40 Goldgulden. Eine Hexe die Menschenfleisch isst, büßt dafür mit 200 Goldgulden; eben so eine Giftmischerin. – Ein ausgeschlagenes Auge, ein abgehauener Finger oder ein Glied eines Fingers, ein zerbrochenes Bein, ein gestohlenes Schaf, ein Schwein, eine Ziege, ein Hund, ein Vogel, alles hatte seinen Preis.

Wer es nicht bezahlen konnte, der wurde dem Beleidigten als Leibeigener übergeben und musste ihm dienen sein Leben lang. – Die Deutschen waren damals so arm, dass solche Geldbußen ihnen höchst empfindlich fielen; und der Verlust ihrer Freiheit, die Schande, zu einem Knecht erniedrigt zu werden, ging ihnen so nahe wie der Verlust des Lebens. – Ihr seht aber wohl ein, dass bei solchen Gesetzen, wo jeder Frevel mit Geld abgebüßt werden konnte, der Arme ganz in der Gewalt des übermütigen Reichen war, der ihn beleidigen, verwunden, ja sogar töten durfte, wenn er nur Mittel hatte zu bezahlen.

Die Rolle der Herzöge und Grafen

Die Gerechtigkeit wurde im Namen des Königs von den Herzögen und Grafen verwaltet. Die Herzöge waren über ganze Provinzen gesetzt, oft auch über mehrere zugleich; die Grafen aber nur über gewisse Gaue (Bezirke). Die Herzöge waren zugleich Heerführer, oder vielmehr war dies ihr Hauptamt: die Grafen aber besorgten die Aushebung der Truppen in Kriegszeiten, und kommandierten unter den Herzögen.

Die Herzogtümer waren zu jener Zeit so wenig erblich wie zu unseren Zeiten die Statthalterämter oderdie Generalwürden; doch gab es schon damals einige mächtige Herzöge, die nach Unabhängigkeit strebten, und dem König nur noch mit ihren Völkern Kriegsdienst leisteten. Von der Art waren die Herzöge von Alemannien oder Schwaben, die Herzöge von Bayern und von Thüringen. Die Herzöge von Alemannien hatten eine solche Macht erlangt, dass sie nicht nur über Schwaben, sondern auch über Elsass, den größten Teil der Schweiz, und ein Stück von Franken herrschten. Deswegen gewöhnten sich auch die Franzosen, alle Deutsche, die am rechten Rheinufer wohnten, Alemands zu nennen. – Doch hörten die Herzöge von Alemannien schon unter Pippin wieder auf.

Das Maifeld als Ursprung des Bundestages

Zur Beratung über gemeinschaftliche Angelegenheiten des Vaterlandes, über Krieg, Frieden, neue Gesetze und Einrichtungen usw. wurden jährliche Volksversammlungen anfangs im März zusammen berufen, und von Pippin auf den Monat Mai verlegt. Daher nannte man sie das Maifeld. Zu diesen Versammlungen wurden auch die Bischöfe und Äbte zugezogen, weil man wegen ihres großen Ansehens, ihrer Einsicht, ihrer Gelehrsamkeit, nicht ihres Rates entbehren wollte. Dies war der Ursprung der Bundestage, und der bundesständischen Verfassungen.

Mobilmachung

Auf solchen „Bundestagen“ wurde auch die Kriegsmacht festgesetzt, die zu Felde ziehen, und wie viel Mann jeder Gau dazu liefern sollte. Normalerweise mussten zwölf Maierhöfe einen Reiter mit seinem Pferd, Helm und Harnisch stärken.

Das Fußvolk war nicht gepanzert. Seine Rüstung und seine Waffen bestanden in einem viereckigen Schild, einem Schlachtteil, einem Wurfspieß oder Bogen und Pfeilen und einem Schwert. In ihrem Köcher führten die Bogenschützen normalerweise zwölf Pfeile. Bei Belagerungen wurden der Widder (Sturmbock), den ich euch schon beschrieben habe und alle Kriegsmaschinen der Römer gebraucht. Karl der Große hatte auch Kriegsflotten, das heißt, eine Anzahl großer, gut bemannter Boote, an der Mündung der Hauptströme, um feindlichen Schiffen die Einfahrt zu verwehren.

Landwirtschaft und Bauern im Frühmittelalter

Im heutigen Deutschland, besonders in Bayern und Schwaben, war noch immer die liebste Beschäftigung der freien Deutschen der Krieg und die Jagd. Sie zogen in Friedenszeiten mit ihren Hunden und Stoßvögeln herum und kümmerten sich wenig um den Feldbau, den sie für eine knechtische Arbeit hielten. Trotzdem wurde er immer wichtiger. Besonders war Karl der Große für die Emporbringung des Landbaus auf seinen Landgütern oder Villen sehr besorgt, und man sieht, aus seinen darüber noch vorhandenen Verordnungen, dass der Landbau schon damals kunstgerecht betrieben wurde. In Bayern hatte man schon schöne Kohl- und Obstgärten; in Schwaben wurden Weinberge mit edlen Reben angepflanzt.

Überall trieben die Deutschen mit Eifer die Viehzucht. Sie hatten bereits die Tierfelle, womit sie früher ihre Blöße bedeckten, mit einer anständigen, kurzen Kleidung aus Wollenzeug vertauscht, über welcher sie bei feierlichen Gelegenheiten einen Mantel trugen. Die Städte waren damals noch selten;beinahe alles lebte auf dem Lande, wo man nicht mehr, wie sonst, mit dem Vieh in einem gemeinschaftlichen Stall wohnte, sondern sich schon artige Häuser mit bequemen Stuben und Sälen baute. Heu, Korn und andere Feldfrüchte wurden in Scheunen aufbewahrt; für das Vieh hatte man gute Ställe und sämtliche Gebäude waren mit einem Zaun oder einer Mauer umgeben.

Leibeigene als „Nutztiere“

Dies alles zusammen genommen, nannte man einen Hof. Zur Lust des Herrn wurden oft in demselben nicht nur Geflügel und Haustiere aller Art, sondern auch Hirsche und Rehe, ja sogar zahme Bären unterhalten, denn an solchem Wild fehlte es damals in den dichten deutschen Wäldern nicht. Die Wiesen und Felder, welche zu den Höfen gehörten, wurden, wie immer, von leibeigenen Knechten bestellt, die man entweder wie das Vieh kaufte, oder im Krieg gefangen nahm. Eben so, wie sie, mussten auch ihre Kinder dienen. Dafür erhielten sie, zu ihrem Unterhalt, Früchte, Vieh und etwas vom anderen Ertrag. – Diese traurige Leibeigenschaft besteht heute nicht mehr in Deutschland.

Quelle:

  • Dr. Georg Ludwig Jerrer: Die Weltgeschichte für Kinder, Band 2, 5. Ausgabe, Nürnberg: Verlag von Friedrich Campe, 1833.

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